Aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen arbeiten im Teilbereich der Prävention bei den Unfallversicherungsträgern. Ziel ihrer Arbeit ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und anderer berufsbedingter Erkrankungen. Sie haben die Aufgabe, die Einhaltung rechtlich vorgeschriebener Arbeitsschutzstandards in den Unternehmen zu überwachen. Das geschieht in erster Linie durch die gründliche Beratung von Unternehmern und Versicherten anlässlich von Betriebsbegehungen.

Befugnisse von Aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen sind aber auch befugt, Anordnungen zur Einhaltung von Arbeitsschutzvorschriften oder zur Abwehr von Gefahren zu treffen. Bei unmittelbar drohender Gefahr für Leben und Gesundheit fordern sie den sofortigen Vollzug ihrer Anordnungen, z. B. die Einstellung einer Arbeit oder des gesamten Betriebes. Damit haben Aufsichtspersonen auch hoheitliche Funktion. Sie werden häufig als Technische Aufsichtsbeamte (TAB) bezeichnet, sind aber rechtlich betrachtet Angestellte der Unfallversicherungsträger mit besonderen Verpflichtungen. Ihre Überwachungs- und Beratungstätigkeit erschöpft sich nicht in der Sicherheitstechnik, sondern umfasst auch die Organisation der Arbeitssicherheit sowie soziale und psychische Faktoren der Arbeitsumwelt.

Ausbildung von Aufsichtspersonen

Damit Aufsichtspersonen ihren Beratungsaufgaben fachlich gewachsen sind und sie ihre weitreichenden Vollmachten kompetent einsetzen können, erhalten sie eine zweijährige Spezialausbildung. Voraussetzung für die Ausbildung sind ein technisches oder naturwissenschaftliches Studium und mehrere Jahre einschlägige Berufserfahrung. Für bestimmte Spezialisierungen werden auch Sozialwissenschaftler oder Mediziner zur Aufsichtsperson ausgebildet. Neben praktischer Tätigkeit unter Anleitung absolvieren sie Lehrveranstaltungen zu den Themen
  • Unfallversicherungsrecht, Verwaltungsrecht und Arbeitsschutzrecht
  • Betriebswirtschaftliche Aspekte der Prävention
  • Sicherheitstechnik und Sicherheitsorganisation
  • Arbeitsmedizin, arbeitsmedizinische Vorsorge und Berufskrankheiten
  • Psychologie und Kommunikation.
Die Ausbildung endet mit einer besonderen Prüfung zum Nachweis der theoretischen und praktischen Befähigung.

Aufgaben der Unfallversicherung von Aufsichtspersonen

Aufsichtspersonen sind auch bei anderen Aufgaben der Unfallversicherung als Experten gefragt:
  • in der Schulung von betrieblichen Sicherheitsexperten und Führungskräften
  • bei Recherchen und technischen Stellungnahmen zu Berufskrankheiten
  • bei der Erforschung von Unfallursachen und Präventionsstrategien
  • bei der Prüfung von technischen Arbeitsmitteln durch Präventionsausschüsse der gesetzlichen Unfallversicherung
  • in Fachgremien bei der Erarbeitung von Normen und Vorschriften
  • bei der Entwicklung von Medien und Kampagnen der Sicherheitswerbung.

Rechtsgrundlage von Aufsichtspersonen

Rechtsgrundlage der Überwachungs- und Beratungstätigkeit der Aufsichtspersonen sind die §§ 18 und 19 Sozialgesetzbuch VII. Der Unternehmer muss den Aufsichtspersonen eine Betriebsbegehung jederzeit ermöglichen und eine geeignete Begleitung stellen. Er muss alle den Arbeitsschutz betreffenden Auskünfte erteilen und Proben von Arbeitsstoffen herausgeben. Die Besichtigungs- und Anordnungsbefugnis gilt auch gegenüber den in Deutschland tätigen ausländischen Unternehmen, ohne dass diese Mitglied der gesetzlichen Unfallversicherung sein müssen. Unternehmer, Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte sind bei Besichtigungen wichtige Gesprächspartner. Im Interesse der Mitbestimmung beziehen Aufsichtspersonen auch die Betriebs- und Personalräte bei Besichtigungen und Beratungsgesprächen mit ein. Neben der regelmäßigen Routineüberwachung können auch Unfallermittlungen oder ein Beratungswunsch des Unternehmers oder der Beschäftigten Anlässe für Betriebsbegehungen sein. Zur Vermeidung von Doppelbesichtigungen stimmen sich die Unfallversicherungsträger mit den staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern gemäß § 20 Sozialgesetzbuch VII und § 21 Arbeitsschutzgesetz über den Einsatz ihrer Aufsichtskapazität auf Länderebene ab. Zu den stark gestiegenen gesellschaftlichen Erwartungen an den Arbeitsschutz gehört auch die Verbesserung des physischen und sozialen Wohlbefindens in der Arbeitsumwelt. Damit ändern sich die Anforderungen an die Arbeit von Aufsichtspersonen. Dienstleistungsorientierte und partnerschaftliche Beratung durch die Aufsichtsperson und eine motivierte und professionalisierte Arbeitsschutzorganisation im Betrieb bilden das Umfeld für diese anspruchsvollen Präventionsaufgaben. Im Jahr 2006 waren in Deutschland 2.793 Aufsichtspersonen bei den Unfallversicherungsträgern bestellt. Davon entfielen 1884 auf die gewerblichen Berufsgenossenschaften, 416 auf die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand und 493 auf die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de