Abdeckungen

Unter Abdeckungen versteht man z. B. Deckel, Bleche, Bohlen, Roste, Gitter und Bretter, die eingesetzt werden, um Leitern, Treppenöffnungen, Gruben, Kanäle, Schächte, versenkte Gefäße und sonstige Gefahr bringende Vertiefungen und Öffnungen auf Wegen, in Fußböden und an anderen Stellen gegen das Hineinstürzen von Personen zu sichern. Dabei ist auf Folgendes zu achten:
  • Die verwendeten Deckel, Bleche, Bohlen, Roste u. dgl. müssen ausreichend tragfähig sein, damit sie der Belastung beim Begehen oder Befahren standhalten.
  • Sie dürfen nicht verschiebbar sein, also nicht lose aufliegen.
  • Sie müssen möglichst bündig aufliegen, damit sie keine Stolperstellen bilden.
  • Klappbare Abdeckungen einschließlich der Angeln müssen im Fußboden eingelassen und aufgeklappt gegen unbeabsichtigtes Zuschlagen gesichert sein, möglichst durch selbsttätig wirkende Sicherungen, z. B. durch Fallriegel oder andere selbsttätig einrastende Sicherungen.
  • Auf Baustellen müssen vorübergehend aufgebrachte Abdeckungen begehbar, je nach Situation auch befahrbar sein. Außerdem sind sie unverschiebbar (z. B. durch Anschießen, Annageln, Zwangsleisten) zu befestigen; nicht durchtrittsichere Bauteile müssen durch entsprechende Einrichtungen gegen das Hineintreten, Hineinfallen oder Abstürzen von Personen gesichert werden (Absturzsicherungen).
Wenn Abdeckungen vorübergehend entfernt werden müssen, sind die Öffnungen oder Vertiefungen besonders zu sichern, z. B. durch auffällige allseitige Absperrungen in ausreichendem Abstand oder durch Umwehrungen. Abdeckungen müssen nach Erfordernis auf einwandfreie Beschaffenheit überprüft werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de