Metallsägen

An Metallsägen können Gefährdungen auftreten durch:
  • das laufende Sägeblatt (Einzug von Händen und Armen)
  • Spanneinrichtungen und Späneförderer (Quetschungen)
  • Teile mit gefährlichen Oberflächen
  • Kühlschmierstoffe
Bei laufender Maschine ist das Tragen von Handschuhen nicht gestattet. Zur Vermeidung von Unfällen müssen außerdem folgende Schutzmaßnahmen getroffen werden: An Bügelsägen (Abbildung) muss der Hubraum des Sägebügels umwehrt sein. An der Sägeführung müssen die Scherstellen völlig und fest verkleidet sein, ebenso der gesamte Antrieb und die Kraftübertragung. Zu schneidende Teile müssen immer fest eingespannt sein; sie dürfen nicht von Hand gehalten werden. Abschaltungen des Sägevorganges sind zu ermöglichen. An Kreissägen (Abbildung) muss der Zahnkranz so weit mit der Schutzhaube verdeckt sein, wie es der Schneidevorgang zulässt, sodass nur der zum Schneiden nötige Teil des Sägeblatts frei bleibt. Dazu ist eine Kombination aus feststehender und beweglicher trennender Schutzeinrichtung vorzusehen. An Bandsägen (Abbildung) ist eine Kombination aus feststehender trennender Schutzeinrichtung für das umlaufende Sägeband mit beweglichen Abdeckungen für den Sägebereich vorzusehen. Der verstellbare Sägeblattschutz ist dabei der Werkstückhöhe entsprechend einzurichten. Warmsägen (z. B. in Walzwerken) müssen mit stabilen Schutzhauben versehen sein. Durch Vorrichtungen muss sichergestellt sein, dass das Schneidgut nicht seitlich gegen das Sägeblatt gefahren werden kann (z. B. durch Verriegelung des Rollgang-Antriebs mit dem Vorschub der Säge). Sägeblätter mit Rissen, Formänderungen oder sonstigen Schäden dürfen nicht verwendet werden. Kleine Teile dürfen nicht freihändig geschnitten werden; sie sind in Haltern oder Einspannvorrichtungen zu sichern. Abfälle dürfen nicht bei laufender Maschine weggewischt werden; zum Wegwischen immer Handfeger oder Pinsel benutzen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de