| Geräteart | Vielfaches des Grenzwertes | Bemerkungen, Einschränkungen |
Gasfiltrierende Halbmaske *) |
30 | |
Halb-/Viertelmaske mit Gasfilter *) |
30 | |
Vollmaske oder Mundstückgarnitur mit Gasfilter
*) |
400 | |
Geräte mit Kombinationsfilter |
Es gelten die jeweiligen Vielfachen des
Grenzwertes für
den Gas- oder Partikelfilterteil, und zwar jeweils der schärfere Wert.
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*) Sofern damit nicht bereits die auf das Gasaufnahmevermögen bezogenen
höchstzulässigen Einsatzkonzentrationen von 0,1 Vol.-% in Gasfilterklasse
1, 0,5 Vol.-% in Gasfilterklasse 2 und 1 Vol.-% in Gasfilterklasse 3 überschritten
werden.
Quelle: BGR 190