Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge

Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sind Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und zu erhalten. Dazu gehören die Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und die Beratung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Zudem werden Maßnahmen zur Prävention und zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen ergriffen, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen.

Vielfältige arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren, denen Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sein können, verlangen nach geeigneten Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge.

Welche Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge gibt es?

Die Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge umfassen insbesondere:

  1. Arbeitsmedizinische Beurteilung tätigkeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen, einschließlich Empfehlung geeigneter Schutzmaßnahmen.
  2. Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die mit der Tätigkeit verbundenen Gesundheitsgefährdungen einschließlich solcher, die sich aus vorhandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen ergeben können.
  3. Spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Gesundheitsstörungen und Berufskrankheiten.
  4. Arbeitsmedizinische Untersuchungen zur Beurteilung der gesundheitlichen Eignung für bestimmte Tätigkeiten, z. B. bei Absturzgefahr, Atemschutzgeräten, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, Handhabung von Lasten.
  5. Arbeitsmedizinisch begründete Empfehlungen zur Überprüfung von Arbeitsplätzen und der Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung.
  6. Fortentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes bei gefährdenden Tätigkeiten auf der Grundlage gewonnener Erkenntnisse.

Insbesondere nach einzelnen Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz sind deshalb für Beschäftigte, deren Tätigkeit mit Gesundheits- oder Unfallgefahren verbunden ist, Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge vom Arbeitgeber auf dessen Kosten zu veranlassen oder anzubieten.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind danach vom Arbeitgeber immer dann zu veranlassen, wenn bei gefährdenden Tätigkeiten Beeinträchtigungen der Gesundheit der Beschäftigten zu erwarten sind. Dies gilt in besonderem Maße für Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle.

Rechte für Arbeitnehmer

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind den Beschäftigten anzubieten, wenn eine niedrigere Gefährdung vorliegt, jedoch Auswirkungen auf die Gesundheit oder Leistungsfähigkeit des Beschäftigten im Einzelfall nicht auszuschließen sind. Hierzu gehören arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen z.B. nach der Bildschirmarbeitsverordnung oder dem Arbeitszeitgesetz, unter bestimmten Voraussetzungen aber z.B. auch nach der Gefahrstoffverordnung oder der Lärm-Vibrations-Arbeitsschutzverordnung. Der Arbeitgeber hat darüber hinaus den Beschäftigten nach § 11 Arbeitsschutzgesetz auf ihren Wunsch hin zu ermöglichen, sich je nach den Gefahren für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden nach allgemein anerkannten Regeln der Arbeitsmedizin (Berufsgenossenschaftliche Grundsätze) durchgeführt.

Facharzt für Arbeitsmedizin / Betriebsmedizin

Der Arbeitgeber kann mit der Durchführung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge Ärzte mit der Gebietsbezeichnung "Facharzt für Arbeitsmedizin" oder mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" beauftragen. Erfordern bestimmte spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen besondere Fachkenntnisse und/oder eine spezielle Ausrüstung, über die der beauftragte Arzt nicht verfügt, so ist ein Arzt hinzuzuziehen, der diese Anforderungen erfüllt. Da Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge wichtiger Bestandteil der Aufgaben des Betriebsarztes sind, ist dieser im Regelfall zu beauftragen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sollten vom Arbeitgeber auch dann veranlasst werden, wenn im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung für Beschäftigte die für die Sicherheit und Gesundheit erforderliche körperliche Befähigung bzw. Eignung für die Tätigkeit zu beurteilen ist. Allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden vom Betriebsarzt im Auftrag des Arbeitgebers durchgeführt, um Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen zu erkennen und ihnen entgegenzuwirken. In die arbeitsmedizinische Vorsorge integrierte präventivmedizinische Diagnostik und Beratung bieten zudem wirksame Möglichkeiten der Früherkennung chronischer Erkrankungen und der Einleitung von Behandlung und gesundheitsfördernden Maßnahmen.

