Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung spielt im Arbeitsschutz eine wesentliche Rolle. Sie identifiziert unfallträchtige Arbeitsabläufe und Gefährdungen, die sich aus dem Arbeitsumfeld ergeben. Fordern Sie jetzt ein kostenloses Angebot zur Gefährdungsbeurteilung an!

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung bedeutet Gefahren zu erkennen und zu vermeiden

Wer morgens auf dem Weg zur Arbeit eine Straße überquert, schaut links und rechts, prüft die Verkehrslage und zieht daraus die entsprechenden Schlüsse: stehen bleiben und warten, zur nächstgelegenen Ampel gehen oder einen anderen Weg suchen. Wer will schon unnötige Gefahren eingehen?

Jeder, der diese Situation schon erlebt hat, hat damit auch eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen – ohne sich das im konkreten Moment vielleicht bewusst gemacht zu haben. Nicht viel anders als im Straßenverkehr ist es im Arbeitsschutz: Es gilt, Gefahren zu erkennen und sie zu vermeiden.

Die Gefährdungsbeurteilung im Arbeitsschutz

Im Arbeitsschutz ist die Gefährdungsbeurteilung eines der wichtigsten Instrumente, denn jeder Mensch hat das grundgesetzlich verbriefte Recht auf Unversehrtheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Grundgesetz). Dies trifft nicht nur auf das Privatleben, sondern auch auf die Berufstätigkeit zu. Konkret heißt das, dass die jeweiligen Arbeitsbedingungen einem Arbeitnehmer weder kurzfristig noch langfristig schaden dürfen.

Um dieses Grundrecht sicherzustellen, wurde 1996 das Arbeitsschutzgesetz erlassen – mit der Maßgabe, das Arbeitsumfeld so zu gestalten „dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden“ wird. Dazu muss aber zunächst einmal bekannt sein, welche Gefahren und Gefährdungen für Beschäftigte bestehen. Ermittelt wird dies in einem gesteuerten Erkenntnis- und Aktionsprozess (siehe Abbildung) – der Gefährdungsbeurteilung (GB).

Wir machen Arbeitsplätze zu gesunden Arbeitsplätzen

Prozess der Gefährdungsbeurteilung und sicheren Betriebsorganisation
Prozess der Gefährdungsbeurteilung und der sicheren Betriebsorganisation nach §§ 3 und 5 Arbeitsschutzgesetz

Die BAD-Gruppe lässt Sie nicht allein, wenn es darum geht, die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen sicherer zu machen. Wir ermitteln für Sie alle dafür notwendigen Informationen, wir decken mögliche Gefahrenquellen auf und bewerten sie. Maßgeschneidert für Ihr Unternehmen erarbeiten wir Vorschläge für einen besseren Arbeits- und Gesundheitsschutz und begleiten Sie während der Einführung entsprechender Maßnahmen sowie in der anschließenden Konsolidierungsphase. So werden aus Arbeitsplätzen gesunde Arbeitsplätze.

Um Sie optimal unterstützen zu können, haben wir unsere Dienstleistung "Gefährdungsbeurteilung" als erstes europäisches Unternehmen nach der internationalen Norm DIN EN ISO / IEC 17020 akkreditieren lassen. Dies gewährleistet eine durch externe Auditoren überprüfte gleich bleibende Dienstleistung auf höchstem Niveau - und es zahlt sich aus: Ausfallzeiten, Personalfluktuation und Unterbrechungen der Arbeit können weitgehend reduziert werden. Studien haben zudem gezeigt, dass Mitarbeiter an gesunden Arbeitsplätzen leistungsbereiter sind, weniger Fehler machen und sich stärker für das Unternehmen engagieren.

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Beispiel einer Gefährdungsbeurteilung

Die Gefährdungsbeurteilung ist das wichtigste Instrument im Arbeitsschutz; sie dient der Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter und kann zudem positive wirtschaftliche Effekte haben. So auch in einem kleinen Unternehmen der Metallbranche, wo die Mitarbeiter immer wieder an Rückenbeschwerden leiden. Das hat einen relativ hohen Krankenstand mit entsprechenden Ausfallzeiten zur Folge. Der Betriebsarzt prüft daraufhin die durch den Sicherheitsbeauftragten erstellte Gefährdungsbeurteilung. Und an einem Punkt stutzt der Mediziner: An mehreren Arbeitsplätzen müssen aus vergleichsweise tiefer Position schwere Metallwerkstücke auf den Bearbeitungstisch gehoben werden. Die  Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt zwar diese Tätigkeit, erwähnt das ständige Heben in ungünstiger Position jedoch nicht.

