Atemschutzgeräte

Atemschutzgeräte (Abbildung) sind Persönliche Schutzausrüstungen, die den Träger vor der Einwirkung von Schadstoff in der Umgebungsatmosphäre und/oder Sauerstoffmangel schützen. Ein Gebotszeichen (Abbildung) weist auf die Bereiche hin, in denen Atemschutz benutzt werden muss. Atemschutzgeräte werden unterschieden in:

  • Filtergeräte (von der Umgebungsatmosphäre abhängig)
  • Isoliergeräte (unabhängig von der Umgebungsatmosphäre).

Atemschutzgeräte können z. B. beim Befahren von Behältern und engen Räumen, bei Arbeiten an Hochöfen, in der Abwasserkanalisation und auf Deponien, bei Spritzlackierarbeiten oder beim offenen Umgang mit mutagenen und kanzerogenen Stoffen notwendig sein.

Der Atemanschluss ist der Teil eines Atemschutzgerätes, der die Verbindung zum Geräteträger herstellt. Man unterscheidet hierbei Voll-, Halb- und Viertelmasken sowie filtrierende Halbmasken, Mundstückgarnituren, Atemschutzhauben, Atemschutzhelme und Atemschutzanzüge.

Vollmasken (Abbildung) umschließen das ganze Gesicht und schützen damit gleichzeitig die Augen. Die Dichtlinie verläuft über Stirn, Wangen und unterhalb des Kinns. Sie sind meistens mit Innenmasken ausgestattet, die sowohl den Totraum klein halten als auch durch die Luftführung das Beschlagen der Sichtscheiben verhindern. Halbmasken (Abbildung) umschließen Mund, Nase und Kinn; Viertelmasken nur Mund und Nase. Sie dürfen nicht in direkter Verbindung mit Filtern verwendet werden, die mehr als 300 g wiegen.

Was sind filtrierende Halbmasken?

Filtrierende Halbmasken sind vollständige Atemschutzgeräte. Sie bestehen ganz oder zum großen Teil aus Filtermaterial bzw. das Filter ist untrennbar mit der Halbmaske verbunden. Bei Mundstückgarnituren wird das Mundstück mit den Lippen abgedichtet, die Nase mit einer Nasenklemme. Daher kann das Durchtreten des Schadstoffs nicht mit dem Geruchssinn wahrgenommen werden. Es darf nicht gesprochen werden, da sonst die Schutzwirkung stark beeinträchtigt wird. Mundstückgarnituren dürfen nicht in direkter Verbindung mit Filtern verwendet werden, die mehr als 300 g wiegen.

Eigenschaften von Atemschutzhauben und Atemschutzhelmen

Atemschutzhauben und Atemschutzhelme umhüllen mindestens das Gesicht (Augen, Nase, Mund und Kinn), häufig aber den gesamten Kopf und den Hals. Sie benötigen zur sicheren Funktionsweise die Zufuhr eines Mindestvolumenstromes von Atemluft. Atemschutzanzüge sind zugleich Atemanschlüsse, wenn sie der Teil eines Atemschutzgerätes sind, der die Verbindung zum Geräteträger herstellt.

Wie funktionieren Filtergeräte?

Bei Filtergeräten (Abbildung) wird die Atemluft mittels Gas-, Partikel- oder Kombinationsfilter von Schadstoffen gereinigt und dem Träger über geeignete Atemanschlüsse zugeführt. Filtergeräte können je nach Filterart bestimmte Schadstoffe in den Grenzen ihres Abscheide- bzw. Aufnahmevermögens aus der Umgebungsatmosphäre entfernen (Abbildung). Zum Schutz gegen schädigende Gase und Dämpfe ohne gleichzeitig auftretende Partikel werden Gasfilter eingesetzt. Zum Schutz gegen Partikel ohne gleichzeitig auftretende Schadgase werden Partikelfilter verwendet. Bei Vorhandensein von Gasen und Partikeln werden Kombinationsfilter eingesetzt. Der Einsatz von Filtergeräten ist nur zulässig, wenn die Umgebungsatmosphäre mindestens 17 Vol. % Sauerstoff enthält (in besonderen Einsatzbereichen wie Bauarbeiten unter Tage können 19 % erforderlich sein). Liegt die Sauerstoffkonzentration unter 20,9 %, muss unbedingt geprüft werden, was an Stelle des fehlenden Sauerstoffanteils in der Atmosphäre vorhanden ist. Filtergeräte dürfen nicht benutzt werden, wenn unbekannte oder solche Umgebungsverhältnisse vorhanden sind, bei denen sich die Zusammensetzung der Umgebungsatmosphäre nachteilig verändern kann. Filtergeräte gegen Partikel für Vollmasken, Mundstückgarnituren, Halbmasken und Viertelmasken werden nach ihrem Abscheidevermögen in Partikelfilterklassen unterteilt.