Untersuchungsarten und Untersuchungsfristen

Vorsorgeuntersuchungen sind vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit als Erstuntersuchung und während dieser Tätigkeit in regelmäßigen Abständen als Nachuntersuchung zu veranlassen oder anzubieten. Die Fristen für die Untersuchungen ergeben sich aus den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen (Abbildung); (Abbildung); (Abbildung); (Abbildung). Vorzeitige Nachuntersuchungen sind aus medizinischen Gründen oder auf Wunsch der Beschäftigten möglich.

Untersuchungsergebnis, Beurteilung und Maßnahmen

Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen ist der Untersuchungsbefund schriftlich festzuhalten und der Beschäftigte über diesen zu informieren. Im Ergebnis der Untersuchung wird für den Beschäftigten eine ärztliche Bescheinigung erstellt, die neben einigen allgemeinen Angaben zur Person und zur Tätigkeit im Betrieb die Beurteilung des Untersuchungsergebnisses nach arbeitsmedizinischen Kriterien enthält.

Bei vom Arbeitgeber zu veranlassenden Untersuchungen erhält der Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung des Untersuchungsergebnisses. Sie kann lauten:

  • "Keine gesundheitlichen Bedenken" oder
  • "Keine gesundheitlichen Bedenken unter bestimmten Voraussetzungen" oder
  • "Gesundheitliche Bedenken" (ggf. befristet).

Voraussetzungen für die Beurteilung "Keine gesundheitlichen Bedenken" kann z. B. das konsequente Tragen spezieller Persönlicher Schutzausrüstungen in Verbindung mit Nachuntersuchungen in verkürzten Abständen sein. Dagegen können gesundheitliche Bedenken befristet z. B. bis zur Umsetzung von Präventionsmaßnahmen für den Beschäftigten oder bis zur Ausheilung einer spezifischen Erkrankung des Beschäftigten bestehen.

Im Falle gesundheitlicher Bedenken hat der Arzt dem Arbeitgeber schriftlich eine Überprüfung des Arbeitsplatzes und eine Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung zu empfehlen, wenn die Gesundheit des Beschäftigten durch die Bedingungen am Arbeitsplatz weiterhin gefährdet ist. Hierüber und über eingeleitete bzw. vorgesehene Maßnahmen müssen die zuständige Behörde, bzw. die Berufsgenossenschaft und die Personalvertretung vom Unternehmer informiert werden. Gesundheitliche Bedenken oder nicht bzw. nicht rechtzeitig durchgeführte spezielle arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen können zu Beschäftigungsbeschränkungen führen. Der Beschäftigte wird vom Arzt über den Untersuchungsbefund unterrichtet und bei gesundheitlichen Bedenken schriftlich beraten.

Halten der Arbeitgeber oder der Beschäftigte die ärztliche Bescheinigung für unzutreffend, führt die Berufsgenossenschaft auf entsprechenden Antrag eine Entscheidung herbei. Bei arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, die nach Rechtsverordnungen zum Arbeitsschutz zu veranlassen sind, führt diese Entscheidung die für den Arbeitsschutz zuständige Behörde herbei. Für alle untersuchten Beschäftigten, für die nach den Rechtsvorschriften im Arbeitsschutz arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen zu veranlassen sind, führt der Arbeitgeber eine Vorsorgekartei. Die ärztliche Bescheinigung ist inhaltlich so gestaltet, dass sie als Vorsorgekartei dienen kann. Die Kartei soll die Möglichkeit einer späteren Auswertung bieten. Die betroffenen Beschäftigten haben das Recht, die sie betreffenden Angaben einzusehen. Die ärztlichen Aufzeichnungen und Befunde über Vorsorgeuntersuchungen sollten vom beauftragten Arzt mindestens 30 Jahre lang aufbewahrt werden.

Nachgehende Untersuchungen

Beschäftigten, die eine gefährdende Tätigkeit mit krebserzeugenden oder erbgutverändernden Gefahrstoffen der Kategorien 1 oder 2 beendet haben, sind nachgehende Untersuchungen anzubieten. Nachgehende Untersuchungen werden bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgeber angeboten. Die Berufsgenossenschaft übernimmt dies auf ihre Kosten, wenn der Beschäftigte aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, in dem diese Tätigkeit ausgeübt wurde. 