Arbeitgeber und Betriebsarzt einigen sich darauf, dass pro Arbeitsplatz jeweils ein kleines elektrisches Hebezeug angeschafft wird, mit dem sich die schweren Werkstücke ohne Körpereinsatz von den Paletten auf die Tische und wieder zurück befördern lassen. Die Krankenstände vermindern sich drastisch und die Investition hat sich nach nur vier Jahren amortisiert, da auch gleichzeitig die Produktivität gesteigert werden konnte. Außerdem empfiehlt der Betriebsarzt, bei Gefährdungsbeurteilungen künftig eine voll ausgebildete Fachkraft für Arbeitssicherheit hinzuzuziehen.

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Reportage zum Thema Gefährdungsbeurteilung

Gesundheitsschutz im Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg

Nicht nur die Patienten sollen sich im Unfallkrankenhaus „Boberg“ gut versorgt fühlen. Auch die 1.600 Mitarbeiter – von den Pflegern und Ärzten, über das hauswirtschaftliche Personal bis zu den Verwaltungsangestellten – stehen im Fokus eines gut durchdachten und organisierten Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Ganz nach der Maxime der Geschäftsleitung: „Die Mitarbeiter sind unsere wichtigste Ressource“. Die BAD GmbH
unterstützt hierbei die Gesundheitsbeauftragte des Unfallkrankenhauses mit drei Arbeitsmedizinern, sowie einem Koordinator für Gesundheit und Sicherheit auf Baustellen.

Reportage (PDF) zum Thema Gefährdungsbeurteilung jetzt kostenlos downloaden!

Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten

Ablauf und  Umsetzung einer Gefährdungsbeurteilung
Darstellung des Ablaufs einer Gefährdungsbeurteilung und der Umsetzung von Maßnahmen.

Das Arbeitsschutzgesetz sieht in § 5 Abs. 2 die Gefährdungsbeurteilung für alle im Betrieb vorhandenen Tätigkeiten vor – eine fundierte Einschätzung, ob, und wenn ja, welche Gesundheitsgefahren bei dieser Tätigkeit für den Arbeitnehmer entstehen. Klingt ziemlich simpel, doch ist es in der Praxis oft schwer, festzulegen, was genau eine „Tätigkeit“ ausmacht; häufig gehören dazu unterschiedliche Teilaufgaben, die nicht deutlich voneinander zu trennen sind.

Zum Beispiel:

  • vorwiegend mechanische Tätigkeiten wie Sägen, Bohren, Schrauben, Hämmern u. a.
  • Tätigkeiten mit Gefahrstoffen wie Abbeizen, Spachteln
  • Schneid- und Schweißtätigkeiten mit hohen Brandgefahren, Gefahren durch optische Strahlung oder krebserregende Schweißrauche

Sägen, Bohren, Schrauben, Hämmern, Schleifen, Abbeizen, Spachteln, Schneidbrennen und Schweißen sind Tätigkeiten, bei denen unterschiedliche Gefährdungen auftreten können. Es ergibt also Sinn, die Arbeit in einem Handwerksbetrieb in einzelne Tätigkeitsbereiche zu unterteilen, die separat zu beurteilen sind.


Sind die zu analysierenden Tätigkeiten festgelegt, kann die eigentliche Gefährdungsbeurteilung erfolgen. Sie nimmt die unterschiedlichen Einflussfaktoren, deren Kombinationswirkungen miteinander und die Wechselwirkungen des Arbeitssystems mit dem Menschen in den Blick (siehe Abbildung). 

Wir sind die Experten für Gefährdungsbeurteilungen.

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Gefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel

Frei liegende Sägeblätter und defekte Stromisolierungen stellen ganz offensichtlich eine Gefahr dar, aber es reicht schon aus, eine Leiter nicht richtig aufzustellen: Immer wieder kommt es zu schweren oder gar tödlichen Unfällen am Arbeitsplatz, weil Arbeitsmittel unsachgemäß angewendet werden oder fehlerhaft sind. Deshalb ist nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, welche Gefährdungen von Arbeitsmitteln ausgehen. 

Dies beinhaltet u. a.:

  • Gefährdungen durch das Arbeitsmittel selbst
  • Gefährdungen durch das Zusammenwirken mehrerer Arbeitsmittel, beispielsweise verketteter Maschinen
  • Gefährdungen durch die Anwendung und dabei möglicherweise frei werdende Stoffe und Energien

Arbeitsmittel müssen immer in einem einwandfreien Zustand sein; im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sind deshalb regelmäßig wiederkehrende Prüfungen nach Art und Umfang vorgeschrieben. Nutzen Sie unser Know-how und die Erfahrung bei der Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsmitteln.

