Explosionsschutz - Temperaturklassen
Temperaturklasse |
höchstzulässige Oberflächentemperatur
der Betriebsmittel |
Zündtemperatur der brennbaren
Stoffe |
T 1 |
450 °C |
> 450 °C |
T 2 |
300 °C |
> 300 °C ≤ 450°C |
T 3 |
200 °C |
> 200 °C ≤ 300°C |
T 4 |
135 °C |
> 135 °C ≤ 200°C |
T 5 |
100 °C |
> 100 °C ≤ 135°C |
T 6 |
85 °C |
> 85 °C ≤ 100°C |
Hinweise
- Es sind auch Betriebsmittel, die einer höheren Temperaturklasse
entsprechen, zulässig.
- In Zone 0 und Zone 1 darf die höchstzulässige
Oberflächentemperatur
nur 80% der Zündtemperatur (in °C) erreichen*!
- Bei Stäuben darf in allen Zonen die Temperatur sämtlicher
Oberflächen,
die mit Staubwolken in Berührung kommen können,
2/3 der Mindestzündtemperatur
in °C der betreffenden Staubwolke nicht überschreiten*.
- Die Temperatur von Oberflächen, auf denen sich
Staub ablagern kann, muss um einen Sicherheitsabstand (oft 75 K)
niedriger sein als die Mindestzündtemperatur
der dicksten vorhersehbaren Staubschicht*.
* Dies muss in Zone 1 bzw. 21 auch bei Betriebsstörungen
gewährleistet
sein, in Zone 0 bzw. 20 auch bei selten auftretenden Betriebsstörungen!
Temperaturerhöhungen durch Wärmestau und chemische Reaktionen sind
zu beachten.