Augenschutz

Die europäische Norm für Augenschutz (EN 166) legt die allgemeinen Anforderungen für den persönlichen Augenschutz fest. Zu den unterschiedlichen Augenschutz-Arten zählen Gesichtsschutzschirme, Korrektionsschutzbrillen sowie Bügel- und Vollsichtbrillen.

Schädigende Einwirkungen auf die Augen

Die Augen können in vielen Arbeitsbereichen und bei zahlreichen Tätigkeiten schädigenden Einflüssen ausgesetzt sein. Man unterscheidet nach mechanischen, optischen, chemischen, biologischen und thermischen Einwirkungen, die auch in Kombination auftreten können.

Augenschutz vor mechanischen Schädigungen

Mechanische Schädigungen werden in erster Linie durch Splitter, Späne oder Staub verursacht. Art und Schwere der Augengefährdung hängen von der Form der Späne und Splitter, von deren Temperatur sowie der Geschwindigkeit ab, mit der sie das Auge treffen (Schleif- und Trennarbeiten, Benutzung von Schussapparaten). Staub trifft zwar im Allgemeinen nicht mit großer Geschwindigkeit die Augen, kann aber trotzdem schwerwiegende Reizungen und Entzündungen verursachen.

Augenschutz vor optische Schädigungen

Optische Schädigungen entstehen bei einer örtlichen Erwärmung des Auges durch Strahlungsenergie. Je nach Wellenlänge der Strahlung können unterschiedliche Schäden hervorgerufen werden.

Augenschutz vor UV-Strahlung

UV-Strahlung (z. B. beim Schweißen oder starke Sonnenstrahlung) führt zu Hornhaut- oder Bindehautentzündungen (Verblitzen). Sichtbare Lichtstrahlen (grelles Sonnenlicht, starke künstliche Lichtquellen) können bei übermäßiger Leuchtdichte durch Blendung eine Herabsetzung der Sehschärfe bewirken, die sich nach einiger Zeit zurückbildet. Es können jedoch auch irreversible Schädigungen der Netzhaut zurückbleiben.

Augenschutz vor Infrarotstrahlen

Infrarotstrahlen (Wärmestrahlung) führen bei hoher Strahlungsintensität auf der Haut zu Verbrennungen, bei starker Konzentration zur Verbrennung der Netzhaut. Die Erwärmung der eiweißhaltigen Flüssigkeit der Augenlinsen führt zu einer Trübung, die sich nicht zurückbildet und zur Erblindung führen kann ("Feuerstar").

Ganz besonders gefährlich kann Laserstrahlung wegen ihrer enorm hohen Energiebündelung sein.

Augenschutz vor chemische Schädigungen

Chemische Schädigungen können durch feste, flüssige oder gasförmige Stoffe hervorgerufen werden. Während Säurespritzer auf der Hornhaut Geschwüre mit Narbenbildung (Sehtrübung) verursachen, sind Schädigungen durch Laugen wesentlich schwer wiegender. Schon wenige Tropfen können zur Trübung der gesamten Hornhaut führen.

Augenschutz vor biologische Schädigungen

Biologische Schädigungen können durch das Eindringen von Krankheitserregern oder Mikroorganismen über das Auge in den Körper erfolgen.

Augenschutz vor thermische Schädigungen

Thermische Schädigungen der Augen werden vor allem bei extremen Temperatureinwirkungen hervorgerufen - Hitze (z. B. Strahlungs- oder Berührungswärme) oder Kälte (z. B. in Kühlhäusern). Das Tränen der Augen ist häufig ein erstes Warnsignal, bevor weitere Schädigungen wie z. B. Erfrierungen folgen.

