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Spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs

Sicherer Umgang mit tierischen Produkten

Die allgemeinen Grundsätze des Lebensmittelrechts wurden 2002 überarbeitet, ebenso wie die Verfahren zur Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit (Verordnung (EG) Nr. 178/2002).

 

Im Rahmen dessen wurden die Rechtsvorschriften über Lebensmittelhygiene ("Hygiene-Paket") überarbeitet und u.a. eine Festlegung der zu erreichenden Ziele im Bereich der Lebensmittelsicherheit getroffen. Die Lebensmittelunternehmer sind danach selbst dafür verantwortlich, entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um die gesundheitliche Unbedenklichkeit ihrer Erzeugnisse zu gewährleisten (Verordnung (EG) Nr. 852/2004).

 

Spezifische Hygienevorschriften wurden dabei für Lebensmittel tierischen Ursprungs zur Gewährleistung eines hohen Niveaus an Lebensmittelsicherheit und Gesundheitsschutz erlassen (Verordnung (EG) Nr. 853/2004). Ein wichtiges Element dabei ist, dass Betriebe, die mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs umgehen, von der zuständigen Behörde ihres Mitgliedstaats zugelassen werden müssen.

 

Technische Daten  
Ausführung: Flyer
Format: DIN lang
Umfang: 2 Seiten
Druck: farbig

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