Bandsägemaschinen, Tischbandsägemaschinen

Bandsäge- und Tischbandsägemaschinen (Abbildung) sind Holzbearbeitungsmaschinen, deren Schneidwerkzeug aus einem langen und schmalen, gezahnten Stahlband besteht. Dieses wird über Umlenkrollen mit großem Durchmesser angetrieben und geführt. Bandsägemaschinen eignen sich vor allem für ungerade Schnitte an Werkstücken.

Neben den allgemeinen Bestimmungen für Holzbearbeitungsmaschinen gelten für Bandsägemaschinen (Abbildung) bzgl. Holz und ähnlichen Werkstoffen zusätzliche Bestimmungen hinsichtlich Bau, Ausrüstung und Betrieb.

Gefahren von Bandsägemaschinen

Gefahren gehen von der Bandsägemaschine vor allem durch eventuelles Reißen des Bandsägeblattes aus. Bei der Arbeit an diesen Maschinen ist u. a. Folgendes zu beachten:

  • Das Sägeblatt muss bis auf die größtmögliche Schnitthöhe mit einer Verkleidung versehen sein, durch die auch ein Herausschlagen gerissener Sägeblätter vermieden werden muss.
  • Die Verdeckung des Sägeblatts innerhalb der größtmöglichen Schnitthöhe muss über die Zahnung und die äußere Seite hinausreichen und höhenverstellbar sein; die Verdeckung (Winkelbrett) muss so angebracht sein, dass beim Verstellen der Sägeblattführung die Schutzeinrichtung mitgeführt wird.
  • Es dürfen keine rissigen, sondern nur gleichmäßig geschränkte und scharfe Sägeblätter verwendet werden. Bei Bandsägeblättern, die stumpf sind oder Schärf- und Schränkfehler haben, besteht Rissgefahr.
  • Die Sägeblattdicke muss in Abhängigkeit vom Rollendurchmesser ausgewählt werden (ca. 1/1000).
  • Schmale Sägeblätter dürfen nur zum Bogenschneiden benutzt werden.
  • Splitter, Späne und Abfälle dürfen nicht mit der Hand aus dem Gefahrbereich entfernt werden.
  • Beim Arbeiten an der Maschine muss eng anliegende Kleidung getragen und Gehörschutz benutzt werden. Außerdem müssen die Lärmbereiche gekennzeichnet werden.
  • Auch bei kurzen Unterbrechungen sollte die Maschine abgeschaltet werden.
  • Beim Werkstückvorschub muss man die Hände flach auf das Werkstück legen. Die Finger dürfen nicht gespreizt werden.
  • Werkstücke dürfen nicht zurückgezogen werden, weil hierdurch das Sägeblatt von den Rollen ablaufen kann.
  • Werkstücke müssen so vorgeschoben werden, dass sich die Schnittfuge nicht schließt.

Für bestimmte Arbeitsvorgänge sind besondere Schutzeinrichtungen zu verwenden:

  • Keilstützen als Sicherung gegen Verdrehen beim Ablängen von Rundholz
  • Anlagewinkel zur sicheren Führung des Werkstücks beim Hochkantschneiden
  • Vorrichtungen zum kreisförmigen Schneiden von Werkstücken
  • Zuführvorrichtungen zum Schneiden von Keilen (Keilschneidelade, Schiebestock)
  • Vorrichtungen zum Schneiden von Kehlleisten.

Quellen

www.arbeit-und-gesundheit.de