Deponien

Deponien sind Standorte, auf denen Abfälle, die der Beseitigung zugeführt werden sollen, abgelagert und verdichtet werden.

Die Beschäftigten auf Abfalldeponien sind einer ganzen Reihe von Gefährdungen ausgesetzt. Diese gehen hauptsächlich von Deponiegasen und anderen gefährlichen Stoffen sowie vom Fahrzeugverkehr auf der Deponie aus.

Deponiegase können sowohl die Gesundheit der Beschäftigten gefährden als auch Brände oder Explosionen verursachen. Betriebsgebäude sollen deshalb nicht auf gaswegigem Gelände errichtet werden. Ist dies unumgänglich, müssen die Gebäude baulich so ausgeführt sein, dass keine Gase eindringen können. Ist auch das nicht gänzlich auszuschließen, muss durch Lüftungsmaßnahmen und Überwachung der Raumluft sichergestellt werden, dass sich keine gesundheitsschädliche oder explosionsfähige Atmosphäre bilden kann.

Schächte und unterirdische Bauwerke müssen so ausgeführt werden, dass sie zum Zweck regelmäßiger Kontroll- und Wartungsarbeiten nicht begangen werden müssen. Bauwerke, die im Inneren höher als 5 m sind, dürfen nicht mit festen Einstiegen wie Steigleitern und Steigeisengängen ausgerüstet sein; es müssen vielmehr geeignete Einfahreinrichtungen zur Verfügung stehen. In Schächten und unterirdischen Bauwerken dürfen nur explosionsgeschützte elektrische Anlagen und Betriebsmittel eingesetzt werden. Die Belüftung muss gewährleisten, dass bei unvermeidlichen Begehungen kein Sauerstoffmangel eintritt und sich keine gefährliche explosionsfähige Schadstoffansammlung in gesundheitsschädlicher Konzentration bildet.

Die Vorschriften hinsichtlich des Baus und der Ausrüstung von Deponien erstrecken sich darüber hinaus auf Gaskollektoren, Gasleitungen und Gasfördereinrichtungen sowie auf die Geräte, mit deren Hilfe der Abfall auf der Deponie transportiert und eingebaut (verdichtet) wird. Diese Geräte müssen mit einer festen, geschlossenen, klimatisierten Fahrerkabine mit Überrollschutz sowie mit Anlagen zur Atemluftversorgung entsprechend BGI 581 (Erdbaumaschinen) ausgestattet sein.

Um auszuschließen, dass Personen durch Fahrzeuge auf der Deponie Unfälle erleiden, sind u. a. folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Die Deponie sollte in die Bereiche Zu- und Abfahrtswege, Rangierbereiche und Entlade- und Einbaubereiche eingeteilt und dem steten Wechsel veränderter Verhältnisse angepasst werden.
  • Ankommende Fahrzeuge müssen eingewiesen werden. Außer den Einweisern sollten sich im Entlade- und Einbaubereich nur Personen aufhalten, die für das Entladen und den Einbau des Abfalls unumgänglich notwendig sind.
  • Die Einweiser müssen Warnkleidung tragen, außerdem spezielle Stiefel mit durchtrittsicheren Sohlen und ggf. geeigneten Gehörschutz, der eine Signalerkennung nicht behindert.

Die wichtigsten Anforderungen an das Verhalten der auf der Deponie Beschäftigten sind in einer Betriebsanweisung aufzuführen. Diese soll u.a. auf das Verhalten im Entlade- und Einbaubereich und auf das Verhalten im Gefahrfall eingehen, außerdem auf die Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen, den Betrieb und die Instandhaltung von Deponiegaseinrichtungen. Beschäftigte, die Atemschutzgeräte tragen und den Einwirkungen bestimmter Gefahrstoffe ausgesetzt sind, müssen unter Beachtung der berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen arbeitsmedizinisch überwacht und betreut werden.

Bei Alt-Deponien hat sich in vielen Fällen herausgestellt, dass der Deponie-Körper gegenüber dem Untergrund nicht ausreichend dicht ist. Dadurch kann Grund- und Fließwasser den Deponie-Körper durchlaufen und Stoffe herauslösen, die das Grundwasser belasten. Dies lässt sich u. a. durch elektromagnetische Messungen ermitteln.


Weitere Informationen zum Thema:

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de