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Betrieblicher Nichtraucherschutz

Wie Sie rauchfreie Arbeitsplätze schaffen

Seit Oktober 2002 haben Arbeitnehmer aufgrund der geänderten Arbeitsstättenverordnung Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, den betrieblichen Nichtraucherschutz zu regeln. Über den gesetzlichen Auftrag hinaus erkennen immer mehr Unternehmen den betriebswirtschaftlichen Nutzen rauchfreier Arbeitsplätze und verknüpfen daher Maßnahmen des Arbeitsschutzes mit der betrieblichen Gesundheitsförderung.

 

Die Experten der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH geben Hilfestellung bei der Umsetzung des Nichtraucherschutzes und bieten vom Gesundheitstag bis zur betriebsärztlichen Rauchersprechstunde ein umfassendes Maßnahmenpaket im Bereich der Raucherentwöhnung an.

 

Technische Daten  
Format: DIN LANG
Umfang: 2 Seiten
Druck: farbig
Ausführung: Flyer

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