Deutschland 
 
 
 

Ausgabe 09 / 08

 

Düsseldorf: „Müssen Unternehmen auf die Couch?“

Zunehmende Komplexität, stetige Produktivitätssteigerungen sowie immer kürzere Produktzyklen in dynamischen Märkten verändern die Arbeitswelt und erhöhen damit die Anforderungen an Unternehmen und Mitarbeiter: Die Zunahme an Stress-, Burn-out-Syndromen und Konflikten sind die Folge, Kosten in Milliardenhöhe das Ergebnis. In diesem Umfeld Erfolg nachhaltig zu managen ist eine Herausforderung, vor der Entscheider in Unternehmen immer häufiger stehen. Gute Gründe für die Initiatoren der B·A·D GmbH eine Netzwerkplattform ins Leben zu rufen, die sich genau mit diesen Themen beschäftigt.

 

Am 27.11. findet deshalb ein Treffen des neuen Business-Netzwerks „Unternehmer im Gespräch“ statt. In einem ausgewählten Kreis werden sich dort Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Industrie und Forschung über Fragen austauschen, die den unternehmerischen Erfolg in den nächsten Jahren wesentlich prägen. Schwerpunkte des Netzwerks „Unternehmer im Gespräch“ sind die Aspekte: Werte schaffen – Ressourcen nutzen – Produktivität steigern.

 

Das neue Netzwerk „Unternehmer im Gespräch“ bietet Unternehmen die Möglichkeit, durch Erfahrungsaustausch voneinander zu lernen und so den komplexen Anforderungen eines prospektiven Gesundheitsmanagements effektiver und effizienter zu begegnen. In bundesweiten Vortragsreihen können sich die Netzwerk-Mitglieder zudem von dem wertvollen Fachwissen hochkarätiger Experten informieren und inspirieren lassen. 

 

Melden Sie sich jetzt an unter: 

 

Nanotechnologie: Die Gefahr des Kleinen

Nanopartikel, also kleinste Partikel in einer Größe unter 1/10.000 mm, sind Bestandteile bzw. Hilfsstoffe in vielen Produkten unseres täglichen Lebens, so z.B. in Sonnencremes, Farben, Putzmitteln, Haarpflegemitteln oder Textilien. Grundsätzlich neigt man tendenziell dazu, derart kleine Bestandteile als eher ungefährlich einstufen – doch ist das ein Trugschluss? Die Antwort lautet "Ja" und "nein", denn die kleinen Partikel unterscheiden sich in ihrer Physik, Chemie und biologischen Wirkung deutlich von größeren Bestandteilen des gleichen Materials. Zwei Beispiele mögen dies demonstrieren: Titanoxid gilt als nicht giftig oder gesundheitsschädlich. Im Tierversuch jedoch lösen Nanopartikel dieses Materials starke Entzündungsreaktionen im Atemtrakt hervor. In ähnlicher Weise sind Rauche von Polytetrafluorethylen stark gesundheitsschädlich. Diese Rauche enthalten im frischen Zustand besonders viele kleine Partikel. Gealterte Rauche haben dagegen größere Partikel, diese sind weniger gefährlich. Für die Verbraucher bedeutet das: Da die Nanopartikel in den jeweiligen Produkten in Mischungen vorliegen oder gar in das Produkt fest eingebunden sind, kann es kaum zum Freiwerden dieser kleinsten Bestandteile kommen. Was für den Endverbraucher ungefährlich ist, bleibt allerdings für die Arbeiter im Rahmen des Herstellungsprozesses ein Risiko, das es mit entsprechender Sorgfalt einzuschränken gilt.

 

concada-Seminare: Terminübersicht 2009 steht zur Verfügung

Die Seminare der concada-Akademie vermitteln ihre Fachinformation in kleinen Arbeitsgruppen auf hohem Niveau, das Spektrum reicht hierbei 2009 wieder von gesetzlich-vorgeschriebenen Grundlehrgängen bis hin zu aktuellen "Auffrischungen" für Umweltbeauftragte. Erweitert wird das Angebot durch Seminare rund um die Belange technischer Fach- und Führungskräfte mit einem Schwerpunkt im Themenfeld Managementsysteme. Alle Lehrgänge sind, soweit es die heutige Gesetzgebung vorsieht, von den zuständigen Behörden bundesweit anerkannt und werden nach erfolgreicher Teilnahme zertifiziert.

 

Nähere Informationen zu allen Seminaren sowie die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten Sie auf der Website der concada GmbH unter: 

 

Brandschutz: Private Elektrogeräte am Arbeitsplatz

Der Gesetzgeber sieht in der Betriebssicherheitsverordnung vor, dass ein Arbeitgeber "nicht ortsfeste elektrische Betriebsmittel" von einer Elektrofachkraft prüfen lassen muss. Zwar fallen privat mitgebrachte Geräte nicht darunter – schließlich gilt die Verordnung nur für die Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch den Arbeitgeber sowie für die Benutzung von Arbeitsmitteln durch Beschäftigte bei der Arbeit. Dennoch muss der Arbeitgeber nach dem Arbeitsschutzgesetz auch für am Arbeitsplatz betriebene (private) Elektrogeräte das Gefährdungspotenzial ermitteln. Er muss also die Frage klären, ob von diesen Geräten eine Gefährdung ausgehen kann. Ist das der Fall, muss er die nötigen Maßnahmen treffen. Diese können beispielsweise darin bestehen, dass er eine regelmäßige sicherheitstechnische Überprüfung der Mitarbeiter-Geräte anordnet und nicht überprüfte Geräte am Arbeitsplatz verbietet.

