Knetmaschinen

Bei Knetmaschinen, Mengmaschinen und Mischmaschinen werden teigige Massen durch die Bewegung von Werkzeugen oder Behältern bearbeitet oder gemischt. Gemäß Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer bei der Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.

Systeme von Knetmaschinen

Folgende Knetsysteme werden verwendet:
  • Spiralknetmaschinen (spiralförmiges Werkzeug dreht sich um eigene Achse)
  • Wendelkneter (ein oder zwei wendelförmige Kneter drehen sich um ihre eigene Achse)
  • Gabelkneter (gabelartiges Knetwerkzeug)
  • Hubkneter (rechtwinkliger Knetarm, der sich bei gleichzeitiger Bottichdrehung ellipsenförmig bewegt)
  • Z- oder Doppel-Z-Kneter (eine oder zwei waagerecht arbeitende Wellen)
  • Bottichknetmaschinen mit Seiten- bzw. Bodenauslauf (zweiflügeliger Knetarm wird kreisförmig bewegt und der Teig in eine Auslauföffnung gepresst und ausgetragen).

Gefahrenstellen und Gefährdungen bei Knetsystemen

Je nach Knetsystem können Gefährdungen bestehen durch Gefahrstellen zwischen:
  • Knetwerkzeug und Knetkessel
  • Knetwerkzeug und feststehenden Einbauteilen im Knetkessel
  • rotierendem Knetkessel und Maschinengestell
  • ausfahrbarem Bottich und beweglichem Maschinenkopf.
Außerdem ist eine Gefährdung durch Mehlstaubentwicklung möglich.

Schutzmaßnahmen bei Knetmaschinen

Folgende Schutzmaßnahmen verhindern eine Gefährdung:
  • Es wird eine fest angebrachte oder bewegliche, gekoppelte Schutzeinrichtung (z. B. kippbare Schutzhaube) montiert.
  • Knetmaschinen mit ausfahrbarem Bottich können nur in Gang gesetzt werden, wenn sich der Bottich und das Knetwerkzeug in Arbeitsstellung befinden.
  • Die Einzugsstelle zwischen dem rotierenden Bottich und dem Maschinengehäuse wird durch Sicherheitsabstand oder Verdeckungen beseitigt.
  • Gefahrstellen zwischen kraftbetätigten Schutzeinrichtungen und festen Maschinenteilen werden durch Schutzeinrichtungen mit Annäherungsfunktion (z. B. Schaltrahmen) oder Befehlseinrichtungen mit selbsttätiger Rückstellung (z. B. Tippschalter) gesichert.
  • An Maschinen, die mit Druck oder Vakuum beaufschlagt sind, wird der Deckel so eingerichtet, dass er sich nur in drucklosem Zustand öffnen lässt.
  • An Maschinen mit Boden- oder Seitenauslauf werden die Gefahrstellen an der Austragsöffnung auch von unten her durch einen mit dem Antrieb oder der Austragsvorrichtung gekoppelten Bodenschieber gesichert.
  • An Maschinen mit waagerechter Welle wird beim Öffnen der Schutzeinrichtung der Nachlauf des Knetwerkzeuges auf höchstens 0,5 Sekunden begrenzt.

Weitere Informationen:
Das Angebot der BAD zum Thema Gefährdungsbeurteilung

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de