Sie sind durch den Kennbuchstaben P, die Partikelfilterklasse und die Kennfarbe Weiß gekennzeichnet. Die Einsatzbereiche für Vollmasken mit Partikelfilter zeigt Tabelle 1 (Abbildung), die Einsatzbereiche für Halb- und Viertelmasken mit Partikelfilter Tabelle 2 (Abbildung). Die höhere Partikelfilterklasse schließt bei gleicher Art des Atemanschlusses das Anwendungsgebiet der niedrigeren Partikelfilterklasse ein. Ülicherweise ist aber der Atemwiderstand größer und damit die Belastung für den Geräteträger höher. Neuere Partikelfilter (Kennzeichnung: EN 143 mit Erscheinungsjahr der Norm) sind für feste und flüssige Aerosole geeignet. Ältere Partikelfilter der Klasse P 1 oder Filter mit der Kennzeichnung "S - Nur zur Benutzung gegen feste Aerosole bestimmt" dürfen nur gegen Feststoffpartikeln (Staub, Rauch) eingesetzt werden sowie gegen wässrige Aerosole, die aus Lösungen oder Dispersionen von Feststoffpartikeln in Wasser beim Zerstäuben entstehen, wenn dabei die Luftverunreinigung lediglich diesen Feststoffpartikeln zuzuschreiben ist.

Welche Klassen gibt es bei partikelfiltrierenden Halbmasken?

Partikelfiltrierende Halbmasken (Abbildung) werden in die Klassen FFP 1, FFP 2 und FFP 3 eingeteilt. Die Einsatzgebiete dieser Klassen sind die gleichen wie die für Halbmasken mit P 1, P 2 und P 3 angegebenen. Partikelfilter oder partikelfiltrierende Halbmasken dürfen aus hygienischen Gründen nicht von mehreren Personen benutzt werden und sollen nur eine Arbeitsschicht lang verwendet werden. Gegen radioaktive Stoffe oder luftgetragene biologische Arbeitsstoffe dürfen Partikelfilter nur einmal eingesetzt werden und müssen danach entsorgt werden.

Welche Filtergeräte gegen Gase und Dämpfe gibt es?

Filtergeräte gegen Gase und Dämpfe werden unterteilt in Gasfiltertypen nach ihrem Hauptanwendungsbereich und in Gasfilterklassen nach ihrer Leistung. Im Gegensatz zu den Partikelfilterklassen geben die höheren Gasfilterklassen keinen höheren Schutz als die niedrigeren Klassen im Sinne eines "niedrigeren Durchlassgrades". Unter sonst gleichen Einsatzbedingungen ist wegen der höheren Gaskapazität der höheren Gasfilterklasse die mögliche Einsatzdauer länger als die der niedrigeren Gasfilterklasse, bzw. können die Filter bei höheren Gaskonzentrationen etwa gleich lange verwendet werden. Gasfilter sollten grundsätzlich nur gegen Gase und Dämpfe eingesetzt werden, die der Geräteträger bei Erschöpfung des Filters (Filterdurchbruch) riechen oder schmecken kann. Zusätzlich zum Gasaufnahmevermögen des Filters ist die Anwendung auch in Abhängigkeit von der Geräteart auf ein gewisses Vielfaches des Grenzwerts begrenzt (Abbildung).

