Abkantpressen

Abkantpressen (auch Gesenkbiegepressen) ermöglichen winkliges Biegen von ebenen Blechen. Sie sind für das Abkanten entlang einer geraden Linie zwischen sich schließenden Werkzeugen bei gleich bleibender Materialdicke konstruiert.

Während des Abkantvorgangs sind insbesondere die Hände durch Quetsch- und Scherstellen gefährdet. Unfälle sind häufig auf das Arbeiten mit Fußschaltung ohne Handschutz und auf das Führen oder Halten des Werkstückes mit den Händen zurückzuführen (Abbildung).

Handschutzmaßnahmen beim Biegen großer Bleche sind ebenso unerlässlich wie beim Verformen, z. B. von kleinen Blechstreifen. Dabei sind geeignete verstellbare Werkstückauflagen erforderlich. Ohne sie ist ein Handschutz nicht zu verwirklichen. Dies gilt entsprechend auch für Werkstückanschläge sowie ggf. für die Benutzung von Haltevorrichtungen.

Zur Sicherstellung des Handschutzes ist durch Verdeckung an den Stirnseiten des Werkzeuges und auf der Rückseite der Maschine ein Zugriff in die Gefahrstellen auszuschließen.

Als Handschutzmaßnahmen gegen Verletzungen durch das Pressenwerkzeug kommen bei Arbeiten, bei denen das Werkstück während des Biegevorgangs von Hand geführt werden muss, berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS) in Betracht in Form einer horizontal distanzierenden BWS mit Fußeinrückung oder einer Kombinationsschaltung BWS/Fuß.

Eine andere Form der Kombinationsschaltung ist die Variante Zweihand/Fuß. Weitere Schutzmaßnahmen sind Hubbegrenzungen (8 mm), reduzierte Schließgeschwindigkeit (< 10 mm/s) mit Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung sowie die ortsbindende Befehlseinrichtung (Abbildung).

Das Mitführen des zu biegenden Blechs kann auch durch programmierbare Werkstückauflagen erfolgen.

BWS dürfen bei Biegearbeiten nur verwendet werden, wenn sie den "Sicherheitsregeln für berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung" entsprechen. Dies gilt auch für distanzierende BWS und für solche, die in Form einer Kombinationsschaltung eingesetzt werden.

Bei Verwendung von BWS, Zweihandschaltungen oder Kombinationsschaltungen müssen die Pressensteuerungen den "Sicherheitsregeln für Steuerungen an kraftbetriebenen Pressen der Metallbearbeitung" entsprechen. Darüber hinaus müssen mechanische Gesenkbiegepressen hinsichtlich Kupplung, Bremse und Nachlaufüberwachungseinrichtung der BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln"entsprechen.

Distanzierende BWS werden meist waagerecht vor der Gesenkbiegepresse angebracht, so dass eine Gefahr bringende Bewegung nur erfolgen kann, wenn sich Personen in einem durch die BWS vorgegebenen Abstand von den Gefahrstellen aufhalten. Dem Anbau der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen kommt große Bedeutung zu, insbesondere auch den Maßnahmen gegen das Eindringen in das Schutzfeld.

Bei einer Kombinationsschaltung werden eine BWS oder eine sichere Zweihandschaltung so mit einer Fußschaltung verknüpft, dass die Schutzeinrichtungen während der Gefahr bringenden Schließbewegung, d. h. bis die zulässige Öffnungsweite von 8 mm erreicht ist, wirksam bleiben. Die Schließbewegung wird dann selbsttätig unterbrochen und kann mit einer Fußschaltung mit selbsttätiger Rückstellung, die den eigentlichen Biegevorgang einleitet, fortgesetzt werden.

Bei der Verarbeitung dicker Bleche ist die Einhaltung einer Öffnungsweite bis 8 mm nicht möglich. Sie darf daher bei Blechen mit einer Dicke > 6 mm max. um das Maß der jeweiligen Blechdicke vergrößert werden, wenn

  • die Breite des Oberwerkzeugs die des Werkstücks nicht überschreitet oder
  • die über die Werkstückbreite hinausgehenden Teile des Werkzeugs ausreichend verdeckt sind.

Bei einer Hubbegrenzung muss der Hub so eingestellt werden, dass der Abstand zwischen Unterkante Oberwerkzeug und Oberkante Unterwerkzeug - lotrecht gemessen - 8 mm nicht überschreitet. Ihre Anwendung beschränkt sich auf geringe Blechdicken bis etwa 6 mm. Zur Auslösung des Hubs genügt ein Fußtaster als Befehlseinrichtung mit selbsttätiger Rückstellung.

Bei der ortsbindenden Befehlseinrichtung wird die i. d. R. verwendete Fußeinrückung mindestens 1 m von der Biegelinie entfernt fest im Boden verankert. Die Schließbewegung muß an jeder Stelle unterbrochen werden können.


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