Mit der Organisation nachgehender Untersuchungen haben die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) bei der Berufsgenossenschaft der chemischen Industrie und den Dienst Gesundheitsvorsorge (GVS) - vormals ZAs - bei der Berufsgenossenschaft Elektro Textil und Feinmechanik beauftragt. Für die ehemaligen Beschäftigten des Uranerzbergbaus und der Urangewinnung in Sachsen und für Bergleute des deutschen Steinkohlebergbaus sind hierfür weitere Dienste eingerichtet worden. Zur Organisation der nachgehenden Untersuchungen über den jeweiligen Dienst ist der Berufsgenossenschaft ein Verzeichnis der betroffenen Beschäftigten mit Angaben zur Art, Dauer und Höhe der Exposition sowie über den Zeitpunkt der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses mitzuteilen. Einige Berufsgenossenschaften bieten strahlenexponierten Beschäftigten über ODIN ebenfalls nachgehende Untersuchungen an.

Was ist eine Arbeitsmedizinische Untersuchung?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind Untersuchungen, die von einem Arbeitsmediziner durchgeführt werden, um die Gesundheit und Sicherheit eines Arbeitnehmers im Zusammenhang mit seiner Arbeit zu bewerten. Sie sind oft Teil einer betrieblichen Gesundheitsvorsorge und werden in der Regel vor dem Eintritt in den Arbeitsplatz, im Rahmen einer regelmäßigen Untersuchung oder nach einem Arbeitsunfall durchgeführt. Eine Arbeitsmedizinische Untersuchung kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitskraft erhalten und ihre Gesundheit erhalten und schützen. Eine regelmäßige Untersuchung kann dabei helfen, potenzielle Gesundheitsprobleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. In vielen Branchen sind Arbeitsmedizinische Untersuchungen gesetzlich vorgeschrieben. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass diese Untersuchungen regelmäßig durchgeführt werden und dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Warum sind Arbeitsmedizinische Untersuchungen wichtig?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind wichtig, um die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu schützen. Sie können helfen, Krankheiten und Verletzungen zu vermeiden oder zu reduzieren, die durch die Arbeit verursacht werden können. Durch die Durchführung von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen können potenzielle Gesundheitsprobleme frühzeitig erkannt und behandelt werden, bevor sie zu schweren Erkrankungen führen.

Welche Vorteile haben Arbeitsmedizinische Untersuchungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern eine Reihe von Vorteilen.

  • Für Arbeitnehmer bedeuten arbeitsmedizinische Untersuchungen eine bessere Gesundheitsvorsorge. Sie können helfen, mögliche gesundheitliche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, bevor sie schwerwiegende Folgen haben. Dies kann dazu beitragen, dass Arbeitnehmer länger gesund und produktiv bleiben.
  • Für Arbeitgeber können arbeitsmedizinische Untersuchungen ebenfalls viele Vorteile bieten. Sie können helfen, das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verringern, indem sie mögliche gesundheitliche Probleme erkennen, die durch die Arbeit verursacht werden können. Darüber hinaus können arbeitsmedizinische Untersuchungen dazu beitragen, dass Arbeitnehmer ihre Arbeit sicherer und effizienter ausführen, was zu einer höheren Produktivität und einer geringeren Anzahl von Fehlzeiten führt.

Insgesamt können arbeitsmedizinische Untersuchungen sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern helfen, gesund zu bleiben und ihre Arbeit effizienter und sicherer auszuführen.

Was beinhaltet eine Arbeitsmedizinische Untersuchung?

Eine Arbeitsmedizinische Untersuchung kann je nach Art der Arbeit und der Branche, in der sie durchgeführt wird, variieren. Im Allgemeinen beinhaltet sie jedoch eine körperliche Untersuchung, eine Anamnese und eine Bewertung der Arbeitssituation des Arbeitnehmers. Die körperliche Untersuchung kann eine Überprüfung der Sehkraft, des Hörvermögens, des Blutdrucks und der Lungenfunktion umfassen. Die Anamnese beinhaltet Fragen zu früheren Gesundheitsproblemen, medizinischen Behandlungen und Medikamenten. Die Bewertung der Arbeitssituation des Arbeitnehmers beinhaltet eine Überprüfung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsaufgaben und der Arbeitsumgebung.