Nähere Informationen sowie Tipps und weiterführende Links zum Thema finden Sie unter: 

 

Zusatzqualifikation: Betrieblicher Berater für psychosoziale Gesundheit

Die Arbeitswelt befindet sich in einem dynamischen, sich immer schneller wandelnden Veränderungsprozess. Die Anforderungen an die Widerstandsfähigkeit der Mitarbeiter sowie deren Kompetenzen bezüglich eigenständiger kognitiv-emotionaler Stabilisierung steigen – die Auswirkungen dieser Veränderungen zeigen sich in der Zunahme psychischer Belastungen und psychosozialer Problemfelder in Betrieben. Im Zuge dieser zunehmenden Herausforderungen an die einzelnen Beschäftigten erlangen Unterstützungs- und Beratungsangebote für Mitarbeiter einen besonderen Stellenwert. Häufig werden Kollegen aus den personal- und betriebsratsnahen Bereichen damit betraut, diese vielfältigen Aufgaben zur Entlastung der Beschäftigten wahrzunehmen. Für den Bedarf dieser Zielgruppe wurde dieses exakt abgestimmte Weiterbildungscurriculum konzipiert. Wir vermitteln Ihnen profundes Fachwissen über alle einschlägigen psychosozialen Themenfelder des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Um Ihnen maximale Praxisrelevanz garantieren zu können, setzen wir als Referenten ausschließlich langjährig erfahrene Kollegen aus der Mitarbeiter- und Führungskräfteberatung ein. Die Weiterbildung umfasst sechs Module á 2 Tage und ein Supervisionstag nach Abschluss der Weiterbildung. Jedes Weiterbildungsmodul enthält einen theoretisch-fachlichen Input, praktische Fallarbeit und Selbst- und Rollenreflexion. Optional sind auch Besuche von Fachkliniken "Sucht" und/oder "Psychosomatik" möglich. 

 

Rauchen: EU plant generelles Verbot am Arbeitsplatz

Die Europäische Kommission will Zigaretten aus allen Büros verbannen, ein entsprechender Gesetzentwurf zu diesem Vorhaben soll nach Informationen der "Wirtschaftswoche" 2009 kommen.

 
Seit Jahren denkt die EU-Kommission bereits über ein Rauchverbot am Arbeitsplatz nach – bisher ohne Konsequenzen. Doch nun macht EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla Ernst. Anfang kommenden Jahres will er eine Richtlinie zum Schutz der Nichtraucher am Arbeitsplatz vorlegen, heißt es aus Kommissionskreisen. Sie soll das Rauchen an allen Orten untersagen, wo Menschen erwerbstätig sind.

 
Damit würde in Deutschland auch das Rauchen in allen Kneipen, Restaurants und Diskotheken verboten werden, denn diese würden als Arbeitsplätze betrachtet. Deutschland wäre zudem gezwungen, das Rauchverbot bundesweit einheitlich zu regeln. Bisher haben die Bundesländer sehr unterschiedliche Gesetze erlassen.

 

Dem Vorschlag des EU-Kommissars müssen das Europäische Parlament und die EU-Staaten jedoch erst zustimmen. 

 

Den vollständigen Bericht aus der Wirtschaftswoche sowie Kommentare und weiterführende Links finden Sie unter: 

 

EU-GHS: Hilfsmittel zur korrekten Kennzeichnung

Die bisher in der EU gültigen Kriterien für die Einstufung nach der Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie werden sich mit der Einführung des Globally Harmonized Systems (GHS) zum Teil verschieben, so z. B. die LD50-Grenze zur Einstufung von "Giftig". Eine der Konsequenzen wird sein, dass es durch die neuen Einstufungen zukünftig mehr giftige Stoffe und Zubereitungen geben wird. Ein hilfreiches Werkzeug, diese Beurteilung korrekt vorzunehmen, ist der kostenlose GHS-Konverter der Berufsgenossenschaft Chemie.

Mithilfe des GHS-Konverters kann man – ausgehend von der bisherigen Einstufung nach Stoff- oder Zubereitungsrichtlinie – einen Vorschlag für eine "neue" Einstufung nach GHS erstellen. Gibt man zusätzlich auch die UN-Nummer des Stoffes und damit Informationen über die jetzt gültige Transporteinstufung ein, kann in vielen Fällen eine noch genauere Einstufung im neuen GHS-System erfolgen.

Bei Stoffen wird darüber hinaus geprüft, ob diese bislang legal in Anhang I der Stoffrichtline 67/548/EWG eingestuft sind. Trifft das zu, so findet sich eine Mindesteinstufung im neuen Anhang VI der GHS-Verordnung. Diese Einstufung wird dann vom GHS-Konverter ausgegeben.

 

Nähere Informationen sowie Links zum GHS-Converter und zur BG Chemie fnden Sie unter: 

 

Seitenanfang