Ausschreibung

Unter einer Ausschreibung in der Bauwirtschaft versteht man die Anfertigung von Leistungsbeschreibungen der verschiedenen Bauarbeiten durch den bauleitenden Architekten und ihre Übergabe an die Unternehmer zur Angebotsabgabe.

Beschränkte Ausschreibung

Die beschränkte Ausschreibung richtet sich an eine kleine Anzahl von Unternehmern, an der öffentlichen Ausschreibung kann sich jeder Unternehmer, der an der Arbeit interessiert ist, beteiligen. In diesem Fall werden die Ausschreibungsunterlagen öffentlich ausgelegt oder gegen Gebühr ausgegeben. Durch eine gründliche Planung und Ausschreibung lassen sich gravierende Mängel, wie z. B. der unwirtschaftliche Einsatz von Arbeitskräften und Betriebsmitteln, vernachlässigte Maßnahmen bei der Arbeitssicherheit und dem Gesundheitsschutz, vermeiden. Sie führen zwangsläufig zu Bauzeitverlängerungen, Mehrkosten und Qualitätsverlusten. Bereiche, die bereits in der Ausschreibung für Bauleistungen geregelt werden können, sind z. B.: Die "Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)" mit den zugehörigen "Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)" enthält Zuordnungen von Sicherheitseinrichtungen und -maßnahmen zu Leistungen, Nebenleistungen und besonderen Leistungen. Eine Hilfe für die Berücksichtigung sicherheitstechnischer Belange stellen die Ausschreibungstexte der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft dar.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de