Verändertes Gesetz soll Betreuer besser vor Infektionskrankheiten schützen
Der mit kleinen roten Punkten übersäte Körper der vierjährigen Lena machte dem Kinderarzt die Diagnose leicht: Masern, eine typische Kinderkrankheit, mit der die Kleine im Kindergarten von Spielgefährten angesteckt worden war. Dass der Nachwuchs in der Krippe oder dem Kindergarten etwa mit Masern, Mumps oder Windpocken infiziert wird, ist ein Risiko, mit dem die Eltern leben müssen. Schließlich ist das Immunsystem der Kinder noch nicht ausgereift, und macht sie auch anfällig für Erkältungen oder Magen-Darm-Infekte. Damit Erzieherinnen sich nicht anstecken, wurde jetzt das Gesetz mit Vorgaben zum Infektionsschutz der Arbeitnehmer um zwei wichtige Neuerungen ergänzt. Die so genannte Biostoff-Verordnung sieht seit Januar 2005 arbeitsmedizinische Untersuchungen auch in der vorschulischen Kinderbetreuung vor und präzisiert die Betriebsanweisungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – unter anderem bezüglich der Schutzmaßnahmen und etwaiger Gefahren. Die verpflichtenden Vorsorgeuntersuchungen von Kita- und Kindergartenangestellten halten die Experten der B·A·D GmbH, einem der führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, für eine wichtige Verbesserung; insbesondere, weil die Untersuchungen Impfangebote beinhalten.
Bei den arbeitsmedizinischen Untersuchungen des Personals müssen auch Krankheiten wie Röteln oder Keuchhusten berücksichtigt und Impfungen angeboten werden, wenn die Mitarbeiter gegen diese Infektionskrankheiten nicht immun sind. Angestellte in Krippen, die Kleinkindern die Windeln wechseln, müssen zusätzlich auf den Erreger der Hepatitis A untersucht werden. Erst wenn die Untersuchungen abgeschlossen wurden, dürfen Erzieherinnen und Betreuer ihrer Aufgabe nachgehen, warnen die Mediziner der B·A·D. Doch der Arbeitgeber hat noch eine weitere Verpflichtung zu erfüllen: Auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung muss er eine arbeitsbereichs- und stoffbezogene Betriebsanweisung erstellen, die das Verhalten seiner Mitarbeiter bei Unfällen, Betriebsstörungen und der Ersten Hilfe verbindlich regelt. Üblicherweise ist es der Betriebsarzt, der bei regelmäßigen Begehungen in den Kinderbetreuungs-Einrichtungen die notwendigen Schutz- und Verhaltensmaßnahmen für die Betriebsanweisung festlegt. Besonders wichtig ist es, so die Experten der B·A·D, auf Vorsorgeuntersuchungen hinzuweisen und vor Gefährdungen zu warnen, die bei einer anhaltend verminderten Immunabwehr entstehen können.
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.