Vor der Benutzung persönlichen Augen- oder Gesichtsschutzes muss die Gefährdung durch eine Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz festgestellt werden. Gefährdungen sind typischerweise z. B. gegeben bei Schweiß-, Schleif- und Trennarbeiten, Stemm- und Meißelarbeiten, Steinbe- und -verarbeitung, Arbeiten mit Bolzensetzgeräten, an spanabhebenden Maschinen beim Bearbeiten von kurzspanendem Werkstoff, Gesenkschmiedearbeiten, Zerkleinerung und Beseitigung von Scherben, Strahlarbeiten mit körnigem Material, Arbeiten mit Säuren, Laugen, Desinfektionsmitteln und ätzenden Reinigungsmitteln, Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern oder feuerflüssigen Massen sowie beim Aufenthalt in deren Wirkungsbereich, Arbeiten mit Strahlungshitze, Lasern, Einmann-Motor-Kettensägen und Freischneidern, Arbeiten in chemischen Laboratorien und Produktionsanlagen, in Füllanlagen, Arbeiten mit hydraulischen Rettungsgeräten der Feuerwehr, bei Forst- und Gartenbauarbeiten, Entrostungsarbeiten oder dem Trennen von Verpackungsbändern sowie dem Sägen und Hacken von Knochen. In erster Linie müssen technische oder organisatorische Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Wenn diese nicht ausreichen oder nicht realisierbar sind, kann in Betracht gezogen werden, Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) für die Augen zur Verfügung zu stellen. Die entsprechenden Gebotszeichen (Abbildung) "Augenschutz benutzen" bzw. "Gesichtsschutz benutzen" weisen auf die vorhandenen Gefährdungen sowie die sich daraus ergebende Tragepflicht von Augen- bzw. Gesichtsschutz hin. Für jeden Beschäftigten, der bei der Arbeit oder auch nur als mithelfende Person Augenschutz tragen muss, soll ein eigener Augenschutz zur Verfügung stehen.

Es gibt eine große Auswahl an Augenschutzgeräten, wobei neben der Schutzwirkung auch auf Tragekomfort, Gewicht, Einstellmöglichkeiten und Design geachtet werden soll. Sie bestehen im Allgemeinen aus einem Tragkörper und den Sichtscheiben. Die Tragkörpersind Schutzbrillengestelle oder, wenn zugleich ein Schutz des Gesichts oder der Atemwege erforderlich ist, Schutzschilde, -hauben oder -schirme.

Augenschutz durch Gestell- und Korbbrillen

Bei Schutzbrillen mit Sichtscheiben wird zwischen Gestell- und Korbbrillen unterschieden. Die Gestellbrille mit Ohrbügeln schützt die Augen vorne gegen Fremdkörper oder Strahlung und kann durch Seitenschutz oder Blendschutz ergänzt werden. Die Korbbrille umschließt den Augenraum und schützt die Augen allseitig; der Augenraum muss belüftet sein.

Augenschutz durch Schutzschilde

Schutzschilde schützen neben den Augen auch Gesicht und Hals, z. B. vor herumfliegenden Splittern oder Spänen, vor Chemikalien oder Strahlung. In dem Schild ist ein genügend großes rechteckiges Fenster, in das die auswechselbaren Sichtscheiben eingesetzt werden. Der Schild wird vom Benutzer mit einer Hand gehalten.

Schutzhauben umschließen rundherum Kopf und Hals. Sie haben vor dem Gesicht ein Fenster mit der jeweils erforderlichen Sichtscheibe (z. B. für Schutzgasschweißer)

Augenschutz durch Schutzschirme/Visiere

Schutzschirme/Visiere bestehen aus einer das Gesicht bedeckenden Sichtscheibe, die an Stirnreifen oder Industrieschutzhelmen befestigt ist (z. B. Schutzschirme für Ofenarbeiten), oder einem entsprechendem Drahtgewebe.

