Anschlagmittel

Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Lastaufnahmeeinrichtungen (Abbildung), die eine Verbindung zwischen dem zum Hebezeug gehörenden Tragmittel und der zu hebenden Last oder zwischen dem Tragmittel und einem nicht zum Hebezeug gehörenden Lastaufnahmemittel (Kübel, Traverse, Zange) herstellen, z. B. Anschlagketten, Anschlagseile, Hebebänder sowie die entsprechenden Zubehörteile (Haken, Ösen, Verbindungs- und Verkürzungsglieder). Für sie gilt allgemein:
  • Die Tragfähigkeit darf nicht überschritten werden.
  • Beim Einsatz müssen die zulässigen Temperaturbereiche (Abbildung) beachtet werden.
  • Ketten, Seile und Hebebänder können durch scharfe Kanten der Lasten in ihrer Tragfähigkeit beeinträchtigt werden. Kanten an einer Last gelten dann als scharf, wenn der Kantenradius (Abbildung) der Last kleiner ist als der Durchmesser des Seiles, die Dicke des Hebebandes oder die Nenndicke der Rundstahlkette.
  • Lasten müssen so angeschlagen sein, dass sie nicht herabfallen können.
  • Lasten dürfen nicht durch Einhaken unter die Umschnürung angeschlagen werden. Ausgenommen ist das Anlüften beim Zusammenstellen von Ladeeinheiten oder zum Unterschieben von Unterleghölzern.
  • Mit dem Rollenhakengeschirr darf nicht angeschlagen werden, wenn sich die Rollenhaken berühren können.
  • Wenn unbeabsichtigtes Aushängen möglich ist, z. B. bei starren Lastaufnahmemitteln oder bei Drahtseilen mit geringer freier Länge, müssen Lasthaken mit Sicherungen verwendet werden, die ein unbeabsichtigtes Aushängen nicht zulassen, z. B. Haken mit Sicherungsklappe.
Besteht die Gefahr des Zusammenrutschens von Anschlagmitteln, dürfen lange stabförmige Lasten nicht im Hängegang angeschlagen werden. Sie sind entweder an Traversen oder im Schnürgang anzuschlagen. Stabeisen, Rohre, Profile, Bohlen und andere lange schlanke Güter dürfen nicht in Einzelschlingen angeschlagen werden, da bei Schieflage die Gefahr des Herausrutschens besteht. Derartige Güter müssen, wenn der Anschlag in Einzelschlingen - z. B. bei der Stahlbaumontage - erforderlich ist, in "doppeltem Schnürgang" angeschlagen werden (Abbildung). An Lastaufnahme- und Anschlagmitteln für Betonfertigteile muss die bestimmungsgemäße Zuordnung zu den Ankern im Betonfertigteil durch die Bauart sichergestellt sein. Kombinierte Anschlagmittel werden verwendet, um die Handhabbarkeit und die Standzeit des Anschlagmittels zu verbessern und um die Last zu schonen. Dabei ist darauf zu achten, dass der Anhänger mit der Tragfähigkeit des am geringsten belastbaren Anschlagmittels ausgerüstet ist. Anschlagmittel sollen trocken und luftig sowie geschützt gegen Einwirkungen von Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen aufbewahrt werden. Eine Prüfung ist mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen bzw. eine Befähigte Person durchzuführen, außerdem nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach Instandsetzungsarbeiten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de