| Geräteart | Vielfaches des Grenzwertes | Bemerkungen, Einschränkungen |
Halb-/Viertelmaske mit P1-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP1 |
4 | Nicht gegen krebserzeugende und radioaktive Stoffe sowie luftgetragene
biologische Arbeitsstoffe der Risikogruppen 2 und 3 und Enzyme |
Halb-/Viertelmaske mit P2-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 |
10 | Nicht gegen radioaktive Stoffe und luftgetragene biologische Arbeitsstoffe
der Risikogruppe 3 und Enzyme |
Halb-/Viertelmaske mit P3-Filter, partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 |
30 |
Quelle: BGR 190