Arbeitsvorbereitung

Die intensive Vorbereitung von Fertigungsmethoden, Arbeitsabläufen und Terminplanungen ist eine wichtige Voraussetzung für die rationelle und sichere Durchführung von Arbeiten. Die dort investierte Zeit führt zu planvollem Arbeiten und verhindert spätere Zeit raubende, zu Gefährdungen führende Improvisationen.  Bei der Arbeitsvorbereitung müssen die jeweils erforderlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen auf die Fertigungsmethode abgestellt und in den Gesamtablauf integriert werden. Die festgelegten Abläufe und Maßnahmen sind während der Arbeiten ständig zu überwachen und ggf. der jeweiligen Situation anzupassen bzw. zu korrigieren. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) legt fest, dass der Arbeitgeber die erforderlichen Maßnahmen nach den allgemeinen Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur Arbeitsmittel bereitgestellt werden, die für die am Arbeitsplatz gegebenen Bedingungen geeignet und bei deren bestimmungsgemäßer Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleistet sind. Bei der Festlegung der oben genannten Maßnahmen sind für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln auch die ergonomischen Zusammenhänge zwischen Arbeitsplatz, Arbeitsmittel, Arbeitsorganisation, Arbeitsablauf und Arbeitsaufgabe zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere für die Körperhaltung, die Beschäftigte bei der Benutzung des Arbeitsmittels einnehmen müssen.  Analog schreibt die Baustellenverordnung (BaustellV) vor, dass bei der Planung der Ausführung eines Bauvorhabens, insbesondere bei der Einteilung der Arbeiten, die gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, und bei der Bemessung der Ausführungszeiten für diese Arbeiten die allgemeinen Grundsätze nach § 4 des Arbeitsschutzgesetzes zu berücksichtigen sind. Für Bauvorhaben, bei denen gefährliche Arbeiten durchgeführt werden bzw. Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, muss der Bauherr einen Koordinator für die Planungsphase bestellen, der u. a. einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erstellt.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de