Ältere Arbeitnehmer

Ältere Arbeitnehmer sind diejenigen Mitarbeiter, die in der zweiten Hälfte ihres Berufslebens stehen und das Rentenalter noch nicht erreicht haben. In den nächsten Jahren wird sich das Durchschnittsalter der erwerbstätigen Bevölkerung erheblich erhöhen. Eine deutliche Überalterung der Arbeitnehmer gibt es bereits heute im Handwerk, im Einzelhandel und im Baugewerbe. Unter dem Gesichtspunkt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind auf Grund dieser demografischen Entwicklung folgende Maßnahmen notwendig: Da bei älteren Arbeitnehmern die physische Leistungsfähigkeit abnimmt, müssen durch Arbeitsgestaltung Belastungen abgebaut werden. Beispiele sind altersgerechte Arbeitszeiten (Veränderung von Schichtsystemen, Arbeitszeitverkürzungen bis hin zur Teilzeitarbeit), Abbau von Zeitdruck / Stress bei körperlichen Arbeiten, technische Hilfen, Arbeiten zu zweit usw. Darüber hinaus müssen rechtzeitig Qualifizierungsmaßnahmen ergriffen werden, um älteren Arbeitnehmern die Übernahme anderer Tätigkeiten zu ermöglichen. Dazu bedarf es einer entsprechenden "Bildungskultur" im Betrieb, einer ausreichenden Motivation der Betroffenen und altersgerechter Qualifizierungsangebote (insbesondere unter methodischer Sicht). Da ältere Arbeitnehmer wiederum über besondere Qualifikationen verfügen (z. B. Berufserfahrung, Umgang mit Kunden, Netzwerk von Beziehungen), sind diese verstärkt zu nutzen bei gleichzeitigem Abbau nicht-altersgerechter Arbeitsbedingungen. Zur systematischen Weitergabe der Berufserfahrung ist ein gezieltes Wissensmanagement im Betrieb zu installieren (z. B. Tandems von jüngeren und älteren Mitarbeitern über einen längeren Zeitraum). Das tatsächliche (= leistungsmäßige) Alter eines Arbeitnehmers, das vom biologischen Alter bis zu zehn Jahre nach oben oder unten abweichen kann, kann durch den sog. Work Ability Index erfasst werden, der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angefordert werden kann. Das BGAG - Institut Arbeit und Gesundheit in Dresden bietet Seminare zum Thema "Ältere Arbeitnehmer" an.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de