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Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe

Kein Unternehmen kann heute auf den Einsatz von chemischen Stoffen verzichten. Mittlerweile ist der Umgang mit entsprechenden Produkten so selbstverständlich geworden, dass es uns kaum noch auffällt. Lacke oder Farben, Kühlschmierstoffe, Laborchemikalien, Wasch- und Reinigungsmittel, Öle und Fette werden als natürlicher Bestandteil der Arbeit aufgefasst, sodass die von ihnen ausgehenden Gefährdungen allein aufgrund eines „Gewöhnungseffekts“ nicht mehr wahrgenommen werden.

Dabei sind die Risiken nicht zu unterschätzen: Chemische Stoffe können Vergiftungen oder Verätzungen, Brände und Explosionen auslösen oder – wie beim Beispiel Asbest – nach vielen Jahren zu schwersten Erkrankungen führen.

Immer sind deshalb Schutzmaßnahmen erforderlich, die im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden müssen. Die besondere Hürde liegt hier jedoch darin, dass die aktuelle Gefährdung nicht nur von den gesundheitsschädlichen Eigenschaften der verwendeten Stoffe, sondern auch von deren Freisetzungsverhalten sowie dem jeweiligen Arbeitsverfahren abhängt. Außerdem sind inhalative, auf die Haut bezogene (dermale) und physikalische / chemische Gefahren zunächst getrennt zu ermitteln und anschließend in einer Beurteilung zusammenzuziehen. Eine korrekte Gefährdungsbeurteilung ist ein komplexer Prozess, der profundes Spezialwissen und Berufserfahrung erfordert. 

Gut, wenn man da einen starken Partner an seiner Seite hat. Überlassen Sie uns die Aufdeckung und Einschätzung möglicher Gefahrenquellen.

Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe

Sie sind allgegenwärtig: Bakterien, Viren, Pilze und andere Mikroorganismen, die im Arbeitsschutz als „Biostoffe“ bezeichnet werden. Allein auf unserer Haut leben etwa 100 bis 10.000 Bakterien pro Quadratzentimeter. Wir begegnen ihnen beim Kontakt mit anderen Menschen, bei der Gartenarbeit und überhaupt überall in unserem Umfeld. Typischerweise merken wir aber nichts davon.

Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe
Gefährdungsbeurteilung für Biostoffe

Kritisch wird es jedoch immer dann, wenn besonders gefährliche oder besonders viele Biostoffe im Arbeitsumfeld angetroffen werden. Das kann beispielsweise im Abwasser- oder Abfallbereich der Fall sein, in Laboratorien, im Gesundheitswesen, bei der Garten- und Forstarbeit und in diversen anderen Tätigkeitsfeldern. Abhängig von der spezifischen Arbeitssituation können daraus Erkrankungen resultieren, die – wenn es unglücklich läuft – an Kollegen, Angehörige und andere Menschen weitergegeben werden.

Um dies zu verhindern, sind nach der Biostoffverordnung und dem Arbeitsschutzgesetz Schutzmaßnahmen für die Mitarbeiter zu ergreifen. Am Anfang steht dabei die Gefährdungsbeurteilung, die Probleme identifiziert und bewertet. Zu erfassen sind z. B. Art, Häufigkeit und Gefährlichkeit der Biostoffe, die Expositionssituation oder mögliche bereits vorhandene Schutzmechanismen. Daraus entwickeln Arbeitsschutzfachleute und Betriebsärzte spezifisch auf den Arbeitsplatz zugeschnittene Schutzmaßnahmen, nennen entsprechende Verhaltensregeln und führen bei Bedarf ärztliche Untersuchungen durch.

Biostoffe sind winzig, ihre Wirkung aber kann riesig sein. Ein effizienter Arbeitsschutz und eine richtige Gefährdungsbeurteilung in diesem Bereich leistet auch einen wesentlichen Beitrag zum Bevölkerungsschutz. Die Experten für Gefährdungsbeurteilung der BAD machen die Arbeitsplätze in Ihrem Unternehmen zu gesunden Arbeitsplätzen.

