Prüfung von Arbeitsmitteln

Schadhafte Arbeitsmittel und Anlagen führen immer wieder zu schwerwiegenden Unfällen. Verschiedene Vorschriften verlangen daher, dass sie regelmäßig überprüft werden.

Prüfungen von Arbeitsmitteln: Nichts dem Zufall überlassen

Prüfung von Arbeitsmitteln

Arbeitsunfälle, Fehlzeiten, wirtschaftliche Risiken bis hin zum Produktionsstillstand: Werden Arbeitsmittel nicht korrekt geprüft, entsteht Gefahr für die Gesundheit von Beschäftigten und auch für den Bestand eines Unternehmens. So selbstverständlich der Einsatz von Maschinen und Geräten auch ist – durch Verschleiß, unsachgemäße Bedienung oder Einwirkungen anderer Maschinen können sicherheitsrelevante Schäden oder Fehlfunktionen auftreten.

Und wissen Sie wirklich genau, in welchem Verschleißzustand Ihre Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen sind und wo der "Zahn der Zeit" langsam, aber sicher nagt? Deshalb sind Arbeitgeber verpflichtet, regelmäßige Prüfungen an den Arbeitsmitteln durchzuführen oder durchführen zu lassen. Vertrauen Sie dabei auf einen kompetenten Partner.

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln sind die §§ 3 und 14 der Betriebssicherheitsverordnung in Verbindung mit den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) 1201 und 1203. Hinzu kommen diverse Unfallverhütungsvorschriften, die Maschinenrichtlinie, das Arbeitsschutzgesetz sowie das Produktsicherheitsgesetz, das festlegt, welche Produkte Arbeitsmittel sind. Unfallverhütungsvorschriften geben nähere Informationen zur Prüfart und zum Prüfrhythmus.

Kontrolle zahlt sich aus

Für Unternehmer macht es sich gleich mehrfach bezahlt, auf den tadellosen Zustand der im Betrieb genutzten Arbeitsmittel zu achten: Sie vermeiden Arbeitsunfälle und verringern die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur) sowie ihr eigenes Haftungsrisiko. 

Wichtig bei der korrekten Durchführung der vorgeschriebenen Prüfungen sind:

  • Erfassung aller prüfbedürftigen Arbeitsmittel
  • Prüfung der Arbeitsmittel (Geräte, Maschinen und Anlagen) vor Ort und Kennzeichnung mit einer entsprechenden Prüfplakette
  • Dokumentation des Prüfungsergebnisses
  • Abschlussgespräch
  • Terminüberwachung für die Folgeprüfungen 

Die BAD-Gruppe: starker Partner für Ihr Unternehmen

Wir bieten Ihnen eine qualifizierte regelmäßige und herstellerunabhängige Prüfung Ihrer Arbeitsmittel, Geräte, Maschinen und Anlagen. Wir unterstützen und beraten Sie bei der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben wie:

  • Prüfung der Arbeitsmittel anhand der Angaben im Prüfbuch
  • Prüfung der Arbeitsmittel unter Berücksichtigung ihrer Dokumentation hinsichtlich der Einhaltung der grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Richtlinie 2006/42/EG, der Unfallverhütungsvorschriften und der Regeln der Technik
  • Prüfung des Zustandes von Bauteilen und Einrichtungen hinsichtlich der Beschädigungen, des Verschleißes, der Korrosion oder sonstiger Veränderungen
  • Prüfung auf Vollständigkeit und Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen (hierbei sind gegebenenfalls Prüfhinweise der Hersteller zu berücksichtigen, beispielsweise bei Überlastsicherungen oder Bremsen)
  • stichprobenartige Prüfung, ob die Belastungsangaben eingehalten werden
  • Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung eines Mängelprotokolls und Überwachung der Mängelbeseitigung
  • Dokumentation der Mängel und Übergabe des Mängelberichtes einschließlich entsprechender Handlungsempfehlungen
  • Unterstützung bei Gesprächen mit den Berufsgenossenschaften, den Gewerbeaufsichtsämtern und anderen Institutionen

Wir prüfen für Sie:

  • Krananlagen, Wand-, Säulen- und Fahrzeuganbaukräne
  • Flurförderzeuge (von 1,2 t bis 2,5 t)
  • fahrbare Gerüste
  • Leitern und Tritte, z. B. Anlegeleitern, Stehleitern, Rolltritte
  • Rolltore
  • elektrische Betriebsmittel (DGUV Vorschrift 3 und 4 Prüfungen)
  • Lastaufnahmeeinrichtungen
    • Lastaufnahmemittel, z. B.  Rohrgreifer
    • Anschlagmittel, etwa Seile, Ketten, Hebebänder 
    • Tragmittel, beispielsweise Kranhaken, Traversen
  • Anbaugeräte
  • Regalanlagen nach DIN EN 15635

Dazu unterhalten wir ein eigenes bundesweites Netz besonders qualifizierter Experten ("befähigte Personen") aller technischen Fachgebiete. Diese bilden wir ständig weiter. Alle Prüfer sind ausgebildete Fachkräfte für Arbeitssicherheit, sodass Sie die Möglichkeit haben, die Prüfungen mit sicherheitstechnischer Betreuung zu verbinden – das spart Aufwand und vermindert Dopplungen.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot zur Prüfung von Arbeitsmitteln? Unsere Experten beraten Sie gerne.

Prüfung von Regalanlagen nach DIN EN 15635 und BetrSichV

Geschulte Prüfer sehen mehr

Achtung, Einsturzgefahr – auf den ersten Blick mag eine solche gar nicht erkennbar sein, nur zu oft werden Beschädigungen in den Bauteilen meterhoher Lager- und Regalanlagen erst bei gezielter Überprüfung erkennbar. Für Sie als Unternehmer aber ist genaues Hinschauen unverzichtbar, denn Sie allein sind für den sicheren Zustand der Regalanlagen in Ihrem Betrieb verantwortlich. Und dafür, Ihre Mitarbeiter vor den Gefahren durch einen falschen Regalaufbau, falsche Bedienung oder Nutzung zu schützen. Gesetzlich sind Sie als Betreiber oder Arbeitgeber dazu verpflichtet, sämtliche Lagereinrichtungen in Ihrem Unternehmen systematisch und regelmäßig durch befähigte Regalprüfer inspizieren zu lassen. Verlassen Sie sich dabei ruhig auf die BAD-Experten.

Rechtliche Grundlagen

Der Einsatz ortsfester Regale/Regalsysteme/Regalanlagen als Arbeitsmittel im gewerblichen Bereich unterliegt zunächst dem Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (ProdSG = Produktsicherheitsgesetz; § 2 bestimmungsgemäßes Verwenden, § 6 CE- und § 7 GS-Kennzeichnung).
Ergänzt und vertieft wird dieses Gesetz durch die in der DGUV Vorschrift 1 und der Betriebssicherheitsverordnung enthaltenen Forderungen für den Arbeitsschutz. In § 10 der Betriebssicherheitsverordnung werden ortsfeste Regale/ Regalsysteme/ Regalanlagen als Arbeitsmittel definiert sowie nach § 3 Gefährdungsbeurteilungen hinsichtlich der Gefährdungen und Wechselwirkungen mit anderen Arbeitsplätzen zwingend gefordert. Umfang und Ablauf der Kontrollen von Lagereinrichtungen werden in der europäischen Norm DIN EN 15635 geregelt.

Gehen Sie kein Risiko ein …

Sie können Ihr Haftungsrisiko als Unternehmer verringern, wenn Sie sorgsam auf die Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften gemäß Betriebssicherheitsverordnung achten. So senken Sie zugleich die Gefahr von Arbeitsunfällen und die damit direkt oder indirekt verbundenen Kosten (Ausfallzeiten, Neubeschaffung, Reparatur).

Wir untersuchen Ihre ortsfesten Regalsysteme auf Schäden durch Alterung, Verschleiß oder Korrosion und machen Sie zudem auf Schäden aufmerksam, die durch den laufenden Betrieb oder äußere Einwirkungen verursacht worden sein können.