Wie sind Arbeitsmedizinische Untersuchungen gesetzlich geregelt?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt. Danach müssen Arbeitgeber ihre Beschäftigten regelmäßig arbeitsmedizinisch untersuchen lassen, wenn sie bestimmten Gefahrenstoffen ausgesetzt sind oder bestimmte Tätigkeiten ausüben. Die Untersuchungen müssen von einem Arzt oder einer Ärztin durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügen. Der Arzt oder die Ärztin muss ein Gutachten erstellen, in dem die Ergebnisse der Untersuchungen und die Empfehlungen des Arztes oder der Ärztin zur weiteren Behandlung und Prävention aufgeführt sind. Der Arbeitgeber muss die Ergebnisse der Untersuchungen aufbewahren und den Beschäftigten eine Kopie des Gutachtens aushändigen. Er muss auch sicherstellen, dass die Beschäftigten die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Was wird bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung untersucht?

Bei einer arbeitsmedizinischen Untersuchung werden verschiedene Aspekte des Gesundheitszustands des Arbeitnehmers untersucht. Zu den Untersuchungen gehören eine körperliche Untersuchung, eine Anamnese, eine Laboruntersuchung, eine Funktionsdiagnostik und eine psychologische Untersuchung. 

  • Körperliche Untersuchungen
    Bei der körperlichen Untersuchung werden die Vitalfunktionen des Arbeitnehmers untersucht, wie z.B. Blutdruck, Puls, Atmung und Körpertemperatur. Außerdem werden die Körpermaße, die Körperhaltung und die Beweglichkeit des Arbeitnehmers überprüft. 
  • Anamnese
    Bei der Anamnese werden dem Arbeitnehmer Fragen zu seiner Krankengeschichte, seinem Lebensstil und seinen Arbeitsbedingungen gestellt. 
  • Laboruntersuchungen
    Bei der Laboruntersuchung werden Blut- und Urinproben des Arbeitnehmers untersucht, um mögliche Anzeichen von Krankheiten oder Verletzungen zu erkennen. 
  • Funktionsdiagnostik 
    Bei der Funktionsdiagnostik werden Tests durchgeführt, um die Funktionen des Körpers des Arbeitnehmers zu überprüfen. Dazu gehören z.B. Tests zur Messung der Seh- und Hörfähigkeit, der Lungenfunktion und der Muskelkraft. 
  • Psychologische Untersuchungen
    Bei der psychologischen Untersuchung werden Tests durchgeführt, um die psychische Gesundheit des Arbeitnehmers zu überprüfen. Dazu gehören z.B. Tests zur Messung der Konzentration, des Gedächtnisses und der emotionalen Stabilität.

Welche Arten von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen gibt es?

Es gibt verschiedene Arbeitsmedizinische Untersuchungen, die an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durchgeführt werden, um ein gesundes Arbeitsumfeld zu gewährleisten. Sie beinhalten sowohl medizinische Tests als auch Beratungen, die darauf abzielen, die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen. Generell können folgende Arten von Untersuchungen unterschieden werden:

  • Vorsorgeuntersuchungen
    Vorsorgeuntersuchungen werden an Arbeitnehmer durchgeführt, die in einer sicherheitsrelevanten Position arbeiten oder mit gesundheitsgefährdenden Arbeitsmitteln in Kontakt kommen. Sie beinhalten die Untersuchung der körperlichen Verfassung des Mitarbeiters, um gesundheitliche Risiken zu erkennen und zu minimieren.
  • Ergonomische Untersuchungen
    Ergonomische Untersuchungen werden durchgeführt, um die betriebliche Umwelt für den Arbeitnehmer ergonomisch optimal zu gestalten. Dies kann die Anpassung von Arbeitsplätzen, Werkzeugen und Maschinen an die jeweiligen Bedürfnisse des Mitarbeiters beinhalten.
  • Psychische Untersuchungen
    Psychische Untersuchungen untersuchen, ob Mitarbeiter unter Burn-out, Arbeitsstress oder anderen psychischen Belastungen leiden. Sie beinhalten die Untersuchung der mentalen Verfassung des Mitarbeiters und können auch eine psychologische Beratung beinhalten.
  • Basisuntersuchungen
    Basisuntersuchungen werden vor Beginn des Arbeitsverhältnisses durchgeführt und umfassen eine Untersuchung des Allgemeinzustands, eine Blutuntersuchung, einen Urintest, ein EKG und eine Röntgenuntersuchung. 
  • Periodische Untersuchungen
    Periodische Untersuchungen werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt, um den Gesundheitszustand der Arbeitnehmer zu überwachen. Sie umfassen eine Untersuchung des Allgemeinzustands, eine Blutuntersuchung, einen Urintest, ein EKG, eine Röntgenuntersuchung und eine Untersuchung auf mögliche Infektionskrankheiten. 
  • Besondere Untersuchungen
    Diese Untersuchungen werden bei bestimmten Arbeitnehmern durchgeführt, die in einem besonders gefährdeten Arbeitsumfeld arbeiten. Sie umfassen eine Untersuchung des Allgemeinzustands, eine Blutuntersuchung, einen Urintest, ein EKG, eine Röntgenuntersuchung, eine Untersuchung auf mögliche Infektionskrankheiten, eine Untersuchung auf mögliche Vergiftungen, eine Untersuchung auf mögliche psychische Erkrankungen, eine Untersuchung auf mögliche allergische Reaktionen, eine Untersuchung auf mögliche Hautkrankheiten und eine Untersuchung auf mögliche Erkrankungen des Nervensystems.

Wer muss eine Arbeitsmedizinische Untersuchung durchführen lassen?

Arbeitgeber sind in der Regel dafür verantwortlich, Arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen zu lassen. Arbeitnehmer können jedoch auch aufgefordert werden, sich einer Arbeitsmedizinischen Untersuchung zu unterziehen, wenn sie eine Tätigkeit ausüben, die eine solche Untersuchung erfordert.

Wer trägt die Kosten für eine Arbeitsmedizinische Untersuchung?

Der Arbeitgeber trägt die Kosten für eine Arbeitsmedizinische Untersuchung. Laut dem Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Kosten für eine Arbeitsmedizinische Untersuchung zu übernehmen. Diese Untersuchungen sind dazu da, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen und zu erhalten. Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Untersuchungen tragen, egal ob es sich um eine routinemäßige Untersuchung oder eine spezielle Untersuchung handelt.

Wie viel kostet eine Arbeitsmedizinische Untersuchung im Durchschnitt?

Die Kosten einer arbeitsmedizinischen Untersuchung hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen kommt es darauf an, welche Untersuchungen durchgeführt werden sollen. Je nach Art der Untersuchung können die Kosten variieren. Zudem können die Kosten je nach Arzt oder Klinik unterschiedlich hoch sein. In der Regel liegen die Kosten für eine arbeitsmedizinische Untersuchung zwischen 50 und 200 Euro.

Wie oft sollte eine Arbeitsmedizinische Untersuchung durchgeführt werden?

Die Häufigkeit von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen hängt von der Art der Arbeit und den gesetzlichen Vorschriften ab. In der Regel werden sie vor dem Eintritt in den Arbeitsplatz durchgeführt und regelmäßig wiederholt, je nach Branche und Arbeitsumgebung. Bei bestimmten Tätigkeiten, wie z.B. dem Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärm, können Arbeitsmedizinische Untersuchungen auch öfter durchgeführt werden.

Kann der Arbeitgeber eine ärztliche arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen?

Ja, der Arbeitgeber kann eine ärztliche arbeitsmedizinische Untersuchung verlangen. Dies ist in § 6 des Arbeitsschutzgesetzes geregelt. Der Arbeitgeber muss eine solche Untersuchung anordnen, wenn er begründete Zweifel an der Eignung des Arbeitnehmers für die ausgeübte Tätigkeit hat. Die Untersuchung muss durch einen Arzt oder eine Ärztin durchgeführt werden, die über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügt. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer über den Grund der Untersuchung informieren und ihm die Kosten für die Untersuchung übernehmen.

