Unfallverhütung: Zu Saisonbeginn stehen Hauptinspektionen auf Spielplätzen an / B·A·D prüft und bildet aus
Risiken minimieren, Gefahren abwenden: Wenn es um die Sicherheit ihrer Kinder geht, würden Eltern alle Freizeitangebote am liebsten doppelt und dreifach kontrollieren – und müssen sich doch auch auf andere verlassen. Zwar können sie ihren Nachwuchs etwa am zu wilden Herumtoben auf Spielplätzen hindern, doch auf die Sicherheit von Wippen, Schaukeln, Rutschen und Klettergerüsten haben sie keinen Einfluss. Für die Spielgeräte gelten gesetzlich vorgeschriebene technische Mindeststandards, die für Betreiber von Spielanlagen bindend sind: Sie müssen regelmäßige Inspektionen durchführen und dokumentieren, auch um im Falle eines Unfalls Haftungsrisiken zu minimieren.
Jetzt, vor Beginn der neuen Spielsaison im Freien, sollten alle Spielplätze einer Hauptinspektion unterzogen werden. Bei dieser Inspektion, wie sie von den Experten der B·A·D GmbH, einer der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz durchgeführt wird, steht die Technik im Mittelpunkt. Sind die Balken des Klettergerüstes in Ordnung, oder hat ihnen die Witterung zugesetzt und sie morsch werden lassen? Ist der Stufenaufgang zur Rutsche in einwandfreiem Zustand und sind die Haltegriffe an der Wippe stabil? Neben der Witterung spielen unter anderem auch der Standort, das Alter und die Häufigkeit der Benutzung bei der Lebensdauer von Spielgeräten eine Rolle. Wenn die Hauptinspektion die Verkehrssicherheit eines Spielgerätes dokumentiert, können Einzelteile gezielt ersetzt und fachkundige Reparaturen veranlasst werden, so die Experten der B·A·D. Damit können Unfälle, die auf technische Mängel zurückzuführen sind, ausgeschlossen werden.
Für die Betreiber von Spielplätzen – ob Kommune, Wohnungsbaugesellschaft oder etwa Restaurantbesitzer – erschöpft sich die „Verkehrssicherungspflicht“ nicht allein mit der Durchführung einer Hauptinspektion. Die B·A·D-Fachleute, die auch Mitarbeiter für die sachkundige Begehung eines Spielplatzes ausbilden, empfehlen eine Sichtprüfung (eine visuelle Routine-Inspektion) täglich bis monatlich und eine Sichtprüfung mit Wartung (operative Inspektion) ein bis drei Mal im Quartal. Alle Prüfungen und Begehungen müssen schriftlich nachgewiesen werden.
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.