Aufzüge i. S. d. Aufzugsrichtlinie |
Maschinen zum Heben von Personen > 3
m (Maschinenrichtlinie) |
Personen-Umlaufaufzüge ("Paternoster") |
Bauaufzüge mit Personenbeförderung |
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vor erster Inbetriebnahme |
keine erforderlich |
kann bei ortsveränderlichem Einsatz durch befähigte
Personen, bisher Sachkundige, erfolgen |
dürfen nicht mehr errichtet werden |
kann durch befähigte Personen, bisher Sachkundige,
erfolgen (immer ortsveränderlicher Einsatz) |
vor Inbetriebnahme nach Änderungen |
durch zugelassene Überwachungsstelle |
durch zugelassene Überwachungsstelle |
durch zugelassene Überwachungsstelle |
durch zugelassene Überwachungsstelle |
nach wesentlichen Veränderungen |
keine erforderlich |
kann bei ortsveränderlichem Einsatz durch befähigte
Personen, bisher Sachkundige, erfolgen |
durch zugelassene Überwachungsstelle |
kann bei ortsveränderlichem Einsatz durch befähigte
Personen, bisher Sachkundige, erfolgen |
wiederkehrende Prüfungen |
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen
mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen |
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen
mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen |
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen
mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen |
spätestens nach zwei Jahren, dazwischen Prüfungen
mit eingeschränktem Prüfumfang durch zugelassene Überwachungsstellen |