Corona Arbeitsschutz-Verordnung abgelaufen

Arbeitsschutz nimmt in der Corona-Endemie weiterhin eine zentrale Rolle ein. Es empfiehlt sich, auch nach dem Wegfall der Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 die Gesundheit von Beschäftigten mit den bewährten Maßnahmen zu schützen. Die allgemeine Gefährdungsbeurteilung ist ausreichend.

Weiterführende Links

Angebot anfordern

Gefährdungsbeurteilung

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung Ihrer Gefährdungsbeurteilung. Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an.

Angebot anfordern


Allgemeine Infos

Corona

Für weitere Informationen zu Corona besuchen Sie bitte unser Dossier.

Zum Dossier