Arbeitswissenschaft

Die Arbeitswissenschaft behandelt systematisch alle Fragen, die mit der Planung, Gestaltung, Durchführung und Leistung menschlicher Arbeit zusammenhängen. Sie umfasst verschiedene wissenschaftliche Disziplinen, Erkenntnisse und praktische Verfahren. Schwerpunktbereiche sind:
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizin
  • Arbeitspsychologie
  • Ergonomie
  • rechtlich-organisatorische Rahmenbedingungen von Arbeit
  • Fragen der Lohnfindung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung.
Die menschliche Arbeit wird untersucht unter den Aspekten als
  • Bindeglied und Interaktion zwischen Mensch, Technik und Umwelt
  • individuelle menschliche Teilhabe und Gestaltungsmöglichkeit
  • zwischenmenschliche Beziehung der durch die Arbeitsorganisation einander zugeordneten Menschen.
Die Arbeitswissenschaft zielt auf konkrete Verbesserungen von Arbeitsbedingungen. Dazu gehören der Abbau gesundheitsgefährdender Arbeitsbedingungen (Lärm, Stäube, Gase, Strahlungen usw.), die Reduzierung körperlicher Belastungen (z. B. durch ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes), die Umgestaltung der Arbeitsorganisation ebenso wie die Veränderung von psychischen Bedingungen (z.B. geänderter Führungsstil, Ausbau der Selbstverantwortung). Arbeitgeber und Betriebsräte haben laut §§ 90-91 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit bei der Planung und Einrichtung von Betriebsräumen, technischen Anlagen, Arbeitsplätzen zu berücksichtigen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de