Betonpumpen

Betonpumpen, Verteilermasten, Rohre und Schläuche müssen mit den in den Regeln angegebenen Daten gekennzeichnet sein. Hydraulische Triebwerke müssen Sicherheitseinrichtungen gegen Drucküberschreitung haben und gegen unbeabsichtigtes Betätigen der Bedienungseinrichtung gesichert sein. Am Einsatzort muss eine Betriebsanleitung vorhanden sein.

Betonpumpen müssen so eingerichtet sein, dass sich bei geöffnetem Schiebergehäuse die Schieber nicht unbeabsichtigt bewegen können. Bei Pumpen, die im Aufgabebehälter ein Rührwerk haben, muss der Behälter mit einer Gitterabdeckung versehen sein. Das Rührwerk muss bei geöffneter Abdeckung zwangsläufig stillgesetzt werden. Klappbare Gitterabdeckungen bzw. hochklappbare Aufgabebehälter müssen in gehobener Stellung arretiert werden können.

Verteilermaste müssen einem Festigkeits- und Standsicherheitsnachweis entsprechend gebaut sein. Abstützeinrichtungen der Masten dürfen nicht unbeabsichtigt eingefahren oder geschwenkt werden können. Die sichere Ableitung der Stützkräfte in tragfähigen Untergrund muss gewährleistet sein. Deshalb müssen an den Abstützeinrichtungen die maximalen Eckstützdrücke angegeben sein. Verteilermaste dürfen nicht als Hebezeug verwendet werden.

Der Sicherheitsabstand zu Baugrubenböschungen und Grabenkanten ist einzuhalten.

Die Verbindungen der Förderleitungen dürfen sich nicht unbeabsichtigt öffnen können. An der Verbindung zwischen Förderleitung und Endschlauch muss eine zusätzliche Sicherung ein unbeabsichtigtes Ablösen des Endschlauches verhindern. Für eine pneumatische Reinigung der Leitung ist am Leitungsende ein Fangkorb anzubringen. Leitungsverbindungen dürfen nur geöffnet werden, nachdem das Fördersystem drucklos gemacht worden ist.

Beim Anpumpen oder bei erneutem Anpumpen, z. B. nach Verstopfern, muss der Endverteilerschlauch frei pendelnd hängen. Im Gefahrbereich des Endverteilerschlauches (Abbildung) darf sich niemand aufhalten.

Über Verteilermasten geführte Förderleitungen dürfen nicht über die in der Betriebsanleitung angegebene Länge hinaus verlängert werden. Die Tragfähigkeit des Mastes muss beachtet werden. Förderleitungen, die nicht geführt werden, sind sicher zu befestigen. Für die sichere Ableitung der Kräfte ist zu sorgen.

Am Bedienungsstand muss ein Auszug der Richtlinien angebracht sein. Auf die Sicherheitsabstände zu elektrischen Freileitungen ist hinzuweisen.

Der Unternehmer muss Maschinenführer für Autobetonpumpen schriftlich beauftragen. Das Aufstellen sowie der Auf- und Abbau von Betonpumpen und Verteilermasten muss nach der Betriebsanleitung des Herstellers erfolgen.

Wiederkehrende Prüfungen durch Sachkundige bzw. Befähigte Personen sind nach wesentlichen Änderungen, bei Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich, durchzuführen.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de