Gesetzgeber verschärft Pflichten zur betrieblichen Eingliederung
Gegen den 48-jährigen Thomas W. schien sich alles verschworen zu haben. Erst musste er alle Kräfte mobilisieren, um gegen eine schwere Erkrankung anzukämpfen, und als ihm das gelungen war, machte ihm der Wiedereinstieg ins Berufsleben zu schaffen: ein Rückfall drohte. Seit Mai 2004 werden aber nicht mehr nur schwerbehinderte oder von Behinderung bedrohte Arbeitnehmer, sondern generell alle Beschäftigten bei längerer oder wiederholter Erkrankung vom Gesetzgeber geschützt. Denn der § 84 „Prävention“ des Sozialgesetzbuches (SGB) IX wurde geändert. Damit hat auch Thomas W. Anspruch auf frühzeitige Maßnahmen zur betrieblichen Wiedereingliederung.
Bei der Orientierung im Dickicht des Paragraphendschungels sind die Betriebsärzte der B·A·D GmbH, einem der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, gefragte Ratgeber. Sie informieren über die gesetzlichen Veränderungen und zeigen Möglichkeiten auf, wie Unternehmen ihren Verpflichtungen zum Erhalt der Arbeitsfähigkeit ihrer Mitarbeiter nachkommen können. Und geeignete Maßnahmen müssen heute früher ergriffen werden: Der Arbeitgeber ist bereits nach einer sechswöchigen Erkrankung seines Mitarbeiters gefordert, und nicht erst nach drei Monaten, wie das vor der Gesetzesänderung der Fall war. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Mitarbeiter durchgängig sechs Wochen lang krank war, oder ob sich die Zeit der sechswöchigen Arbeitsunfähigkeit auf ein ganzes Jahr verteilt.
Die Experten der B·A·D unterstützen Arbeitgeber bei der Einrichtung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements, und sie wissen auch um dessen Vorteile. Rehabilitations-träger und Integrationsämter können diese Unternehmen nämlich mit Prämien oder einem Bonus fördern. Gleichzeitig warnen die Arbeitsrechtsexperten vor den Folgen eines fehlenden Eingliederungsmanagements: Bei der Kündigung kranker Mitarbeiter können schärfere Prüfungen erfolgen, inwieweit die Entlassungen bei einer fehlenden Rehabilitation im Betrieb sozialwidrig sind.
Bei dem nun auch für Langzeitkranke geltenden Anspruch auf betriebliche Eingliederung geht es neben der Überwindung der Arbeitsunfähigkeit in gleichem Maße um Prävention. Einem Rückfall oder der Verschlimmerung einer Erkrankung vorzubeugen, ist das oberste Ziel.
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.