Aushänge

Zahlreiche Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen sowie Unfallverhütungsvorschriften fordern, dass Abdrucke ihrer Bestimmungen im Betrieb ausgelegt oder ausgehängt werden.

Eigenschaften und Nutzen von Aushängen

Ein Aushang am schwarzen Brett hat sich bewährt, da der Betrieb seine Informationspflicht auf diese Weise wirkungsvoll erfüllen kann. Aushänge müssen gut zu erkennen sein und in gut lesbarer Form gehalten werden.

Betriebe, die regelmäßig mindestens einen Jugendlichen beschäftigen, müssen das Jugendarbeitsschutzgesetz auslegen oder aushängen. Werden regelmäßig mindestens drei Jugendliche beschäftigt, ist außerdem ein Aushang über die tägliche Arbeitszeit und die Pausen der Jugendlichen erforderlich.

In Betrieben, die regelmäßig mehr als drei Frauen beschäftigen, ist ein Abdruck des Mutterschutzgesetzes auszulegen oder auszuhängen.

Falls mit radioaktiven Stoffen umgegangen wird, ist der Text der Strahlenschutzverordnung auszuhängen; bei der Verwendung von Röntgeneinrichtungen gilt dies entsprechend für die Röntgenverordnung.

Alarmpläne bzw. Flucht- und Rettungspläne sind an für jedermann zugänglicher Stelle deutlich gekennzeichnet auszuhängen.

Auch für den Bereich der Unfallversicherung sind verschiedene Aushänge und Bekanntmachungen vorgesehen. So hat der Unternehmer die Beschäftigten darüber zu informieren, welchem Unfallversicherungsträger das Unternehmen angehört, wo sich die Geschäftsstelle befindet und innerhalb welcher Frist Ansprüche auf Unfallentschädigungen anzumelden sind. Auch ist durch Aushang bekanntzugeben, wer zum Sicherheitsbeauftragten benannt worden ist.

Die UVV "Grundsätze der Prävention" bestimmt, dass der Unternehmer den Beschäftigten Hinweise über die Erste Hilfe bekannt macht. Durch Aushänge oder in anderer geeigneter schriftlicher Form sind Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungseinrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über hinzuzuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser zu machen. Die Angaben müssen stets auf dem neuesten Stand sein.

Die Aushänge müssen stets gut lesbar sein. Aushänge aus Kunststoff oder Metall sind Papierplakaten vorzuziehen, wenn die Plakate nicht besonders geschützt sind (z. B. hinter Glas). Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer sind die Aushänge auch in den entsprechenden Fremdsprachen abzufassen.


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Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de