Explosionsschutz - Temperaturklassen

Temperaturklasse höchstzulässige Oberflächentemperatur der Betriebsmittel Zündtemperatur der brennbaren Stoffe
T 1 450 °C > 450 °C
T 2 300 °C > 300 °C ≤ 450°C
T 3 200 °C > 200 °C ≤ 300°C
T 4 135 °C > 135 °C ≤ 200°C
T 5 100 °C > 100 °C ≤ 135°C
T 6 85 °C > 85 °C ≤ 100°C

Hinweise

  1. Es sind auch Betriebsmittel, die einer höheren Temperaturklasse entsprechen, zulässig.
  2. In Zone 0 und Zone 1 darf die höchstzulässige Oberflächentemperatur nur 80% der Zündtemperatur (in °C) erreichen*!
  3. Bei Stäuben darf in allen Zonen die Temperatur sämtlicher Oberflächen, die mit Staubwolken in Berührung kommen können, 2/3 der Mindestzündtemperatur in °C der betreffenden Staubwolke nicht überschreiten*.
  4. Die Temperatur von Oberflächen, auf denen sich Staub ablagern kann, muss um einen Sicherheitsabstand (oft 75 K) niedriger sein als die Mindestzündtemperatur der dicksten vorhersehbaren Staubschicht*.

* Dies muss in Zone 1 bzw. 21 auch bei Betriebsstörungen gewährleistet sein, in Zone 0 bzw. 20 auch bei selten auftretenden Betriebsstörungen! Temperaturerhöhungen durch Wärmestau und chemische Reaktionen sind zu beachten.