Ersthelfer und Betriebssanitäter müssen für den Notfall im Betrieb gut ausgebildet sein
Ein kleiner Moment der Unachtsamkeit genügte: Die rechte Hand von Thomas W. kam der Kreissäge zu nahe, die schmerzerfüllten Schreie des Mannes übertönten sogar das kreischende Geräusch der Säge und alarmieren seine Kollegen. Dass der Mitarbeiter eines mittelständischen Betriebes seine Hand nicht verlor, hat er dem beherzten Eingreifen eines in Erster Hilfe ausgebildeten Kollegen und einer einwandfrei funktionierenden Rettungskette zu verdanken. Der Verbandskasten war gut bestückt und dank genauer Instruktionen war der Rettungsarzt schnell vor Ort und der Verletzte konnte bereits eine halbe Stunde nach dem Unfall in eine Klinik eingeliefert werden. So tragisch der Unfall auch war – den Verlauf der Rettungskette bewerten die Mediziner der B·A·D GmbH, einem der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, als Idealfall. Nicht immer kommen Unternehmen ihrer Verpflichtung von Aus-, Fort- und Weiterbildung von Ersthelfern und Betriebssanitätern nach und Mitarbeiter sind nicht immer so gut mit Informationen für den Notfall ausgerüstet wie in dem beschriebenen Fall.
Grundsätzlich ist jeder Mensch bei einem Unfall oder einem plötzlichen Notfall wie einem Herz-Kreislaufstillstand zur Hilfeleistung verpflichtet – unabhängig davon, ob er eine Ausbildung in Erster Hilfe absolviert hat. Er macht sich strafbar, wenn er diese Hilfeleistung unterlässt. Je nach Größe des Betriebes müssen Unternehmer dafür sorgen, dass an jedem Arbeitstag Ersthelfer in ausreichender Zahl oder gegebenenfalls Betriebssanitäter zur Verfügung stehen. Zwei mal acht Stunden dauern die Erste-Hilfe-Lehrgänge, die alle zwei Jahre wiederholt werden müssen. Für die Auffrischung genügen ein mal acht Stunden. Die Erste-Hilfe-Lehrgänge sind nicht mit dem Unterricht für Führerscheinbewerber über Sofortmaßnahmen am Unfallort zu verwechseln. Diese Unterweisung reicht für die betriebliche Erste Hilfe nicht aus, warnen die Experten der B·A·D. Betriebssanitäter verfügen über eine Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst oder eine entsprechende Berufsausbildung, und ihr Einsatz ist bei Betrieben mit mehr als 1500 Mitarbeitern oder 250 Arbeitnehmern bei besonderen Unfallgefahren sowie bei 100 auf Baustellen beschäftigten Mitarbeitern gesetzlich vorgeschrieben.
Der plötzliche Herztod ist mit mehr als 100.000 Todesfällen eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, und die Tendenz ist, bedingt durch die demographische Entwicklung, steigend. Die Anschaffung eines „Defibrillatoren“ empfehlen die Experten vor allem für Arbeitsplätze mit Gefährdungen durch Strom und Hochspannung, Orte mit großem Publikumsverkehr wie Bahnhöfe, Flugplätze oder Einkaufszentren, aber auch für Schwimmbäder, Sportstadien und Fitness-Einrichtungen.
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.