Wie lange dauert eine arbeitsmedizinische Untersuchung?

Eine arbeitsmedizinische Untersuchung dauert in der Regel zwischen 30 und 60 Minuten. Dies hängt jedoch davon ab, wie viele Tests und Untersuchungen durchgeführt werden müssen. Zu Beginn der Untersuchung wird der Arzt eine Anamnese erstellen, um die medizinische Vorgeschichte des Patienten zu erfassen. Anschließend wird er eine körperliche Untersuchung durchführen, um mögliche gesundheitliche Probleme zu erkennen. Danach können weitere Tests wie Blutuntersuchungen, Lungenfunktionstests, Röntgenaufnahmen oder andere diagnostische Tests durchgeführt werden. Wenn alle Tests abgeschlossen sind, wird der Arzt ein abschließendes Gespräch mit dem Patienten führen, um die Ergebnisse zu besprechen und eine Behandlungsplanung zu erstellen.

Sind Arbeitsmedizinische Untersuchungen Pflicht?

Grundsätzlich müssen alle Beschäftigten, die bestimmte Tätigkeiten ausüben, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringen, regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen durchführen lassen. Die Durchführung von Arbeitsmedizinischen Untersuchungen ist in vielen Branchen gesetzlich vorgeschrieben, um die Gesundheit und Sicherheit von Arbeitnehmern zu gewährleisten. Arbeitgeber sind in der Regel dafür verantwortlich, die Untersuchungen durchführen zu lassen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. 

Für welche Tätigkeiten sind arbeitsmedizinische Untersuchungen verpflichtend vorgeschrieben?

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind verpflichtend vorgeschrieben, wenn Beschäftigte bestimmte Tätigkeiten ausüben, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko mit sich bringen. Dazu gehören beispielsweise Beschäftigungen in den Bereichen Bergbau, Chemie, Elektrotechnik, Ergonomie, Explosivstoffe, Feuerwehrwesen, Gefahrstoffe, Höhentechnik, Hygiene, Lärm, Laserstrahlung, Maschinen, Medizinprodukte, Nuklearstrahlung, Röntgenstrahlung, Schwingungen und Strahlenschutz. 

Arbeitsmedizinische Untersuchungen sind Pflicht für Beschäftigte

  • im Gesundheitswesen,
  • im Verkehrs- und Transportwesen,
  • bei Tätigkeiten mit erhöhtem psychischem Stress,
  • bei Tätigkeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen,

wenn die ausgeübten Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit darstellen.

Gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Arbeitnehmern regelmäßig arbeitsmedizinische Untersuchungen anzubieten. Diese Untersuchungen sollen dazu dienen, mögliche gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.

Je nach Art der Tätigkeit müssen mehrere/unterschiedliche Untersuchungen durchgeführt werden:

  • Eingangsuntersuchung: Diese Untersuchung wird vor Beginn der Tätigkeit durchgeführt und dient dazu, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu ermitteln. 
  • Periodische Untersuchungen: Diese Untersuchungen werden regelmäßig wiederholt und dienen dazu, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers über die Dauer der Tätigkeit zu überwachen. 
  • Abschlussuntersuchung: Diese Untersuchung wird am Ende der Tätigkeit durchgeführt und dient dazu, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu überprüfen. 
  • Nachuntersuchungen: Diese Untersuchungen werden nach einem Unfall oder einer Erkrankung durchgeführt und dienen dazu, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu überprüfen. 
  • Sonderuntersuchungen: Diese Untersuchungen werden bei bestimmten Tätigkeiten durchgeführt und dienen dazu, den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers zu überprüfen. 

Zusätzlich zu den oben genannten Untersuchungen können Arbeitgeber auch weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen anbieten, um den Gesundheitszustand ihrer Arbeitnehmer zu überwachen.
 


Weitere Informationen zum Thema:

Dienstleistungsangebot der BAD zum Thema: