Anschlagseile

Anschlagseile zählen ebenso wie Anschlagketten und Hebebänder zu den sog. Anschlagmitteln. Sie werden aus Stahldraht sowie aus Chemie- und Naturfasern hergestellt. Von dem Material, aus dem die Anschlagseile bestehen, hängen weitgehend ihre Einsatzmöglichkeiten ab. So eignen sich beispielsweise Naturfaserseile und Chemiefaserseile für Lasten mit empfindlicher Oberfläche und für relativ leichte Lasten, z. B. Rohre, Heizungs-/Lüftungsteile oder Teile mit druckempfindlicher Oberfläche. Wegen ihres relativ geringen Gewichts werden als Anschlagmittel vor allem Seile aus Stahldraht bevorzugt. Hinsichtlich der Benutzung von Stahldrahtseilen gilt:
  • Für die verwendeten Anschlagseile müssen Belastungstabellen vorhanden sein.
  • Seile mit Kauschen sollen nur dann in Lasthaken eingehängt werden, wenn ein ausreichend großes Spiel zwischen Lasthaken und Kausche vorhanden ist.
Als Faustregel hinsichtlich der Ablegereife (Abbildung) von Stahldrahtseilen gilt, dass ein Seil nicht mehr eingesetzt werden darf, wenn auf einer Länge von 6 d (d = Seildurchmesser) sechs Drahtbrüche sichtbar werden. Es liegt aber im Interesse der Sicherheit, ein Seil schon bei einer geringeren Drahtbruchzahl abzulegen. Beim Vorliegen folgender Schäden (Abbildung) muss das Seil einer weiteren Nutzung entzogen werden: Litzenbrüche, Aufdoldungen, Lockerung der äußeren Lage, Quetschungen, Knicke und Kinken (Klanken), Korrosionsnarben und Beschädigung oder starke Abnutzung der Seilendverbindungen. Als Seilendverbindungen (Abbildung) sind im Wesentlichen Spleiß oder Pressklemme vorgesehen. Drahtseilklemmen sind für Seilendverbindungen von Anschlagseilen grundsätzlich ungeeignet. Sie dürfen nur zur Herstellung einer speziellen Endverbindung für die einmalige Verwendung genutzt werden. Die Seilklemmen müssen unter Belastung nachgezogen werden, weil das Seil unter Belastung dünner wird (Querkontraktion) und sich hierdurch Seilklemmen lockern können. DIN EN 13 411 Teil 5 (ehemals DIN 1142) legt fest, dass nur verstärkte Drahtseilklemmen mit Bundmuttern und großer Auflage für sicherheitstechnische Belange verwendet werden dürfen. Alle Drahtseilklemmen sind so anzubringen, dass die Klemmbacken auf dem tragenden Trumm und alle Klemmbügel auf dem nicht tragenden Trumm sitzen. Mindestens vier Drahtseilklemmen sind für dünne Anschlagseile notwendig. Die Anzahl steigt entsprechend dem Durchmesser auf bis zu sechs Klemmen an. Die Verbindung ist nach dem Benutzen gleich wieder auseinander zu schrauben. Pressklemmen aus Aluminium sind als Endverbindungen nur zulässig, wenn im Bereich der Pressöse keine Biegebeanspruchung auftritt. Damit man das Einziehen des Seilendes in die Klemme leicht erkennen kann (Versagen der Pressklemmverbindung), soll das Ende des Seiles sichtbar aus der Hülse herausragen. Symmetrische Seilschlösser sind bei Stahldrahtseilen nicht zulässig; die bestimmungsgemäße Zuordnung von Seilkeil- und Seilschlossgehäusen muss durch eine deutlich erkennbare und dauerhafte Kennzeichnung sichergestellt sein. Stahldrahtseile dürfen nicht über scharfe Kanten gebogen oder gezogen werden; Seil- und Lastenschoner (Kantenschützer) oder weiche Beilagen, z. B. aus Holz, bieten hier Schutz. Die Seile dürfen weder in der Nähe der Spleiße oder Pressklemmen gebogen noch dürfen sie zusammengeknotet werden. Eine Biegung über kleine Krümmungsradien (Abbildung) setzt die Tragfähigkeit und damit die Sicherheit stark herab. Insbesondere scharfe Kanten (Kantenradius kleiner als Seildurchmesser) üben eine zusätzliche Kerbwirkung aus, die die Bruchkraft um die Hälfte und mehr herabsetzt und das Seil in kurzer Zeit zerstören kann. Chemiefaserseile werden aus Polyamid, Polyester und Polypropylen hergestellt. Die Seile müssen den Anforderungen der einschlägigen DIN-Normen entsprechen. Polyethylenseile sind nicht zulässig. Seile aus Polyamid (PA) sind (ebenso wie Hanfseile) mit einem grünen Faden in einer Litze, solche aus Polyester (PES) mit einem blauen Faden gekennzeichnet. Seile aus Polypropylen (PP) haben einen braunen Kennfaden. Chemiefaserseile sind unempfindlich gegen Nässe und Verrottung und wegen ihrer höheren Dehnungswerte dynamischen Beanspruchungen besser gewachsen. Durch Zusätze zur Spinnmasse muss sichergestellt werden, dass sie über eine ausreichende Licht- und Wärmestabilität verfügen. Es ist ratsam, sich dies beim Bezug der Seile vom Lieferanten bestätigen zu lassen. Bei Feststellung folgender Schäden sind Chemiefaserseile ablegereif, also der Benutzung zu entziehen: Bruch einer Litze im Seil, Garnbrüche in großer Zahl (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt), stärkere Verformung infolge Wärme durch innere oder äußere Reibung oder Wärmestrahlung usw. sowie Lockerung der Spleiße und Schäden infolge aggressiver Stoffe. Naturfaserseile aus Sisal, Hanf oder dem Faserstoff Manila werden vor allem wegen ihres geringen Gewichts und ihrer hohen Beweglichkeit geschätzt. Sie eignen sich besonders zum Anschlagen von Lasten mit empfindlicher Oberfläche. Naturfaserseile aus Baumwolle sind nicht zulässig. Da Naturfaserseile durch Einwirkung von Nässe zur Verrottung neigen und durch aggressive Stoffe leicht beschädigt werden können, müssen sie trocken und luftig sowie vor schädlicher Einwirkung geschützt aufbewahrt und gelagert werden. Empfehlenswert ist es, die Seile an Haken das nicht rostenden Werkstoffen aufzuhängen. Die Anforderungen an Manila-, Sisal- und Hanfseile sind in Normen festgelegt, in denen auch die Art der Kennzeichnung durch Kennstreifen und Kennfäden geregelt ist. Auf dem Kennstreifen müssen Name oder Zeichen des Seilherstellers bzw. Lieferers, Nenndurchmesser des Seiles und das DIN-Zeichen deutlich erkennbar aufgedruckt sein. Der Kennfaden für Manilaseile ist schwarz; es muss ein Faden in einer Litze vorhanden sein. Sisalseile haben keinen Kennfaden, Hanfseile einen grünen Faden in einer Litze. Naturfaserseile haben die Ablegereife erreicht, wenn sie folgende Schäden aufweisen: Bruch einer Litze, mechanische Beschädigungen, starker Verschleiß oder Auflockerungen, Herausfallen von Fasermehl beim Aufdrehen des Seils, Schäden infolge feuchter Lagerung oder Einwirkung aggressiver Stoffe, Garnbrüche in größerer Zahl (mehr als 10 % der Gesamtgarnzahl im am stärksten beschädigten Querschnitt) und Lockerung der Spleiße.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de