Unfälle auf Kinderspielplätzen machen uns besonders betroffen, weil sie in den meisten Fällen vermeidbar sind. Und weil Kinder nie daran denken, dass etwas passieren könnte, sollten die Erwachsenen daran denken - Eltern, Aufsichtspersonen und vor allem die Betreiber von Spielanlagen.
Das Recht auf körperliche Unversehrtheit ist grundgesetzlich verankert und deshalb sind alle Beteiligten gefordert, aktiv zu werden. Kinder müssen darauf vertrauen können, beim Spielen keinem unkalkulierbaren Risiko, keiner unkalkulierbaren Gefahr ausgesetzt zu sein.
Daraus erwachsen besondere Pflichten für Betreiber von Spiel- und Freizeitanlagen. Hier gilt es in erster Linie, Personenschäden zu vermeiden. Materielle Schäden, Sachschäden an Anlagen und Geräten wie auch ggf. Regressforderungen von Geschädigten oder versicherungsrechtliche Forderungen müssen so weit wie möglich verhindert oder reduziert werden.
| Technische Daten | |
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| Ausführung: | Flyer |
| Format: | DIN lang |
| Umfang: | 2 Seiten |
| Druck: | farbig |
kostenlos
(exkl. MwSt.)