Die Unfallhäufigkeit in der Baubranche ist sehr hoch. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo) tragen dazu bei, Bauvorhaben und -ablauf sowie spätere Arbeiten an der baulichen Anlage zu jeder Zeit sicher und gesund zu gestalten.

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator / SiGeKo

Unfallrisiken im "Unternehmen Baustelle" minimieren

In der Baubranche ereignen sich jährlich rund 100.000 Arbeitsunfälle. Das klingt nachvollziehbar, denn die Arbeit birgt ja auch höhere Gefahren. Die Arbeitsbedingungen auf einer Baustelle ändern sich beinahe täglich, und häufig sind mehrere Unternehmen gleichzeitig tätig. Grundsätzlich ist jedes Unternehmen nur für die Sicherheit im eigenen Betrieb verantwortlich. Seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung im Juni 1998 sind aber die Tätigkeiten der einzelnen Firmen aufeinander abzustimmen: Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) hat für mehr Sicherheit auf der Baustelle zu sorgen. Können oder möchten Sie diese Aufgabe nicht selbst übernehmen – unsere Experten stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Das sagt der Gesetzgeber

Die Baustellenverordnung überträgt dem Bauherrn die Verpflichtung, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten auf seiner Baustelle zu sorgen und die Aktivitäten aller Unternehmen zu koordinieren. Arbeitsabläufe der verschiedenen Gewerke sollen zeitlich und räumlich so organisiert werden, dass gegenseitige Gefährdungen minimiert werden. Kann oder will ein Bauherr die Aufgaben des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators (SiGeKo) nicht selbst wahrnehmen, weil er nicht über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen verfügt, kann er Fachleute mit den Koordinationspflichten beauftragen.

Die inhaltlichen Vorgaben zur Erfüllung der Baustellenverordnung sind mittlerweile in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) als technisches Regelwerk fixiert. Sie betreffen sowohl die Qualifikation des SiGeKo und die ihm übertragenen Aufgaben als auch die Inhalte der schriftlichen Unterlagen. Eine genaue Aufgabenbeschreibung enthält insbesondere die RAB 30.

Sicherheit ist unser Kerngeschäft

Gesundheitsvorsorge und Sicherheit am Arbeitsplatz sind unser Kerngeschäft und die Fachleute von BAD Spezialisten auf ihrem Gebiet. Sie verfügen über alle notwendigen Qualifikationen, umfassende Fachkenntnisse und langjährige Erfahrung. Wir messen der kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung unserer Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren hohe Bedeutung bei; unsere Planungswerkzeuge entsprechen stets dem neuesten Stand der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen und stellen die Rechtskonformität für den Bauherrn sicher, nicht zuletzt auch durch die Neutralität des SiGeKo.

Wir koordinieren das für Sie

Die Leistungen von BAD für mehr Sicherheit im Baustellenbereich beinhalten unter anderem:

  • Erstellung der Vorankündigung für meldepflichtige Bauvorhaben
  • Erstellung und Fortschreibung des sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGePlan)
  • Erstellung der Unterlage für spätere Arbeiten am Bauwerk gemäß RAB 32

 

 

  • Übernahme der Koordination auf der Baustelle
  • Überprüfung der beauftragten sicherheitstechnischen Leistungen
  • Dokumentation aller Tätigkeiten

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