Arbeitsmittel

Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich definitionsgemäß aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird; hierzu gehören insbesondere überwachungsbedürftige Anlagen. Damit wird deutlich, dass Arbeitsmittel in diesem Sinne einfache Handgeräte bis hin zu komplexen verfahrenstechnischen Anlagen sein können.

Überwachungsbedürftige Anlagen

Als Teil der "Anlagen" gehören überwachungsbedürftige Anlagen zu den "Arbeitsmitteln". Darum gelten für sie auch die gemeinsamen Vorschriften für Arbeitsmittel im Abschnitt 2 der Betriebssicherheitsverordnung. Dies trifft jedoch nur dann zu, wenn ein Arbeitgeber beim Betreiben/Benutzen dieser überwachungsbedürftigen Anlage Personen beschäftigt, bzw. wenn Beschäftigte sie bei der Arbeit benutzen. Wird eine überwachungsbedürftige Anlage nicht von einem Arbeitgeber bereitgestellt oder wird sie nicht von Beschäftigten bei der Arbeit benutzt, gelten für das Betreiben der Anlage allein der Abschnitt 3 und die weiteren Regelungen für überwachungsbedürftige Anlagen aus den Abschnitten 1 und 4 der Betriebssicherheitsverordnung. Die Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert auch die Verpflichtung des Arbeitgebers, gemäß § 5 ArbSchG eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, indem sie diese Verpflichtung ausdrücklich für die Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel einfordert. Sie bestimmt als Beurteilungsmaßstab für die Maßnahmen zum Schutz vor den bestehenden Gefährdungen und zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheitsschutz den "Stand der Technik". Dabei wird auch eingefordert, dass bei der Ermittlung der Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln nicht nur die Gefährdungen zu berücksichtigen sind, die mit der Benutzung des Arbeitsmittels selbst verbunden sind, sondern auch diejenigen Gefährdungen, die am Arbeitsplatz durch Wechselwirkungen der Arbeitsmittel untereinander oder mit Arbeitsstoffen oder der Arbeitsumgebung hervorgerufen werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de