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Gefährdungsbeurteilung Psychische Belastungen

Nach einer gesunden „Work-Life-Balance“ strebt wohl jeder, doch sind viele Arbeitsfelder durch Zeitdruck, Informationsüberflutung, Multitasking und verschwimmende Grenzen zwischen Privat- und Arbeitsleben gekennzeichnet. Immer mehr Menschen klagen über psychische Belastungen. Ausfallzeiten und die Berufsunfähigkeit von Beschäftigten aufgrund psychischer Überforderung sind so hoch wie nie. Psychische Gesundheit ist von vielen Faktoren abhängig, die alle miteinander verknüpft sind. Daher erfordert die Beurteilung psychischer Belastungen einen integrativen Ansatz, der auch die sozialen Beziehungen, Fragen der Kommunikation und weitere „weiche“ Faktoren umfasst. Dabei kann stufenweise vorgegangen werden: Zunächst werden relativ offenkundige Belastungen erfasst und beurteilt, um in einem zweiten Schritt über Mitarbeiterbefragungen oder in moderierten Workshops komplexere Ebenen bearbeiten zu können. 

Natürlich hängt psychische Gesundheit nicht allein von der Arbeit ab, auch das private Umfeld muss stimmen. Arbeit kann einen gesundheitsförderlichen Rahmen bilden, in dem sich psychische Gesundheit entwickeln oder stabilisieren kann. Dennoch ist eine am Arbeitsplatz durchgeführte Gefährdungsbeurteilung nicht mit psychologischer Beratung zu verwechseln. Sie zielt vielmehr darauf ab, die Arbeitssituation mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen über psychisch optimal gestaltete Arbeitsplätze in Einklang zu bringen.

Erfahren Sie mehr über die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen!


FAQ - Gefährdungsbeurteilung

Die TOP 10 der meistgestellten Fragen zum Thema.
 

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein systematisches Verfahren, mit dem potenzielle Gefahren für Mensch, Umwelt und Sachwerte identifiziert, bewertet und kontrolliert werden. Es dient der Erhöhung der Sicherheit und des Schutzes vor Gefahren. Mehr (…)

Welche Arten von Gefährdungen müssen berücksichtigt werden?

Bei einer Gefährdungsbeurteilung werden Gefahren aus verschiedenen Bereichen berücksichtigt, einschließlich physischer, chemischer, biologischer, psychischer und sozialer Gefahren. Außerdem werden Risiken berücksichtigt, die aufgrund von menschlichen oder technischen Fehlern, Umwelteinflüssen und anderen Faktoren entstehen. Mehr (…)

Was wird bei einer Gefährdungsbeurteilung gemacht?

Bei einer Gefährdungsbeurteilung identifiziert man zunächst mögliche Gefahrenquellen. Anschließend bewertet man die Gefahrenquellen hinsichtlich ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und der möglichen Folgen. Mehr (…)

Welche Kriterien werden bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?

Die Gefährdungsbeurteilung beinhaltet das Sammeln und Bewerten von Informationen über potentielle Risiken für die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter. Sie muss die Art und Intensität der Gefahren sowie die Kontrollmöglichkeiten berücksichtigen, die in einer bestimmten Arbeitsumgebung vorhanden sind. Mehr (…)

Welche Methoden werden bei der Gefährdungsbeurteilung verwendet?

Bei der Gefährdungsbeurteilung werden verschiedene Methoden wie Risikoanalyse, Risikobewertung, Risikobewertung und Risikomanagement verwendet. Hierfür werden unter anderem Risiko-Analyse-Techniken, wie z.B. das Risk-Assessment-Verfahren, eingesetzt. Mehr (…)

Welche Maßnahmen sind bei einer Gefährdungsbeurteilung erforderlich?

Bei einer Gefährdungsbeurteilung sind verschiedene Schritte  der Gefahrenanalyse erforderlich: Gefährdungsermittlung, Bewertung, Beurteilung und Umsetzung von Maßnahmen. Mehr (…)

Wie werden die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung interpretiert?

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung werden mithilfe von Tests überprüft, um sicherzustellen, dass alle Gefahrensignale, Gefahrenquellen und Gefährdungsfaktoren richtig identifiziert, bewertet und behandelt wurden. Mehr (…)

Wie werden die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung verwendet?

Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dienen dazu, Maßnahmen zu entwickeln, um bestimmte Risiken zu minimieren oder zu eliminieren. Außerdem sollen die Ergebnisse dabei helfen ein Gefahrenbewusstsein zu entwickeln. Mehr (…)

Wie kann man die Ergebnisse einer Gefährdungsbeurteilung überprüfen?

Regelmäßiges Überprüfen und Auditing der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilungen ist notwendig, um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Sicherheit und Compliance erfüllt werden. Prüfungen können beispielsweise durch das Hinzufügen oder Entfernen von Risiken oder durch die Überprüfung von Compliance-Richtlinien durchgeführt werden. Mehr (…)


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