Deutschland 
 
 
 
Ihr Warenkorb

Es befinden sich noch keine Produkte im Warenkorb

 

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Gesundheitliche Beeinträchtigungen oder Langzeiterkrankungen kann man in der Regel nicht beeinflussen.

Bei längerer Arbeitsunfähigkeit steigt jedoch unweigerlich auch die Angst vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust.

 

Dazu muss es nicht kommen. Seit 2004 steht im Sozialgesetzbuch IX: Für Mitarbeiter, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das gilt nicht nur für behinderte Personen - jeder, der arbeitsunfähig ist, sollte schnell wieder gesund werden.

 

Technische Daten  
Ausführung: Flyer
Format: DIN lang
Stand: April 2011
Umfang: 2 Seiten
Druck: farbig