Deutschland 
 
 
 
Ihr Warenkorb

Es befinden sich noch keine Produkte im Warenkorb

 

Betriebsbeauftragter für Abfall

Die Gesetzgebung im Abfallrecht ändert sich ständig. Immer wieder müssen Betriebe ihre Abfallwirtschaft anpassen. Häufig ist dies mit erheblichem Aufwand verbunden.

Abfallkosten und Ressourcen sollen gespart, die Umwelt geschont werden. Schon bei der Entwicklung und Herstellung von Produkten sind Verwertungsmöglichkeiten und Rücknahmepflichten zu beachten.

Nicht ordnungsgemäß entsorgte Abfälle können das Grund- und Trinkwasser gefährden sowie als Stäube oder Gase eingeatmet werden. Damit ist nicht bloß die Umwelt, sondern auch die Gesundheit gefährdet – besonders die der Kinder.

Da im Wirtschaftskreislauf immer mehr Nebenprodukte entstehen, wird professionelles Management immer nötiger. Oft müssen auch neue Verwertungs- und Beseitigungsverfahren gewählt werden, um den Anforderungen des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes gerecht zu werden.

 

Technische Daten  
Ausführung: Flyer
Format: DIN lang
Stand: September 2010
Umfang: 2 Seiten
Druck: farbig