Bei Gefahrstoffen auf der sicheren Seite
Gefahren lauern überall – und nicht gegen alle lassen sich Schutzmaßnahmen ergreifen. Für Arbeitsplätze jedoch, die den Umgang mit Gefahrstoffen voraussetzen, gibt es gesetzliche Vorgaben, um Gesundheitsgefährdungen auszuschließen. Sie sind in der nationalen Gefahrstoffverordnung festgehalten und werden derzeit der in der Europäischen Union verabschiedeten „Gefahrstoffrichtlinie“ und der geänderten „Krebsrichtlinie“ angepasst. Der Entwurf der neuen Verordnung birgt nach Ansicht der Mediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit der B·A·D GmbH, einem führenden Anbieter im Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutz, Chancen und Risiken: Chancen, weil die Gefährdungsbeurteilung für den Umgang mit Gefahrstoffen nun explizit auch in dieser Verordnung festgeschrieben ist, und Risiken, weil einige Regelungen entfallen. (Z.B. werden individuelle Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen nicht mehr verpflichtend sein). Damit, so die B·A·D-Experten, wird der Unternehmer stärker als zuvor in die Pflicht genommen und er ist gut beraten, die Unterstützung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten in Anspruch zu nehmen.
Die Gefährdungsbeurteilung stellt den Dreh- und Angelpunkt der neuen Verordnung dar. Gefahrstoffe, auch wenn es sich nur um kleine Mengen handelt, müssen hinsichtlich möglicher gesundheitlicher Risiken bewertet werden. Die Gefährdungen beim Einatmen, bei Hautkontakt sowie bei physikalisch-chemischen Reaktionen, die zu Bränden und Explosionen führen können, sind unabhängig voneinander zu beurteilen. Auch die Gefährdungen bei bestimmten Tätigkeiten (z.B. Wartungsarbeiten oder Lagerung) bleiben nicht unberücksichtigt. Um Beschäftigte und Umwelt vor Gefahren giftiger, ätzender oder etwa kanzerogener Chemikalien zu schützen, werden Arbeitgeber in Zukunft noch stärker in die Informationspflicht eingebunden. Die neue Verordnung sieht eine intensivere Unterrichtung der Beschäftigten vor, die über den Zugang zu Sicherheitsdatenblättern, die in einigen Betrieben bereits heute selbstverständlich ist, hinausgeht. Ferner wird Arbeitgebern das Angebot einer arbeitsmedizinisch-toxikologischen Beratung für alle Beschäftigten vorgeschrieben – eine Vorgabe, die aus Sicht der Arbeitsmediziner der B·A·D GmbH eine sehr sinnvolle und notwendige Ergänzung zu den Unterweisungen der Sicherheitstechnik ist.
Um den neuen Bestimmungen gerecht zu werden und auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt die B·A·D GmbH für Betriebe, die mit vielen und unterschiedlichen Gefahrstoffen umgehen, die Bestellung eines Gefahrstoff-Beauftragten, der für ein funktionierendes betriebliches Gefahrstoffmanagement sorgt, auch wenn ein solcher Beauftragter vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist, In Anbetracht der vorgesehenen Änderungen in der neuen Gefahrstoffverordnung, die vielfach nur noch bloße Rahmenrichtlinien vorgibt, werden die vielen Kleinbetriebe überfordert sein: hier werden die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und die Arbeitsmediziner der B·A·D – GmbH verstärkt ihre Beratung anbieten.
Die B·A·D Gruppe betreut mit mehr als 2.500 Experten in Deutschland und Europa 200.000 Betriebe mit 4 Millionen Beschäftigten in den unterschiedlichsten Bereichen der Prävention. 2010 betrug der Umsatz 164,5 Millionen Euro. Damit gehört die B·A·D GmbH mit ihren europäischen TeamPrevent Tochtergesellschaften zu den größten europäischen Anbietern von Präventionsdienstleistungen (Arbeitsschutz, Gesundheit, Sicherheit, Personal). Die Leistungstiefe reicht von Einzelprojekten bis hin zu komplexen Outsourcing-Maßnahmen. Ergänzt wird das Portfolio der Gruppe durch vielfältige Angebote in den Bereichen Consulting, Weiterbildung und Zertifizierung. Seit 2006 gehört die B·A·D GmbH zu den 100 besten TOPJOB Unternehmen im deutschen Mittelstand.