… vertrauen Sie auf BAD

Die befähigten Regalprüfer von BAD unterstützen und beraten bei der Erfüllung der durch die DIN EN 15635 vorgegebenen Aufgaben, etwa:

  • optische Inspektion der Lagereinrichtung
  • Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften der Berufsgenossenschaft nach DGUV Regel 108-007
  • Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß DIN EN 15635
  • Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
  • Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
  • Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur  Schadenbeseitigung direkt vor Ort
  • Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
  • Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen

Für jede Regalanlage erhalten Sie einen separaten Prüfbericht mit folgenden Inhalten:

  • Datum und Umfang der Prüfung mit Angabe eventuell noch ausstehender Teilprüfungen
  • Ergebnis der Prüfung mit Angabe der festgestellten Mängel
  • Beurteilung, ob dem Weiterbetrieb Bedenken entgegenstehen
  • Angaben über notwendige Nachprüfungen
  • Name und Anschrift des Prüfers

Wir übernehmen auch die Schulung Ihrer Mitarbeiter in den Bereichen:

  • sachkundige/befähigte Person für Regalprüfung
  • Schulung zum Beauftragten für Lagersicherheit

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot zur Prüfung von Regalanlagen? Unsere Experten beraten Sie gerne.

Spielplatzsicherheit

Damit Kinder sorglos spielen können

Keine Frage, Kinder und ihre Eltern müssen darauf vertrauen können, auf Spielplätzen keinem unkalkulierbaren Risiko, keiner unkalkulierbaren Gefahr ausgesetzt zu sein. Und dennoch: In Deutschland weisen acht von zehn Spielplätzen teils erhebliche Sicherheitsmängel auf. Gründe hierfür sind die teilweise starke Belastung der Spielgeräte, aber auch die mutwillige Zerstörung und Beschädigung sowie die Witterungsangriffe. Zudem werden die Spielgeräte teilweise auch falsch aufgestellt und so zu einer großen Gefahr für Kinder. Grund genug, Betreibern von Spiel- und Freizeitanlagen besondere gesetzliche Pflichten zur Spielplatzsicherheit aufzuerlegen. BAD steht bei der Erfüllung dieser Pflichten mit Rat und Tat zur Seite.

Der Gesetzgeber stellt die Regeln auf

Spielplatzbetreiber wie Städte, Gemeinden sowie karitative und sonstige Einrichtungen unterliegen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht. Zusätzlich sind die Forderungen der jeweiligen Landesbauordnungen sowie verschiedene Normen zu erfüllen. Das heißt, Spielplatzbetreiber müssen normierte Spielanlagen und Geräte einsetzen, diese pflegen, unterhalten und prüfen lassen und all das dokumentieren. Gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch sind sie für die technische Sicherheit der Anlage mit allen Einrichtungen verantwortlich (BGB § 823 Abs. 1 „Schadensersatzpflicht“).
Zusätzlich zu den genannten Betreiberpflichten verlangen die Unfallkassen eine regelmäßige und mindestens einmal jährlich erfolgende Abnahme bestehender Spielanlagen durch besondere Sachkundige. In der dazu geltenden DIN EN 1176–7 sind die Wartungs- und Prüfaufgaben explizit beschrieben.

 

In der Normvorschrift DIN EN 1176 sind die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte und Spielplatzböden festgelegt. Alle Spielplatzgeräte, die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen stehen, müssen den Anforderungen dieser Norm entsprechen. Unter "öffentlich zugänglich" gelten dabei beispielsweise auch Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen.

Mit den BAD-Experten haben Sie schon gewonnen

Die speziell ausgebildeten qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161 stehen Ihnen bundesweit zur Verfügung und unterstützen Sie bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. Eine Prüfung von Spiel- und Freizeitanlagen kann als Einzelauftrag oder mit jährlichem Prüfrhythmus erfolgen. 

Das leisten wir gerne für Sie:

  • Wahrnehmung der gesetzlichen Prüfaufgabe
  • Unterstützung und Beratung des Kunden bei der Umsetzung seiner Betreiber- und Unternehmerpflichten (Risikominimierung, Verkehrssicherungspflicht)
  • Aufbau einer Schnittstelle zwischen Kunde und aufsichtsführender Behörde/ gesetzlicher Unfallkasse durch BAD
  • Erstabnahme nach Errichtung von Spiel- und Freizeitanlagen nach DIN EN 1176-7
  • fundierte und rechtssichere Prüfdokumentation
  • einmalige oder jährliche Prüfungen von Spielplätzen durch geschulte Fachkräfte nach DIN EN 1176 1-11 bzw. DIN 7926 (für bestehende Altanlagen)
  • individuelle Beratung bei geplanten Sanierungs- oder Erweiterungsmaßnahmen bezüglich Gestaltung und Risikominimierung
  • Schulung von Beauftragten, die mit der Wartung von Spiel- und Freizeitanlagen betraut sind

Gerade Elterninitiativen sollten sich einer fachkundigen Unterstützung bedienen, damit Spielgeräte, die im Eigenbau entstanden sind, nicht anschließend wieder abgebaut werden müssen, da sie nicht den Normen entsprechen und keine Spielplatzsicherheit garantieren.

