Bei längerer Arbeitsunfähigkeit steigt jedoch unweigerlich auch die Angst vor einem möglichen Arbeitsplatzverlust.
Dazu muss es nicht kommen. Seit 2004 steht im Sozialgesetzbuch IX: Für Mitarbeiter, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind, ist ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) durchzuführen. Das gilt nicht nur für behinderte Personen - jeder, der arbeitsunfähig ist, sollte schnell wieder gesund werden.
| Technische Daten | |
|---|---|
| Ausführung: | Flyer |
| Format: | DIN lang |
| Stand: | April 2011 |
| Umfang: | 2 Seiten |
| Druck: | farbig |
kostenlos
(exkl. MwSt.)