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Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

B·A·D Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen

Gefährdungsbeurteilung

Seit dem Inkrafttreten des Arbeitsschutzgesetzes (1996) sind Arbeitgeber verpflichtet eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.


Die Welt der Arbeit befindet sich in einem stetigen Wandel. Während früher vornehmlich technische Probleme im Vordergrund standen, wirken sich heute hoher Termindruck, Stress, ständige Erreichbarkeit, Arbeitsklima u. a. in immer stärkerem Maße auf die psychische Belastbarkeit der Mitarbeiter aus. Psychische Erkrankungen machen heute etwa 10 % der Erkrankungen aus und zeigen die höchsten Steigerungsraten. Dazu kommt, dass Ausfallzeiten aufgrund psychischer Faktoren besonders langwierig sind. Dies wirkt nicht zuletzt auch auf die wirtschaftliche Belastbarkeit und den Markterfolg der Unternehmen zurück.

Ziel des Arbeitsschutzes ist - wie das Arbeitsschutzgesetz von 1996 formuliert - "Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten… zu sichern und zu verbessern". Daher hat der Arbeitgeber auch die entstehenden Gefahren zu identifizieren, zu bewerten und abzustellen. Dass hierbei auch die psychischen Faktoren gemeint sind geht unter anderem auch aus dem Arbeitssicherheitsgesetz hervor und ist heute unstrittig.

Eine Nichtbeachtung dieser wichtigen Komponente ist letztendlich aber auch betriebswirtschaftlich kurzsichtig, da nur mit einer gesunden und motivierten Belegschaft die Herausforderungen der Zeit gemeistert werden können.

Technische Daten  
Ausführung: Flyer
Format: DIN lang
Stand: Mai 2011
Umfang: 2 Seiten
Druck: farbig