Deutschland 
 
 
 
20. März 2003

 

Trügerisches Vertrauen in morsche Klettergerüste

Sicherheitsmängel auf Spielplätzen und Freizeitanlagen geben Anlass zu Besorgnis

Juchzen und glückliches Kinderlachen, das jäh von schmerzerfülltem Schreien unterbrochen wird: Der Balken eines Klettergerüstes war morsch geworden, hatte nachgegeben und spielende Kinder stürzten zu Boden. Ein fiktives Beispiel, das allerdings allzu schnell Realität werden könnte. Das Entsetzen bei solchen Unglücksfällen ist groß, denn Kinder, Jugendliche und Eltern verlassen sich gleichermaßen auf die Funktionstüchtigkeit der Spielgeräte. Um die jedoch ist es in Deutschland schlecht bestellt. Immer wieder offenbaren Prüfungen gravierende Mängel auf Spielplätzen und Freizeitanlagen. Immer wieder sind verletzte, mitunter gar tödlich verletzte Kinder zu beklagen. Zwar gibt es gesetzlich geregelte Prüf- und Überwachungsvorschriften, die Betreiber von Spielanlagen zur Einhaltung ihrer Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen haben, doch oft genug werden sie nur unzureichend oder gar nicht befolgt. Den Fachleuten der B·A·D GmbH, einem der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, stehen beim Anblick so manchen Spielplatzes die Haare zu Berge. Sie bemerken sofort, dass seitens des Betreibers weder wöchentliche Sichtkontrollen, so genannte visuelle Routineinspektionen, noch Funktionskontrollen (operative Inspektion) durchgeführt worden sind. Und damit liegt der Verdacht nahe, dass auch bei der einmal im Jahr vorgeschriebenen Hauptinspektion geschlampt wurde. Das Ergebnis dieser Fahrlässigkeit sind Lücken an Rutschen, die zur gefährlichen Falle für Anorakkordeln werden können oder vergammelte Aufhängungen von Schaukeln.

Derartige Mängel stellen die Experten oft genug jedoch auch bei Spiel- und Freizeitanlagen fest, die nachweislich überprüft worden waren — allerdings von nur unzureichend ausgebildeten Kontrolleuren.. Die DIN-Norm DIN EN 1176 schreibe zwar die Zeitintervalle für die Kontrollen je nach Art, Nutzung und Gefährdung der Spielanlage vor, sage jedoch nichts über die Qualifikation der mit den Überprüfungen beauftragten Mitarbeiter aus, beklagen die Fachleute der B·A·D.

Betreiber von Spielplätzen und Freizeitanlagen, die auf "Nummer sicher" gehen wollen, bedienen sich seit Jahren des Know-how der Gesundheitsspezialisten. Bundesweit stehen speziell ausgebildete Mitarbeiter zur Verfügung, die bei der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht behilflich sind oder die jährlichen Hauptinspektionen durchführen. Darüber hinaus bieten sie Schulungen an, in denen Kontrolleuren die notwendige Sachkunde zum effektiven Überprüfen der Anlagen vermittelt wird. Nur so läßt sich erreichen, dass die vom Gesetzgeber geforderten schriftlichen Prüfberichte Hand und Fuß haben, dass Mängel schnell erkannt und behoben werden und Meldungen über beim Spielen verletzte Kinder endlich der Vergangenheit angehören.

 

 

Über die B·A·D Gruppe

Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.

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