Fräsmaschinen

Bei handgesteuerten Fräsmaschinen wird die Achsbewegung durch Betätigung eines Handrads gesteuert. Die kraftbetriebene Bewegung einer einzelnen Achse kann auch durch mechanische, elektrische oder andere Einrichtungen gesteuert werden. Es gibt aber keine Möglichkeit für programmierte Mehrachsbewegungen. Automatische Fräsmaschinen haben dagegen die Möglichkeit, programmierte Mehrachsbewegungen auszuführen.

Gefährdungen an Fräsmaschinen entstehen häufig, wie auch an Drehmaschinen, durch Wegschleudern von Werkstücken, Werkstückteilen, Werkzeugteilen oder Spänen. Deshalb muss die Befestigung von Werkzeugen und Werkstücken auf dem Maschinentisch formschlüssig unter Aufbringung ausreichender Spannkräfte erfolgen.

In Spanflugrichtung am Maschinentisch angebrachte Fangbleche bieten einen wirksamen Schutz gegen wegfliegende Späne. Bei ausreichender Stabilität fangen sie auch weggeschleuderte Werkstücke und andere Teile. Darüber hinaus kann zur Sicherung benachbarter Arbeitsplätze die Aufstellung von ortsveränderlichen Stellwänden zweckmäßig sein.

Fräsmaschinen müssen gegen unbeabsichtigtes Einrücken gesichert sein. Ein-Aus-Schalter müssen vom Standplatz des Bedieners aus leicht erreichbar und zu betätigen sein. Die Hauptschalter müssen in Aus-Stellung abschließbar sowie mit einem Not-Halt-Schalter versehen sein.

Um zu verhindern, dass Personen in den Flugkreis hervorstehender und scharfkantiger Schneiden von Fräswerkzeugen und Messerköpfen geraten, sind Fräswerkzeuge mit Schutzeinrichtungen zu versehen, die nur den zum Fräsen benutzten Teil des Werkzeugs freigeben. Dieser Fräserschutz ist meist durch den Betreiber selbst zu beschaffen oder herzustellen und anzubringen. Entsprechende Befestigungsmöglichkeiten müssen jedoch an der Maschine vorhanden sein. Als besonders wirksam haben sich verstellbare Fräserschutzeinrichtungen erwiesen. Ungeschützt umlaufende Spindelenden sowie offen laufende Gelenkkupplungen für die Maschinentischverstellung müssen durch Verkleidungen oder Verdeckungen gesichert sein.

Speichenräder und Handkurbeln an schnell umlaufenden Wellen und Fräsmaschinen sind so zu gestalten, dass Unfälle durch Erfasstwerden ausgeschlossen sind. Zum Beseitigen von Spänen müssen geeignete Hilfsmittel bereitgestellt und benutzt werden, z. B. Spänehaken mit Handschutzschild und Heftgriff.

Vor dem 1. Januar 1995 gebaute Maschinen müssen mindestens dem Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) entsprechen. Maschinen, die nach diesem Zeitpunkt gebaut bzw. in Verkehr gebracht wurden, müssen darüber hinaus dem Anhang I der Maschinenrichtlinie in Verbindung mit EN-Normen entsprechen. Weitere staatliche Vorschriften und Berufsgenossenschaftliche Regeln sind zu beachten, z. B. die Betriebssicherheitsverordnung und die <link record:udg_glossary:tx_udgglossary_domain_model_term:227 singlepid="1434&amp;tx_badglos_pi1[showUid]={field:uid}&amp;no_cache=1">BGR 500 "Betreiben von Arbeitsmitteln".

Gemäß Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer zum Betreiben von Fräsmaschinen eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dabei sind die notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de