Barrierefreiheit

Barrierefreiheit setzt einen umfassenden Zugang zu und eine uneingeschränkte Nutzung von allen gestalteten Lebensbereichen voraus.

Menschen mit Behinderungen soll es ermöglicht werden, alle Lebensbereiche wie bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernisse und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zu nutzen.

Gesetzliche Regelungen der Barrierefreiheit

Barrierefreiheit ist das Kernstück des am 1. Mai 2002 in Kraft getretenen Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG). Im ersten Paragraphen des Sozialgesetzbuches IX ist das Ziel der Selbstbestimmung und der gleichberechtigten Teilhabe behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen am Leben der Gesellschaft definiert. Das erfordert, dass Barrieren beseitigt werden, die dieser Teilhabe im Wege stehen.

Barrierefreiheit umfasst neben der Beseitigung räumlicher Barrieren für Rollstuhlfahrer und gehbehinderte Menschen auch die kontrastreiche Gestaltung der Lebensumwelt für sehbehinderte Menschen sowie die barrierefreie Kommunikation für hörgeschädigte Menschen etwa mittels Gebärdensprachdolmetscher oder über barrierefreie elektronische Medien.

Barrierefreie Gestaltung der Umwelt

Eine barrierefreie Gestaltung der Umwelt soll darüber hinaus allen Menschen zugute kommen, indem von ergonomisch sinnvollen Grundsätzen ausgegangen wird. So sind Treppen und schmale Türen nicht nur für Rollstuhlfahrer unüberwindbar, sondern auch für Kinderwagen. Das Bauordnungsrecht der Länder enthält inzwischen Vorschriften für die barrierefreie Gestaltung.

Am 17.Juli 2002 wurde eine Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV) erlassen. Sie legt fest, dass ab dem 1.Januar 2006 alle Angebote an Informationstechnik der Behörden der Bundesverwaltung, z.B. auch Internetauftritte, auch für behinderte Menschen zugänglich sein müssen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de