Aufzugsanlagen – Prüfpflichten und Prüffristen

 
Aufzüge i. S. d. Aufzugsrichtlinie
Maschinen zum Heben von Personen > 3 m (Maschinenrichtlinie)
Personen-Umlaufaufzüge ("Paternoster")
Bauaufzüge mit Personenbeförderung
vor erster Inbetriebnahme
keine erforderlich
kann bei ortsveränderlichem Einsatz durch befähigte Personen, bisher Sachkundige, erfolgen
dürfen nicht mehr errichtet werden
kann durch befähigte Personen, bisher Sachkundige, erfolgen (immer ortsveränderlicher Einsatz)
vor Inbetriebnahme nach Änderungen
durch zugelassene Überwachungsstelle
durch zugelassene Überwachungsstelle
durch zugelassene Überwachungsstelle
durch zugelassene Überwachungsstelle
nach wesentlichen Veränderungen
keine erforderlich
kann bei ortsveränderlichem Einsatz durch befähigte Personen, bisher Sachkundige, erfolgen
durch zugelassene Überwachungsstelle
kann bei ortsveränderlichem Einsatz durch befähigte Personen, bisher Sachkundige, erfolgen
wiederkehrende Prüfungen
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen