Deutschland 
 
 
 
26. August 2008

 

Mit dem gegrillten Würstchen auf der sicheren Seite

B·A·D: Lebensmittelhygiene bei Festen besonders wichtig / Nicht alle Speisen sind zu empfehlen

Beim Anblick einer ölig „schwitzenden“ Mayonnaise vergeht auch dem hungrigsten Festbesucher der Appetit: Er wird entweder ganz verzichten oder es vorziehen, seine Tintenfischringe ohne Beigabe zu verzehren. Zwar unterliegen die gastronomischen Betriebe, die bei Straßen- und Vereinsfesten oder Sportveranstaltungen kulinarische Leckereien anbieten, strengen Auflagen, doch sind auch hier immer wieder Verstöße gegen geltendes Lebensmittelrecht zu beobachten.

„Trennen“, „Kühlen“, „Erhitzen“, „Reinigen“: Hinter diesen vier Überbegriffen verbergen sich eine Fülle von Anforderungen, welche von den Verantwortlichen der Imbissstände einzuhalten sind. Laut den Hygienikern der B·A·D GmbH, die zu einem der führenden Anbietern im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz zählt, ist das „saubere“ Arbeiten in einem Gastronomie-Stand bereits für Laien erkennbar. Die Mitarbeiter müssen saubere Kleidung tragen und dürfen keinen Schmuck an Armen und Händen aufweisen. Die Hände sind regelmäßig zu waschen bzw. zu desinfizieren. Auch Einmalhandschuhe müssen regelmäßig gewechselt werden. Die Lebensmittel sind durchgängig angemessen zu kühlen, abzudecken bzw. durch einen Anhauch- oder Spuckschutz zu schützen. Durchgegarte Speisen sind von der Rohware getrennt zu lagern. Für das Portionieren und Anrichten der Rohware und der fertig zubereiteten Speisen sind verschiedene, saubere Vorlegebestecke und Zangen zu verwenden. Der Stand muss allgemein sauber und vor Sonne, Regen und Wind geschützt sein. Diese und viele andere Indizien sprechen dafür, dass der Gast an einem solchen Stand seinen Hunger gefahrlos stillen kann.

Die B·A·D-Experten empfehlen, vor allem während der Sommermonate auf Straßen- und Vereinsfesten auf den Verzehr empfindlicher Lebensmittel zu verzichten. Dazu gehören beispielsweise rohes bzw. nicht durcherhitztes Fleisch und Hackfleisch, mit Rohei selbstangerührte Speisen (z.B. Tiramisu, Mayonnaise) und Backwaren mit nicht durchgebackener Füllung.
Gut durchgebratene Buletten, gegrillte Würstchen oder auch die frittierten Pommes frites stellen hingegen ein ungleich geringeres Risiko für eine Lebensmittelerkrankung dar.

 

 

Über die B·A·D Gruppe

Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.

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