Bestehen Zweifel darüber, welcher Filtertyp unter bestimmten Einsatzbedingungen genommen werden soll, sollte der Filterhersteller gefragt werden. Gase und Dämpfe organischer Verbindungen mit Siedepunkt £65 °C (Niedrigsieder) werden meistens nur schlecht an Gasfilter auf der Basis Aktivkohle gebunden. Hierzu stehen die AX-Filter zur Verfügung, die allerdings nur für die einmalige Verwendung vorgesehen sind. Die meisten Atemfiltergeräte stehen auch als Gebläsefiltergeräte zur Verfügung. Diese bieten wegen des geringen Einatemwiderstands den Vorteil einer geringen Belastung für den Geräteträger. Die Einteilung erfolgt entsprechend der Schutzleistung. Gemessen wird die Gesamtleckage unabhängig von der Filterklasse (z.B. muss bei einem THP3-Gerät das benutzte Filter nicht die Anforderungen eines P3-Filters erfüllen). Auf Grund der geringen Belastung sind längere Tragezeiten zulässig. Bei Geräten mit Helm und Haube sind keine speziellen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen erforderlich. Da der Geräteträger ein Nachlassen der Gebläseleistung bei Geräten mit Helm oder Haube im Allgemeinen nicht bemerkt, wird dringend empfohlen, nur Geräte mit entsprechender Warneinrichtung einzusetzen. Nach EN ist sie nur bei TH3-Geräten vorgeschrieben.

Wie funktionieren Isoliergeräte?

Isoliergeräte (Abbildung) wirken unabhängig von der Umgebungsatmosphäre und bieten Schutz gegen Sauerstoffmangel und schadstoffhaltige Atmosphäre. Die zugeführten Atemgase können aus Luft, Sauerstoff oder deren Mischungen bestehen. Nicht frei tragbare Isoliergeräte schränken die Bewegungsfreiheit ein, bedingt durch den Frischluft- bzw. Druckluftzuführungsschlauch. Frei tragbare Isoliergeräte sind wegen des beschränkten Atemgasvorrats in ihrer Verwendungsdauer begrenzt

"Selbstretter" ("Fluchtgeräte") sind Atemschutzgeräte zur Flucht aus Bereichen mit schadstoffhaltiger Umgebungsatmosphäre. Mit ihnen darf nicht in den Gefahrenbereich zurückgekehrt werden. Um ein schnelles, möglichst gefahrloses Verlassen des Gefahrenbereiches zu ermöglichen, kommt es darauf an, dass Fluchtgeräte leicht erreichbar und mitzuführen sind, schnell und einfach angelegt werden können und bei der Flucht möglichst wenig behindern.

Was ist bei der Auswahl und dem Einsatz von Atemschutzgeräten zu beachten?

Vor Auswahl und Einsatz von Atemschutzgeräten muss der Unternehmer die Gefährdungen und Belastungen ermitteln und hinsichtlich Art, Umfang und Dauer des Risikos für die Beschäftigten bewerten. Entsprechend der Rangfolge der Schutzmaßnahmen, die die Gefahrstoffverordnung vorschreibt, steht der Einsatz von Atemschutz an letzter Stelle und darf keine ständige Maßnahme sein (Abbildung). Bei Arbeitsverfahren, die atembare Schadstoffe freisetzen, darf Atemschutz nicht "betriebsmäßig verwendet werden", das heißt, eine arbeitstägliche Benutzung von mehr als 30 Minuten ist nicht zulässig.

Anhand der Gefährdungsbeurteilung hat der Unternehmer festzulegen, welche Eigenschaften, insbesondere welche Schutzleistung, Atemschutzgeräte aufweisen müssen, damit sie Schutz gegen die ermittelten Gefahrenquellen bieten. Einen Überblick über die Aspekte der Bewertung bietet die Tabelle (Abbildung).

Nach der Bewertung hat der Arbeitgeber die für die ermittelten Gefahrenquellen geeigneten Atemschutzgeräte auszuwählen. Die Auswahl richtet sich nach der Eignung des Trägers und nach folgenden Einsatzbedingungen:

  • Umgebungsatmosphäre (Sauerstoff-Gehalt, Art und Konzentration der Schadstoffe, Temperatur, Brand- und Explosionsgefahr u. a.)
  • Örtlichkeit (Art des Raumes, Bewegungsfreiheit)
  • Verwendungszweck (Arbeitsdauer, Rückzugszeit, Schwere der Arbeit, Rettung, Flucht).

Bei der Auswahl von Fluchtgeräten müssen die zu erwartende Art, die Konzentration der möglichen Schadstoffe und die Länge des Fluchtweges berücksichtigt werden. In der Praxis gibt es kein Atemschutzgerät, das seinen Träger vollkommen von der Umgebungsatmosphäre abschließt. Deshalb müssen Geräte ausgewählt werden, deren Leckage so gering ist - d. h. die so wenig Schadstoff in das Innere des Atemanschlusses gelangen lassen -, dass in der Einatemluft der Grenzwert des Schadstoffs sicher unterschritten bleibt.

Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern Atemschutzgeräte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Ein wirksamer Schutz wird aber nur erzielt, wenn neben den technischen auch die organisatorischen Maßnahmen (Ausbildung, Unterweisung und Übungen des Geräteträgers, Sicherungsmaßnahmen beim Einsatz) durchgeführt werden. Für die Benutzung muss eine Betriebsanweisung erstellt werden, die alle für den sicheren Einsatz erforderlichen Angaben enthält. Dabei ist die vom Hersteller beigegebene Gebrauchsanleitung zu beachten. Sie enthält die Informationen, die Geräteträger für den Gebrauch von Atemschutzgeräten benötigen, z. B. Bedienungshinweise, mögliche Fehler beim Gebrauch, Schutzumfang, Gebrauchsbeschränkungen und Instandhaltung. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass die Arbeitnehmer unterwiesen werden und praktische Übungen absolvieren, ehe sie Atemschutzgeräte zum ersten Mal benutzen. Regelmäßig, jedoch mindestens jährlich, sind Wiederholungsunterweisungen und -übungen durchzuführen. Diese müssen von Personen abgehalten werden, die eine besondere Ausbildung für diesen Zweck erhalten haben, z. B. bei Hauptstellen für das Grubenrettungswesen, Feuerwehrschulen oder Herstellern von Atemschutzgeräten. Die Unterweisung muss von den Unterwiesenen durch Unterschrift bestätigt werden. Hinweise zu Inhalt und Umfang der Unterweisung für die unterschiedlichen Geräte enthält die BGR 190.

Bei Arbeitseinsätzen mit Isoliergeräten können in Abhängigkeit von den bestehenden Gefährdungen weitergehende Maßnahmen zur Sicherung des Geräteträgers, z. B. Sicherungsposten, erforderlich sein.

Aufbewahrung von einsatzbereiten Atemschutzgeräten

Einsatzbereite Atemschutzgeräte sowie Austauschteile sind übersichtlich und geordnet aufzubewahren. Bei der Lagerung müssen sie gegen Schmutz, Öl, Sonnenlicht, extreme Hitze und Kälte, übermäßige Feuchte und schädigende Chemikalien geschützt sein. Dazu eignen sich geschlossene Räume oder Behälter. Nicht einsatzbereite Geräte sind so zu kennzeichnen oder abzusondern, dass eine Verwechslung mit einsatzbereiten Geräten nicht möglich ist. Die vom Hersteller festgesetzten Lagerfristen sind einzuhalten. Atemschutzgeräte oder Teile davon wie manche Filter, Regenerationspatronen oder Gummiteile sind nach Ablauf der befristeten Lagerzeit - auch wenn sie noch ungebraucht sind - der Verwendung zu entziehen. Die Aufbewahrung am Arbeitsplatz muss so erfolgen, dass die Geräte gebrauchsfähig und hygienisch einwandfrei bleiben. Bewährt haben sich persönlich zugewiesene und verschließbare Aufnahmeboxen.

Instandhaltung von Atemschutzgeräten

Für die Instandhaltung der Geräte sollte ein Programm entsprechend dem Gerätetyp aufgestellt werden. Für die unterschiedlichen Geräte sind in der BGR 190 Tabellen aufgeführt, die die Art der durchzuführenden Arbeiten und Maximalfristen angeben. In der Gefährdungsermittlung sind die erforderlichen Wartungsintervalle festzulegen, für Instandhaltung und Prüfungen sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten. Das Instandhaltungsprogramm sollte enthalten:

  • Montage und Demontage der Geräte
  • Erhaltung und Wiederherstellung der Einsatzbereitschaft einschließlich Reinigung und Desinfektion
  • Reparatur oder Ersatz verbrauchter oder defekter Teile und Materialien durch Originalteile
  • Prüfung auf ein einwandfreies Funktionieren nach festgelegten Fristen durch Befähigte Personen (Gerätewart)
  • Prüfung von Atemgasflaschen vor dem Wiederbefüllen durch eine zugelassene Überwachungsstelle nach Betriebssicherheitsverordnung, wenn die Frist für die Wiederholungsprüfung (maximal 5 Jahre) abgelaufen ist.

In Betrieben mit einer größeren Anzahl von Atemschutzgeräten sollte mindestens ein Atemschutz-Gerätewart bestellt werden, dem die Instandhaltung obliegt. Ihm sind hierfür die erforderlichen Einrichtungen, Messgeräte und Werkzeuge zur Verfügung zu stellen.


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