Augenschutz durch Sichtscheiben

Die Sichtscheiben werden in Abhängigkeit von ihrer Schutzwirkung eingeteilt in Sicherheitsscheiben und Sichtscheiben mit Filterwirkung. Als Werkstoff kommen sowohl Glas als auch Kunststoff zum Einsatz. Sichtscheiben mit Filterwirkung sollen schädliche Strahlen filtern, damit sie für das Auge verträglich sind, ohne dabei die Sichtbedingungen einzuschränken. Die Schutzwirkung von Filtersichtscheiben wird in Schutzstufen unterteilt. Hierbei wird auf ausreichenden Schutz gegen Blendung, UV- und IR-Strahlung geachtet. In Abhängigkeit von der Strahlenart werden unterschieden:

  • Schweißerschutzfilter
  • Sonnenschutzfilter
  • Schutzfilter gegen Ultraviolettstrahlung (UV)
  • Schutzfilter gegen Infrarotstrahlung (IR)
  • Laserschutzfilter.

Kennzeichnungen von Sichtscheiben bei Augen- und Gesichtsschutz

Bei der Auswahl von geeignetem Augen- und Gesichtsschutz ist auf die entsprechende Kennzeichnung der Sichtscheibe zu achten. Diese umfasst:

  • CE-Kennzeichnung
  • Schutzstufennummer (nur bei Filterscheiben)
  • Identifikationszeichen des Herstellers
  • optische Klasse (ausgenommen bei Vorsatzscheiben)
  • Kurzzeichen für: die mechanische Festigkeit
  • die Beständigkeit gegen Beschlagen,
  • (falls zutreffend) die Beständigkeit gegen Lichtbögen, das Nichthaften von Schmelzmetall, die Beständigkeit gegen Beschädigung durch kleine Teilchen, erhöhten Reflexionsgrad, Original- oder Ersatzscheibe.

Für alle Filtersichtscheiben sind Schutzstufen (Abbildung) festgelegt, die sich aus dem für den Blendschutz erforderlichen Lichttransmissionsgrad im sichtbaren Spektralgebiet ergeben. Sie beschreibt die Strahlendurchlässigkeit eines Filters. Die Schutzstufe wird beschrieben mit einer Vorzahl und der durch einen Bindestrich abgetrennten Schutzstufennummer des Filters (je höher die Nummer, desto geringer die Durchlässigkeit für optische Strahlen). Die Schutzstufe der Schweißerschutzfilter enthält keine Vorzahl; Sicherheitssichtscheiben ohne Filterwirkung und Vorsatzscheiben haben keine Schutzstufe.

Optische Klassen von Sichtscheiben

Entsprechend den Brechwerten sind Sichtscheiben in drei optische Klassen eingeteilt:

Klasse 1: Arbeiten mit besonders hohen Anforderungen an die Sehleistung für den Dauergebrauch

Klasse 2: Arbeiten mit durchschnittlichen Anforderungen an die Sehleistung

Klasse 3: in Ausnahmefällen für grobe Arbeiten ohne größere Anforderungen an die Sehleistung.

Vorsatzscheiben müssen stets die optische Klasse 1 erfüllen.

Mechanische Festigkeit:

ohne = mechanische Grundfestigkeit (kein Zeichen)

S = erhöhte mechanische Festigkeit

F = Stoß mit niedriger Energie

B = Stoß mit mittlerer Energie

A = Stoß mit hoher Energie.

Ist Nichthaften von Schmelzmetall als Eigenschaft erfüllt, wird die Sichtscheibe mit der Ziffer 9 gekennzeichnet.

Tragkörper enthalten als Kennzeichnung:

  • CE-Kennzeichnung
  • Identifikationszeichen des Herstellers
  • Kurzzeichen für Verwendungsbereich (Abbildung)
  • Nummer der Norm
  • Kurzzeichen für die Stoßprüfung (Abbildung) (falls zutreffend).

Für Fehlsichtige kommen als Augenschutz in Betracht:

  • Schutzbrillen mit Korrekturgläsern (erforderlichenfalls aus Sicherheitsglas)
  • Überbrillen, die über der eigenen Korrekturbrille getragen werden (z. B. Einscheibenbrillen mit Sicherheitsscheiben)
  • Visiere, die über der eigenen Korrekturbrille getragen werden und das gesamte Gesicht schützen.

Korrekturschutzbrillen für Fehlsichtige werden vom Optiker optisch auf den Sehfehler hin angepasst.

Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de