Deutschland 
 
 
 
07. März 2003

 

Richtige Hygiene lässt Infektionen keine Chance

Managementsysteme regeln Standards in Alten- und Pflegeheimen

"Heimbewohner an Salmonellen erkrankt": Die Vorstellung, eines Tages mit einer solchen Schlagzeile auf sich aufmerksam zu machen, kann Trägern und Betreibern von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen Albträume bereiten. Sie wissen, dass die Gefahren einer Infektion vielfältig sind und nahezu überall lauern — etwa in der Küche, in der Wäscherei, in Warmwassersystemen und nicht zuletzt bei den pflegenden Mitarbeitern selbst. Weit reichende gesetzliche Vorgaben wie das Infektionsschutzgesetz, das Pflegequalitäts-sicherungsgesetz und das überarbeitete Heimgesetz, deren Einhaltung seitens der Behörden streng kontrolliert werden, verlangen den Einrichtungen viel ab. Um sich dennoch auf ihre Kernkompetenz, nämlich die Pflege, konzentrieren zu können, vertrauen Heimbetreiber in Hygiene-Fragen zunehmend der Erfahrung externer Dienstleister.

Die Experten der B·A·D GmbH, einem der führenden Anbieter auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzes, sind unter anderem maßgeblich bei der Einrichtung der gesetzlich geforderten Hygiene-Managementsysteme beteiligt und fungieren als Ansprechpartner in allen Hygienefragen.

Damit es eben nicht zu Infektionen kommt, die den guten Ruf der Einrichtung schädigen oder womöglich folgenschwere Regressansprüche nach sich ziehen, muss Prävention in allen Bereichen oberstes Gebot sein: Eigenkontrollkonzepte für die Küche (das HACCP-System) sehen die Prüfung der Lebensmittel hinsichtlich ihrer Verpackung und Temperatur vor, Vorschriften für die Personalhygiene untersagen bestimmte Tätigkeiten im Falle definierter Erkrankungen wie z.B. offenen Wunden. Es gilt, strenge Auflagen für Reinigung und Desinfektion einzuhalten und natürlich müssen Standards bei der Versorgung Pflegebedürftiger peinlichst genau befolgt werden. Die Fachleute der B·A·D GmbH stehen bei Definition und Einrichtung der Qualitätsstandards, zu denen auch die Gefährdungsbeurteilung nach der Biostoffverordnung gehört, zur Verfügung und helfen bei der Vermittlung der Standards: Schulungen und Fortbildungen für die Mitarbeiter der Einrichtungen sind fester Bestandteil der Angebotspalette.

Mit der Implementierung des Hygiene-Managementsystems allein ist es jedoch nicht getan. Experten empfehlen mindestens zwei, besser jedoch vier Begehungen pro Jahr, um die praktische Umsetzung des Systems zu überprüfen und gegebenenfalls Veränderungen vorzunehmen. Für die Heimbetreiber bedeuten diese Begehungen Sicherheit, da sie die erbrachte Sorgfaltspflicht, wie sie im Produkthaftungsgesetz und im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert ist, nachweist. Damit sind sie auf der sicheren Seite für den "Fall des Falles", und sei es, weil durch externe Besucher eingeschleuste Viren für eine Erkrankung bei Senioren und Pflegebedürftigen sorgen.

 

 

Über die B·A·D Gruppe

Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.

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