Druckminderer

Eine Druckminderung ist immer dann erforderlich, wenn gespannte Gase oder Dämpfe von hohem Druck in Leitungen, Behälter, Apparate oder sonstige Anlageteile überzuführen sind, in denen der Druck geringer gehalten werden muss. Wenn allerdings durch austretende Stoffe eine Gefährdung auftreten kann, kann dies nicht einfach durch einen Druckminderer mit nachgeschaltetem Sicherheitsventil, das erforderlichenfalls den Überdruck durch Abblasen beseitigt, erfolgen. Bei Druckbehältern, in denen ein höherer Überdruck als der zulässige Betriebsdruck entstehen kann, muss durch eine Sicherheitseinrichtung selbsttätig verhindert werden, dass der zulässige Betriebsüberdruck überschritten wird. Dies kann durch Druckentlastungseinrichtungen (Sicherheitsventile, Berstsicherungen, Standrohre) oder MSR-Einrichtungen, die die Ursache der Druckerhöhung verhindern, erfolgen. Die Druckentlastungseinrichtungen selber dürfen keine Regelaufgabe übernehmen. Da ihr Ansprechen aber möglichst verhindert werden soll, kann es sinnvoll sein, einen Druckregler und/oder einen Druckbegrenzer vorzuschalten. Ein Druckminderer darf nicht als Absperreinrichtung verwendet werden. Wenn in dampfbeheizten Druckbehältern eine bestimmte Temperatur nicht überschritten werden soll, darf das Dampfreduzierventil nicht zu nahe am Druckbehälter angeordnet sein, damit der gedrosselte Dampf sich auf die Sättigungstemperatur, die zum herabgesetzten Druck gehört, abkühlt. Ein Gasflaschendruckminderer (Abbildung) hat zwei Manometer; das eine zeigt den Druck in der Flasche an (Inhaltsmanometer), das zweite den Hinterdruck (Arbeitsdruck), der sich mit einer Stellschraube auf die jeweils erforderliche Höhe einregeln lässt. Das eingebaute Sicherheitsventil verhindert, dass in der Druckminderkammer der für das entnommene Gas jeweils zulässige Arbeitsdruck überschritten wird. Der Arbeitsdruck kann für Sauerstoff bis zu 20 bar, für Wasserstoff bis zu 10 bar betragen. Falsches Anschließen der Druckminderer oder zu schnelles Öffnen der Flaschenventile kann die durch die Bauart der Geräte gewährleistete Betriebssicherheit in Frage stellen. Vor der Montage des Druckminderers sollte das Flaschenventil kurz geöffnet werden, damit Verunreinigungen aus dem Anschlussstutzen geblasen werden. Beim Anschrauben des Druckminderers ist darauf zu achten, dass sein Federdeckel senkrecht nach unten oder nach oben gerichtet ist. Der Schlauchanschlussstutzen des Druckminderers darf nicht auf eine andere Flasche gerichtet sein. Schadhafte Geräte dürfen nicht weiterbenutzt, Reparaturen nur durch Befähigte Personen (Sachkundige) und mit Originalersatzteilen des Herstellers ausgeführt werden. Vor dem Öffnen des Flaschenventils muss die Einstellschraube des Druckminderers bis zur Entlastung der Feder zurückgedreht werden, erst dann soll das Flaschenventil langsam und vorsichtig, nicht ruckweise geöffnet werden, wobei nicht über das Abblaseventil gegriffen werden darf. Werden die Ventile liegender Flaschen geöffnet, sollte man sich seitlich davon aufhalten, damit ein eventuelles Ansprechen des Abblaseventils nicht zu Verletzungen führt. Um Gasaustritte zu vermeiden, müssen die Flaschenventile vor längeren Arbeitsunterbrechungen, wenn der Flascheninhalt verbraucht ist und vor dem Abschrauben des Druckminderers geschlossen werden. Zum Arbeitsende sollen bei Einzelflaschen zusätzlich Druckminderer und Schlauchleitungen drucklos gemacht werden. Erfolgt eine größere oder länger dauernde Gasentnahme, besteht die Möglichkeit, dass Druckminderer einfrieren können, da bei der Entspannung des Gases vom Flaschendruck auf den niedrigen Arbeitsdruck eine starke Abkühlung eintritt. Zum Auftauen dürfen keine offenen Flammen oder heiße Gegenstände verwendet werden, nur heißes Wasser, Warmluft oder Ähnliches. Für Acetylendruckminderer bestand auf Grund der Acetylenverordnung eine Prüf- und Zulassungspflicht. Durch die Betriebssicherheitsverordnung ist die Acetylenverordnung aufgehoben. Bis der Betriebssicherheitsausschuss neue Technische Regeln beschlossen und veröffentlicht hat, gelten die Betriebsvorschriften der bisherigen Technischen Regeln (z. B. TRB, TRG und TRAC) weiter. Hinsichtlich des Inverkehrbringens von Druckminderern und insbesondere Flaschendruckminderern ist die Situation unübersichtlich, da einerseits EG-einheitliche Regelungen erreicht werden müssen, andererseits das bestehende deutsche Sicherheitsniveau mit der Betriebssicherheitsverordnung beibehalten werden soll. Wenn druckhaltende Ausrüstungsteile einen Anschlussdurchmesser von weniger als 25 mm haben, wird auf der Basis der Druckgeräte-Richtlinie die Herstellung nach "guter Ingenieurpraxis" verlangt, eine CE-Kennzeichnung ist nicht zulässig. Hersteller können aber auch weiterhin ihre neuen Produkte von einer unabhängigen Stelle prüfen und überwachen lassen, dazu bietet z. B. in Deutschland die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) die Möglichkeit an, ein Zertifikat zu erwerben wie es Basis für die staatliche Bauartzulassung war. Acetylenmanometer tragen die Aufschrift "Acetylen". Der Hinterdruck der Acetylenmanometer darf nicht höher als auf 1,5 bar einstellbar sein. Druckminderer für Sauerstoff werden ebenfalls auf der Basis der DIN EN ISO 2503 von der BAM geprüft. Die Auflistung ist in der Berufsgenossenschaftlichen Information "Sauerstoff - Liste der Armaturen, Schläuche und Anlagenteile" (BGI 617-2) enthalten. Alle Sauerstoffmanometer sind gemäß DIN EN 562 auf dem Zifferblatt mit dem Wort "oxygen" oder dem Buchstaben "O" sowie dem Symbol "Öl- und fettfrei halten" zu kennzeichnen. Der höchstzulässige Betriebsdruck ist farbig zu markieren. Sauerstoffdruckminderer dürfen auf Grund von Explosionsgefahr nicht mit Öl oder Fett in Berührung kommen. Es dürfen nur geeignete Dichtungen (Herstellerangaben beachten) verwendet werden.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de