Schleifen – Farbstreifen zur Kennzeichnung der Schleifkörper (EN 12 413)
Arbeitshöchstgeschwindigkeit
VS [m/s]
Farbstreifen
Anzahl und Kennfarbe Breite des Streifens Breite des Zwischenraums
50 1 x blau 5 bis 20 mm
63 1 x gelb
80 1 x rot
100 1 x grün
125 1 x blau und 1 x gelb je 5 bis 20 mm mindestens 2 mm,
höchstens Breite des Farbstreifens
140 1 x blau und 1 x rot
160 1 x blau und 1 x grün

Farbstreifen müssen gerade und gleichmäßig breit sein. Die Grundfarbe des Etiketts muss sich deutlich von der vorgeschriebenen Kennfarbe des Farbstreifens abheben und darf die Kennfarbe nicht verändern.

Die Mindestmaße (Höhe x Breite) rechteckiger Etiketten betragen 52 x 74 mm.

Bei runden Etiketten muss der Durchmesser mindestens 20 mm größer sein als der Mindestdurchmesser der Spannflansche.