Schwefelkohlenstoff (Kohlendisulfid)

Gesundheitsgefahren: Gesundheitsgefahren bestehen bereits beim Einatmen von Dämpfen in geringer Konzentration. Höhere Konzentrationen wirken narkotisierend bis hin zum Atemstillstand. Bei fortgesetzter Einwirkung kommt es zu einer chronischen Vergiftung. Die Aufnahme durch die Haut ist ebenfalls möglich.

Wichtige Schutzmaßnahmen : Die Dämpfe sind schwerer als Luft und wegen der geringen Zündtemperatur leichtentzündlich. Schlag- und Reibfunken entzünden das Dampf/Luft-Gemisch. Schwefelkohlenstoff ist sehr leicht elektrisch erregbar, so dass beim Bewegen der Flüssigkeit, beim Durchströmen von Rohrleitungen und beim Umfüllen infolge elektrostatischer Aufladung zündfähige Funken entstehen können.

Wegen der leichten elektrischen Aufladbarkeit von Schwefelkohlenstoff müssen alle elektrisch leitenden Teile, z. B. Apparate, Leitungen und Pumpen, einwandfrei geerdet sein. Schwefelkohlenstoff sollte nur in geschlossenen Systemen verarbeitet werden. Ist dies nicht möglich, ist eine Raumabsaugung am Boden vorzusehen. Objektabsaugung sollte vorhanden sein.

Als Atemschutz Gasfilter B (grau) verwenden. Schutzhandschuhe aus Fluorkautschuk tragen.

Kennzeichnung: Gefahrensymbole: F (Leichtentzündlich), T (Giftig).

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

  • R 11 Leichtentzündlich
  • R 36/38 Reizt die Augen und die Haut
  • R 48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen
  • R 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen
  • R 63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen.

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

  • S (1/2) Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren
  • S 16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen
  • S 33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen
  • S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen
  • S 45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

Weitere Angaben: Flüssigkeit mit einem Flammpunkt < 21 °C, die sich (oder brennbare, flüssige Bestandteile) bei 15 °C nicht in jedem beliebigen Verhältnis in Wasser löst (vormals Kategorie A I der VbF).

WGK 2: wassergefährdend.

Biologischer Grenzwert (TRGS 903): 8 mg/l (Harn) am Expositionsende.

Fruchtschädigend der Kategorie R~E3: Stoffe, die wegen möglicher fruchtschädigender (entwicklungsschädigender) Wirkungen beim Menschen zur Besorgnis Anlass geben.

Fortpflanzungsgefährdend der Kategorie R~F3: Stoffe, die wegen möglicher Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit (Fruchtbarkeit) des Menschen zur Besorgnis Anlass geben.

H: Gefahr der Hautresorption.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de