Kantenschutz

Das Ziehen oder Spannen von Seilen, Ketten oder Hebebändern über scharfe Kanten von Lasten ist unzulässig, weil sich durch deren Umlenkung eine unzulässige Verminderung der Tragfähigkeit ergibt. Darüber hinaus können die scharfen Kanten auch Beschädigungen hervorrufen. Dabei gilt eine Kante als scharf, wenn der Kantenradius der Last kleiner ist als

  • der Durchmesser des Seiles
  • die Dicke des Hebebandes
  • die Nenndicke der Rundstahlkette (Abbildung).

Eine ausreichende Rundung der Kanten wird durch die Verwendung von auf das jeweilige Anschlagmittel abgestimmten Kantenschützern erreicht. Kantenschützer können z. B. bestehen aus

  • Holzzwischenlagen
  • Formstücken
  • längs aufgeschnittenen Rohrstücken.

Günstig, da unverlierbar, sind geeignete flexible Überzüge (Kantenschoner) an Seilen, Ketten und Hebebändern z. B. aus hochschnittfestem Polyurethan. Diese Überzüge können in unterschiedlichen Oberflächenausführungen geliefert werden:

  • normal glatt
  • in Längsrichtung geschliffen (gute Haftung an öligen Lasten)
  • mit Stahleinlagen (für extrem scharfkantige Lasten).

Als dem Kantenschutz gleichwertig wird es angesehen, wenn Ketten nur bis zu 80 % der zulässigen Tragfähigkeit belastet werden oder wenn eine Kette der nächsthöheren Belastungsstufe verwendet wird.

Beim Einsatz von Sicherheitsgeschirren ist darauf zu achten, dass das Sicherheitsseil im Falle der Beanspruchung nicht über scharfe Kanten gezogen wird. Ein plötzliches Spannen des Seiles durch den Fall einer gesicherten Person könnte sonst zum Durchtrennen des Seiles führen.

Auch bei Abspannseilen sowie beim Einsatz von Seilen bei der Schifffahrt ist auf Kantenschutz zu achten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de