Haben Sie noch Fragen oder möchten Sie ein unverbindliches Angebot zum Thema Spielplatzsicherheit? Unsere Experten beraten Sie gerne.

DGUV Vorschrift 3 und 4 

Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 und 4 (vorher BGV A3 und GUV–V A3)

Im Arbeitsleben sind sie allgegenwärtig: elektrische Betriebsmittel und Anlagen wie Handbohrmaschinen und Handkreissägen, Computer, Mehrfachsteckdosen und Leuchten am Arbeitsplatz, aber auch Pflegebetten, deren Antriebsmotoren, Verkabelung und Handbedienteile. All diese Geräte müssen gut vor Feuchtigkeit geschützt sein, damit es nicht zu Kurzschlüssen und Bränden kommt.

Gerade weil elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ständigem Gebrauch sind, geht von ihnen im Falle von Beschädigungen und bei nicht sachgemäßem Umgang eine hohe elektrische Gefahr aus. Nur durch vorbeugende Prüfungen lässt sich dieser Gefahr entgegnen. Vielen Betrieben ist aber gar nicht bekannt, dass alle elektrischen Betriebsmittel und elektrische Anlagen nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 und 4 geprüft werden müssen.

Gesetzliche Grundlagen 

Elektrische Betriebsmittel unterliegen sowohl den Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem dazu erlassenen technischen Regelwerk (TRBS) als auch den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, im Besonderen der DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. DIN-Normen beschreiben darüber hinaus die Prüfvorgaben für ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Anlagen. Elektrisch betriebene Pflegebetten unterliegen gleich mehreren gesetzlichen Prüfvorgaben: der Medizinprodukte-Betreiberverordnung, der DGUV Vorschrift 3 und 4 sowie der DIN VDE 0751-1.


Dafür, dass all diese Sicherheitsbestimmungen und Prüfvorschriften auch eingehalten werden, muss der Arbeitgeber sorgen. Grundsätzlich hat er auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung unter Beachtung sowohl des staatlichen als auch des berufsgenossenschaftlichen Regelwerkes über Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu entscheiden.

Sachkundige Unterstützung durch die BAD-Gruppe

Wir helfen Ihnen, in diesem komplizierten Regelwerk den Überblick zu behalten und sorgen mit unserem Leistungspaket dafür, dass die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen möglichst immer und überall sichere Arbeitsplätze sind. Denn für die große Mehrzahl der Elektro-Unfälle gilt: Sie lassen sich durch Sorgfalt und verantwortungsbewusstes Handeln verhindern. 

Wir unterstützen Ihr Unternehmen dabei, die Fristen für die wiederkehrenden Prüfungen so zu bemessen, dass etwaige Mängel rechtzeitig festgestellt werden. Wir passen die Durchführung der Prüfung an Ihren internen Prüfablauf an, sodass möglichst geringe Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen entstehen. Dafür steht Ihnen unser bundesweites Netz sachkundiger Prüfer, die fortlaufend geschult und weitergebildet werden, gerne jederzeit zur Verfügung. 

Unsere wiederkehrenden Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und 4 umfassen:

  • Sichtprüfung auf äußerlich erkennbare Mängel mit zusätzlicher Kontrolle der elektrischen Verbindungen
  • Steckdose: defekte oder fehlende Abdeckungen, verbogene Schutzkontakte, Stecker: Beschädigungen des Gehäuses
  • Anschlussleitung: Risse, mangehafte Isolation oder Leitungseinführung in Stecker oder in das Elektrowerkzeug, fehlerhafte Zugentlastung, fehlender Knickschutz
  • Isolation, mangelhafter Gehäusezustand
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen
  • Prüfung der Isolationswiderstände oder
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Ersatzableitstrom
  • Funktionsprüfungen

Wir prüfen für Sie:

  • „Ortsfeste elektrische Betriebsmittel“ wie etwa Kühlschränke, PCs und Monitore, die sich während des Betriebs an einem festen Standort befinden
  • „Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel“ wie Steckerleisten oder Bohrmaschinen, die während des Betriebs bewegt werden
  • Nicht geprüft werden müssen beispielsweise  Telefone oder Diktiergeräte

Interessiert?

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