Aluminiumstaub

Beim Schleifen und Polieren von Aluminium und Aluminiumlegierungen entsteht Staub. Er ist brennbar und im Gemisch mit Luft explosionsfähig.

Kennzeichnung von Aluminiumstaub

Gefahrensymbol: F (Leichtentzündlich) Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):
R 15 Vor Hitze schützen / R 17 Von brennbaren Stoffen fernhalten. Sicherheitsratschläge (S-Sätze):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen / S 7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten / S 43 Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden"). Arbeitsplatzgrenzwert (TRGS 900): 3 mg/m³ (A), A: alveolare Staubfraktion (= Feinstaub); 10 mg/m³ (E), E: einatembare Fraktion. Der Biologische Grenzwert von Aluminium liegt bei 200 mg/l im Urin (TRGS 903). Bei Grenzwertüberschreitung oder erheblicher Staubbelastung in der Luft sind als Atemschutz Partikelfilter P2 bzw. FFP2 zu tragen.

Reaktionen von Aluminiumstaub im Brand- und Explosionsverhalten

Aluminiumstaub gehört zu den Stäuben, die die heftigsten Reaktionen im Brand- und Explosionsverhalten zeigen. In Aluminiumstaubablagerungen kann es zur Ausbreitung von Glimmbränden mit enormer Hitzeentwicklung kommen. Aluminiumstaub reagiert im Gemisch mit Luft ebenso heftig wie mit Magnesium.

Grundsätzliche Schutzmaßnahmen bei Aluminiumstaub

Als grundsätzliche Schutzmaßnahme wird die gefahrlose Beseitigung des anfallenden Aluminiumstaubs gefordert. Beim Nassverfahrenwerden Werkstück, Schleifband(-körper) oder beides mit Wasser oder einer anderen geeigneten Kühlflüssigkeit (Öle mit Flammpunkt über 100 °C) so benetzt, dass der entstehende Abrieb als Schlamm anfällt. Beim Trockenverfahren mit Nassabscheidungist der Staub unmittelbar hinter der Entstehungsstelle zu benetzen, so dass er möglichst vollständig gebunden wird und als Schlamm anfällt. Die Nassabscheider müssen für die Aufnahme dieser Stäube geeignet sein. Beim Trockenverfahren mit Trockenabscheidungsind besondere Maßnahmen erforderlich, z. B. Aufstellung außerhalb des Arbeitsraums, druckstoßfeste Bauweise des Entstaubers, Explosionsunterdrückung, um einen Durchschlag einer möglichen Staubexplosion in den Arbeitsraum zu verhindern. In den Förder- und Sammeleinrichtungen dürfen sich Aluminiumschlämme oder -stäube nicht ansammeln. In Rohrleitungen soll die Strömungsgeschwindigkeit mindestens 20 m/s betragen. Absaug- und Schutzhauben müssen aus nicht Funken reißendem Werkstoff bestehen oder damit ausgekleidet sein, offene Heizanlagen dürfen im Gefahrbereich nicht betrieben werden.

Gestaltung von Arbeitsräumen

Arbeitsräume sind so zu gestalten, dass sich möglichst wenig Staub ablagern und absetzen kann. Die Arbeitsräume müssen zwei Ausgänge haben. Zugänge zu Räumen mit explosionsgefährlichen Bereichen sind mit dem Verbotszeichen "Feuer, offenes Licht und Rauchen verboten" zu kennzeichnen. Geeignete Pulverlöscher sind bereitzuhalten; zum Löschen von Kleiderbränden müssen außerhalb der Arbeitsräume Einrichtungen, z. B. leistungsfähige Notduschen, vorhanden sein. Kohlensäure und Halone sind zum Löschen unzulässig.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de