Rund 50 Unfallverhütungsvorschriften abgeschafft / Unternehmer müssen für Sicherheit und Gesundheit sorgen
Viele Wege führen zum Ziel – auch beim Arbeitsschutz: Davon ist der Gesetzgeber überzeugt. Der Unternehmer ist zwar auch künftig nicht von der Bereitstellungspflicht sicherer und gesunder Arbeitsplätze befreit, die Umsetzung dieser Aufgabe wird jedoch stärker als bisher den Betrieben überlassen. Dazu wurden rund 50 Unfallverhütungsvorschriften abgeschafft und durch die neue berufsgenossenschaftliche Grundvorschrift BGV A 1 „Grundsätze der Prävention“ der Deregulierungsprozess eingeleitet. Die Experten der B·A·D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH, einem führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, wissen um die Problematik bei der Umsetzung der unüberschaubar erscheinenden Fülle bisher geltender Vorschriften. Deren Einhaltung jedoch haben Unternehmer „vor bösen Überraschungen“ schützen können. In Zukunft wird die Zielvorgabe, der gesunde und sichere Arbeitsplatz, vor allem kleinere Unternehmen stärker fordern. Und sie werden, so die Fachleute der B·A·D, auf externe Spezialisten nicht verzichten können.
Beim so genannten deregulierten Arbeitsschutz wird die Gefährdungsbeurteilung wieder eine größere Rolle spielen. Sie ist seit vielen Jahren Bestandteil des Arbeitsschutzgesetzes und verpflichtet zur Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, denen die Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind. Während die detaillierte Gefährdungsbeurteilung in den vergangenen Jahren eher lax gehandhabt wurde – schließlich gab es für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz eigene Vorschriften – wird sie nach Angaben der B·A·D-Experten künftig eine wichtigere Rolle spielen: nämlich der Handlungsrahmen sein, den es mit technischen Regeln und Normen zu erfüllen gilt. Während die Gefährdungsbeurteilung vor allem in Klein- und mittelständischen Unternehmen von auswärtigen Spezialisten erstellt werden wird, ist der Unternehmer bei deren Fortschreibung in stärkerem Maße als in der Vergangenheit gefordert.
Nicht zuletzt auch diese Veränderung stellt nach Meinung der Experten einen grundlegenden Wandel des Arbeitsschutzes dar. Die „Rundum-Betreuung“ durch Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner wird von einem aufgabenbezogenen Einsatz der Experten unter aktiver Leitung des Unternehmers abgelöst.
Die vom Gesetzgeber gewünschte Deregulierung lässt sich nur mit einem deutlich höheren Engagement seitens des Unternehmers realisieren, warnen die Experten der B·A·D. Sie sind skeptisch, ob der neue Arbeitsschutz damit tatsächlich wie gewünscht eine Entlastung für den Betrieb darstellt.
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.